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RW-Direkt
Ausgabe 2/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Thalhausen

für das Jahr 2025

vom 09. Januar 2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 8. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.813.534,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  2.200.261,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf  —  -386.727,00 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  -493.845,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  539.550,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -539.550,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -1.033.395,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf

345 v. H.

-

Grundsteuer B auf

465 v. H.

-

Gewerbesteuer auf

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

-

für den ersten Hund

36,00 €

-

für den zweiten Hund

60,00 €

-

für jeden weiteren Hund

84,00 €

-

für den ersten gefährlichen Hund

120,00 €

-

für den zweiten gefährlichen Hund

240,00 €

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund

240,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug

6.182.409,19 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt

6.483.825,19 €

und zum 31.12.2026

6.097.098,19 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

Rengsdorf, den 09.01.2025

Ortsgemeinde Thalhause6

gez. Schäfer

Schäfer, Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.12.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

12. Januar 2026 bis 20. Januar 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 09.01.2026

Ortsgemeinde Thalhausen
gez. Schäfer
Schäfer, Ortsbürgermeister