Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 8. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.813.534,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.200.261,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — -386.727,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -493.845,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 539.550,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -539.550,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -1.033.395,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - | Grundsteuer A auf | 345 v. H. |
| - | Grundsteuer B auf | 465 v. H. |
| - | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
| - | für den ersten Hund | 36,00 € |
| - | für den zweiten Hund | 60,00 € |
| - | für jeden weiteren Hund | 84,00 € |
| - | für den ersten gefährlichen Hund | 120,00 € |
| - | für den zweiten gefährlichen Hund | 240,00 € |
| - | für jeden weiteren gefährlichen Hund | 240,00 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug | 6.182.409,19 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt | 6.483.825,19 € |
| und zum 31.12.2026 | 6.097.098,19 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.
| Rengsdorf, den 09.01.2025 | Ortsgemeinde Thalhause6 |
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| gez. Schäfer Schäfer, Ortsbürgermeister |
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.12.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
12. Januar 2026 bis 20. Januar 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.
Rengsdorf, 09.01.2026