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RW-Direkt
Ausgabe 2/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ortsgemeinderates Niederbreitbach am 11.12.2025

1. Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramm: Sanierung kommunale Sportstätte

Die Ortsgemeinde Niederbreitbach beabsichtigt ihren Sportplatz (Rasenplatz) zu sanieren. Es ist geplant die Oberfläche des Platzes neu aufzubauen. Weiterhin ist der Einbau einer Beregnungsanlage und einer neuen Drainageleitung geplant.

Der Deutsche Bundestag hat für das Jahr 2025 in einer ersten Tranche Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für ein neues Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt.

Es sind Jahresraten über 6 Jahre vorgesehen. Mit den Mitteln soll eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglicht werden.

Diese Projekte müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich bis zu 45 % an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 % der in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage beteiligt sich der Bund bis zu 75 % an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Der kommunale Eigenanteil reduziert sich entsprechend auf 25 %.

Aufgrund der beiliegenden Mitteilung der Kommunalaufsicht wird für die Ortsgemeinde Niederbreitbach eine Haushaltsnotlage festgestellt.

Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschießt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte.

Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) durch die ausgewählten Kommunen.

In der 1. Phase ist die Projektskizze mit der dazu gehörenden Kostenschätzung und dem Beschluss des Gemeinderates, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2025 gebilligt wird, bis zum 15. Januar 2026 online einzureichen.

Mit der Einreichung der Projektskizze muss die Gesamtfinanzierung des Projektes seitens des Antragstellers bestätigt werden.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Niederbreitbach beschließt zur Sanierung des Sportplatzes eine Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms und stimmt der Einreichung einer entsprechenden Projektskizze zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

1.1. Vergabe Ingenieurleistung: Erforderliche Leistung bis LP 2 zur Einreichung des Förderantrag

Nach kurzer Beratung stimmt der Ortsgemeinderat der Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter, dem Ingenieurbüro Dittrich aus Neustadt/Wied, zu einem Angebotspreis in Höhe von 2.680,48 € zu. Sofern die Ortsgemeinde keinen Zuschlag für die Förderung aus dem Bundesprogramm erhält, wird die Hälfe der Kosten durch die SG Wiedtal Niederbreitbach getragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

2. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Niederbreitbach; Satzung Bürder; Aufstellungsbeschluss

Bei der Prüfung der planungsrechtlichen Regelungen von Grundstücken in Bürder wurde die Zuordnung zwischen Innenbereich und Außenbereich durch die Kreisverwaltung überprüft. Im Rahmen der diversen Verfahren wurde die bauliche Zulässigkeit einer bestehenden Immobilie mit der in der Vergangenheit ausgeübten Nutzung in Frage gestellt. Die Ortsgemeinde hatte alle Anfragen in diesem Zusammenhang bisher als zulässige bauliche Nutzung bestätigt. Vor diesem Hintergrund möchte die Eigentümerin in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde die bauliche Nutzung per Satzung etablieren lassen und eine Hobbytierhaltung durch die vorgesetzten Behörden bestätigen lassen. Es handelt sich um die bauliche Nutzung auf den Grundstücken im Flur 10, Nr. 193/3 (tlw.) und 256/1. Unter Umständen und verfahrensabhängig könnten noch angrenzende Grundstücke soweit erforderlich als Grünflächen herangezogen werden. Eine entsprechende Beurteilung soll das Verfahren ergeben.

Seitens der Kreisverwaltung konnte im Vorfeld keine Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan erkannt werden. Die Fläche ist derzeit als Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde eine planungsrechtliche Regelung zu schaffen, die die bestehende Nutzung sichert und keine Spannungen hinsichtlich der angestrebten Hobbytierhaltung begründet. Dafür ist das Satzungsrecht der Ortsgemeinde nach § 34 Absatz 4 BauGB bzw. § 30 Absatz 3 BauGB ausreichend. Sofern die Ortsgemeinde die planungsrechtliche Regelung der benannten Parzellen umsetzen möchte, soll dies mittels eines Aufstellungsbeschluss bestätigt werden. Die Ortsgemeinde muss für die Umsetzung keine Haushaltsmittel bereitstellen.

Beschluss:

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss in der vorgestellten Form.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Während der Beratungen zu TOP 2 erscheint RM Joachim Rams zur Sitzung und nimmt an der Abstimmung teil.

3. Auftragsvergabe KiTa-Fachberatung; Beratung und Beschlussfassung

Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) soll der Träger einer Tageseinrichtung den Zugang zu Fortbildung und Fachberatung sicherstellen.

Zwischen dem Landkreis Neuwied, Kreisjugendamt, und dem Träger der Kindertagesstätte soll eine Vereinbarung getroffen werden, nach der der Landkreis Neuwied eine Fachberatung für die Einrichtung bereitstellt.

Die Tätigkeit der Fachberatung kommt der Kindertagesstätte und ihrem Träger unmittelbar zugute. Sie trägt zur Qualitätsentwicklung und -sicherung im System der Kita bei. Eine Fachberatung hat die Aufgabe, Träger und Einrichtungsleitungen bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung eines fachlich wie organisatorisch tragfähigen Angebots für Kinder und Eltern zu unterstützen. Die Fachberatung ist kein fester Bestandteil der Einrichtung, sondern übernimmt eine reflektierende und dialogorientierte Steuerungsfunktion. Die Verantwortung für den Betrieb, die organisatorische und fachliche Gestaltung sowie die Weiterentwicklung der Einrichtung, usw. liegt beim Träger.

Zum Aufgabengebiet der Fachberatung gehören insbesondere:

-

Pädagogische Beratung, Begleitung und Unterstützung des Trägers, der Kita-Leitungen und der Kita-Teams,

-

Beratung und Unterstützung von Veränderungsprozessen in den Angebotsstrukturen,

-

Begleitung bei Teamprozessen zur Entwicklung und Anpassung pädagogischer Angebote,

-

Beratung in individuellen pädagogischen Fragen,

-

Unterstützung bei der Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen

-

Unterstützung und Begleitung bei der Konzeptions(-weiter-)entwicklung,

-

Beratung bei der Dienstplangestaltung, dem Personaleinsatz und sonstigen organisatorischen Fragen,

-

Unterstützung bei gesetzlichen und pädagogischen Neuregelungen,

-

Unterstützung in Konfliktsituationen, z. B. innerhalb des Teams oder mit Eltern

-

Beratung und Unterstützung bei der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards

-

Einberufung und Begleitung regionaler Leitungsrunden

In § 25 Abs. 1 KiTaG ist geregelt, dass die nachgewiesenen Kosten der Fortbildung und Fachberatung bis zur Höhe von 1 % der übrigen zuwendungsfähigen Personalkosten bei den Zuweisungen des Landes berücksichtigt werden. Der Träger beteiligt sich anteilig an den Kosten der Fachberatung, kann diese jedoch im Rahmen der jährlichen Personalkostenabrechnung über den Verwendungsnachweis mit Land und Kreis geltend machen. Grundlage hierfür ist jedoch die beim Kreisjugendamt Neuwied zu Beginn eines jeden Jahres eingereichte Mittelanmeldung zu den Personalkosten für das lfd. Kalenderjahr.

Eine Festsetzung der Kosten wird ausdrücklich nicht auf Grundlage der konkret entstandenen Personalkosten ermittelt, da diese erst im Laufe des Folgejahres feststehen. Sie werden dem Träger durch den Landkreis Neuwied mit 30 % des Fortbildungsbudgets in Rechnung gestellt und jeweils zu Beginn des folgenden Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr abgerechnet.

Beschluss:

Auf Empfehlung der Verwaltung stimmt der Ortsgemeinderat der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Neuwied, vertreten durch den Landrat Achim Hallerbach und der Ortsgemeinde Niederbreitbach, vertreten durch den Ortsbürgemeister Frank Jacke, als Träger der kommunalen Kindertagesstätte „Regenbogenland“ Niederbreitbach zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4. Weitere Vorgehensweise; Entsiegelung Programm

Ortsbürgermeister Jacke erläutert die Fördermöglichkeiten und die für die Ortsgemeinde entstehenden Kosten. Da der verbleibende Gemeindeanteil bei rund 50.000,00 € liegt, beschließt der Ortsgemeinderat auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters, von der Teilnahme an dem Entsiegelungsprogramms Abstand zu nehmen und vorerst nicht weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1

5. Beratung und Beschlussfassung; Verkaufsoffener Sonntag am 27.09.2026

Der Vorsitzende unterrichtet die Ratsmitglieder über die Möglichkeit, in der Ortsgemeinde das Angebot eines verkaufsoffenen Sonntags zu schaffen.

Die Gewerbetreibenden sind darüber informiert und unterstützen das Vorhaben. Als Termin wird Sonntag, der 27.09.2026 vorgeschlagen.

Die Ratsmitglieder stehen dem Anliegen positiv gegenüber und stimmen dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

6. Beratung Haushalt 2026

Der Ortsbürgermeister und die Ratsmitglieder besprechen einzelne Vorhaben für den Haushalt 2026. Nach dem Gespräch mit der Finanzverwaltung erfolgen die weiteren Beratungen im Haushaltsausschuss.

Bei diesem TOP weist RM René Touby auf Fördermöglichkeiten nach dem IKZ (Interkommunale Zusammenarbeit) hin.

7. Bürgerfragestunde

Dieser TOP entfällt, da keine Zuhörer anwesend sind.

8. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters; Beantwortung von Anfragen

A.

Informationen von Ortsbürgermeister Frank Jacke

a)

Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vom 27.11.2025 (Dorf-App, Anstieg Kosten Wasser/Abwasser, Sachstand Wiedtalbad u.a.)

b)

Anfrage der Kreisverwaltung Neuwied vom 25.11.2025 bezüglich eines Vorschlags für die Johanna-Löwenherz-Stiftung

c)

Einreichung von Beiträgen für den Jahresrückblick „Schau ins Land“ Januar 2026

d)

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 19.02.2026 statt.

Als weitere Termine sind der 23.04., 25.06., 20.08., 22.10. und der 10.12.2026 vorgesehen.

B.

Anfragen von Ratsmitgliedern

a)

RM Joachim Rams erkundigt sich nach den Arbeiten in der Neuerburgstraße (Anhebung abgesenkte Bordsteine) und den Bauschuttablagerungen bei einem Betrieb im Industriegebiet. Erweist auf nicht ordnungsgemäß abgewickelte Arbeiten bei der Verlegung von Glasfaser hin.

b)

Der 1. Beigeordnete Udo Rössig teilt mit, dass in Absprache mit der IGNO künftig Termine der Ortsgemeinde (z.B. Volkstrauertag) in den Vereinskalender aufgenommen werden.

13. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde einem Bauvorhaben die Zustimmung erteilt.

Am Ende der Sitzung bedankt sich Ortsbürgermeister Frank Jacke bei den Ratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr.