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RW-Direkt
Ausgabe 2/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung des

Zweckverbandes Kirchspiel Anhausen

für das Haushaltsjahr 2026

vom 09. Januar 2026

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.896.934,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.896.934,00 €

der Jahresverlust auf 0,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

65.062,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

865.500,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

865.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

-65.062,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Umlage

Die Betriebskostenumlage wird wie folgt festgesetzt:

Umlage (Teilhaushalte 2-6)

Umlage Kindergärten (Teilhaushalt 1)

Gesamt

Gemeinde

Anzahl

Betrag EUR

Betrag EUR

Anzahl

Betrag EUR

Gesamt EUR

Summe EUR

Anhausen

1.417

19.952,58

110.947,84

59

92.673,59

203.621,44

223.574,02

Meinborn

577

8.124,66

45.177,77

41

64.400,29

109.578,06

117.702,72

Rüscheid

836

11.771,61

65.456,88

42

65.971,03

131.427,91

143.199,52

Thalhausen

781

10.997,15

61.150,51

38

59.688,08

120.838,59

131.835,74

Gesamt

3.611

50.846,00

282.733,00

180

282.733,00

565.466,00

616.312,00

Die Investitionskostenumlage wird wie folgt festgesetzt:

Umlage (Teilhaushalte 2-6)

Umlage Kindergärten (Teilhaushalt 1)

Gesamt

Gemeinde

Anzahl

Betrag EUR

Betrag EUR

Anzahl

Betrag EUR

Gesamt EUR

Summe EUR

Anhausen

1.417

1.177,24

169.227,71

59

141.354,16

310.581,87

311.759,11

Meinborn

577

479,37

68.909,24

41

98.229,17

167.138,41

167.617,78

Rüscheid

836

694,54

99.840,76

42

100.625,00

200.465,76

201.160,30

Thalhausen

781

648,85

93.272,29

38

91.041,67

184.313,96

184.962,81

Gesamt

3.611

3.000,00

431.250,00

180

431.250,00

862.500,00

865.500,00

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 2.045.283,43 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 1.865.283,43 € und zum 31.12.2026 1.865.283,43 €.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 9 Friedhofsgebührensätze

I. Reihengrabstätten

1.

Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

300,00 €

b) vom vollendeten 5. Lebensjahr

600,00 €

2.

Überlassung und Pflege einer Erdrasengrabstätte einschl. Grabplatte (ohne Ortszusatz)

3.200,00 €

3.

Überlassung und Pflege einer Erdrasengrabstätte einschl. Grabplatte (mit Ortszusatz)

3.300,00 €

4.

Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr.1

400,00 €

Überlassung und Pflege einer Urnenreihengrabstätte (anonym)

800,00 €

5.

Überlassung einer Urnengrabstätte in einer Gemischten Grabstätte

300,00 €

6.

Überlassung und Pflege einer Urnenrasengrabstätte einschl. Grabplatte (ohne Ortszusatz)

1.500,00 €

7.

Überlassung und Pflege einer Urnenrasengrabstätte einschl. Grabplatte (mit Ortszusatz)

1.600,00 €

8.

Überlassung und Pflege einer Urnenbaumgrabstätte mit Erdmarkierung

900,00 €

9.

Überlassung und Pflege einer Urnenbaumgrabstätte mit Granitpalisade

1.100,00 €

II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

1.

Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für

a) eine Einzelgrabstätte

1.300,00 €

b) eine Doppelgrabstätte

3.300,00 €

c) eine Urnenwahlgrabstätte

800,00 €

d) eine Urnenbaumwahlgrabstätte mit Erdmarkierung

1.800,00 €

e) eine Urnenbaumwahlgrabstätte mit Granitpalisade

2.100,00 €

f) eine Urnendoppelgrabstätte mit Grabsiegel

2.000,00 €

2.

Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ziffer 1 bei späteren Bestattungen je Jahr für

a) eine Einzelgrabstätte

50,00 €

b) eine Doppelgrabstätte

110,00 €

c) eine Urnenwahlgrabstätte

40,00 €

d) eine Urnenbaumwahlgrabstätte mit Erdmarkierung

90,00 €

e) eine Urnenbaumwahlgrabstätte mit Granitpalisade

105,00 €

f) eine Urnendoppelwahlgrabstätte mit Grabsiegel

100,00 €

3.

Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach Ziffer 2 erhoben.

III. Ausheben und Schließen der Gräber (Bestattungsgebühren)

1.

Reihengräber für Verstorbene (§ 13 der Friedhofssatzung)

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

500,00 €

b) vom vollendeten 5. Lebensjahr

800,00 €

c) Urnenbeisetzung

250,00 €

2.

Wahlgräber -Einfachgräber- (§ 14 Abs. 3 der Friedhofssatzung)

a) Einzelgrabstelle

900,00 €

b) Doppel- und weitere Grabstellen für

erste Bestattung

900,00 €

für jede weitere Bestattung

1.000,00 €

c) Urnenbeisetzung je Beisetzung

250,00 €

3.

Bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen,

Sonntagen und Feiertagen wird ein Zuschlag

berechnet von

100 v.H.

IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen

1.

Bei Reihen- und Wahlgrabstätten für das Ausgraben einer Leiche

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

500,00 €

b) vom vollendeten 5. Lebensjahr

1.500,00 €

c) für das Ausgraben von Aschen

500,00 €

2.

Für die Wiederbestattung von Leichen und die Wiederbeisetzung von Aschen werden Gebühren nach Abschnitt III. erhoben.

V. Benutzung der Leichenhalle

1.

Für die Aufbewahrung einer Leiche bis zu 4 Tagen

100,00 €

für jeden weiteren Tag

30,00 €

2.

Für die Gestellung von Hilfskräften je Hilfskraft und Stunde jeweils die geltenden Stundensätze der Gemeindearbeiter

3.

Für die Benutzung der Friedhofshalle

150,00 €

VI. Sonstige Leistungen

1.

Für die Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen und für den Abbau und die Entsorgung von Grabmalen

a) Reihen- und Urnengrabstätten

220,00 €

b) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen

je Grabstelle

220,00 €

2.

Ausführen von Dienstleistungen, die gebührenmäßig nicht erfasst sind, werden nach den jeweils gültigen Maschinen- und Lohnstundensätzen berechnet (z.B. Entfernen von Grabmalen auf Kosten des Pflichtigen für Grabmale die vor 2006 errichtet wurden).

3.

Verwaltungsgebühren je Erstellung der

Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales

17,00 €

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Rengsdorf, den 09.01.2026
Zweckverband Kirchspiel Anhausen
gez. Breithausen
Breithausen, Verbandsvorsteher

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.12.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

12. Januar 2026 bis 20. Januar 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 09.01.2026
Zweckverband Kirchspiel Anhausen
gez. Zantop
Zantop, stellv. Verbandsvorsteher