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RW-Direkt
Ausgabe 2/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kurtscheid für das Jahr 2025 vom 09. Januar 2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.838.509,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.774.504,00 €

das Jahresergebnis auf

64.005,00 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-331.792,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.200,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

259.400,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-251.200,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

582.992,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf

345 v. H.

-

Grundsteuer B auf

630 v. H.

-

Gewerbesteuer auf

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

-

für den ersten Hund

42,00 €

-

für den zweiten Hund

78,00 €

-

für jeden weiteren Hund

114,00 €

-

für den ersten gefährlichen Hund

600,00 €

-

für den zweiten gefährlichen Hund

720,00 €

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund

840,00 €

§ 6

Friedhofsgebühren

I. Verleihung des Nutzungsrechtes an Reihengrabstätten

1.

Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

150,00 €

b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

600,00 €

2.

Überlassung und Pflege einer Erdrasengrabstätte einschl. Grabplatte

2.775,00 €

3.

Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

150,00 €

b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

500,00 €

4.

Überlassung einer Urnengrabstätte in einer Gemischten Grabstätte

320,00 €

5.

Überlassung und Pflege einer Urnenrasengrabstätte einschl. Grabplatte

1.275,00 €

II. Verleihung des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten

1.

Überlassung einer Wahlgrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für

a) eine Einzelgrabstätte

950,00 €

b) eine Doppelgrabstätte

1.900,00 €

c) für jede weitere Grabstelle

950,00 €

2.

Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung

a) eines Doppelurnengrabes

1.200,00 €

b) je weitere Urne

600,00 €

c) Überlassung je weitere Urne in einer Wahlgrabstätte

320,00 €

(der evtl. Betrag für die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird angerechnet)

3.

Verlängerung/Wiederverleihung des Nutzungsrechtes (pro Jahr)

a) Einzelgrabstelle

35,00 €

b) Doppelgrabstelle

70,00 €

c) jede weitere Grabstelle

35,00 €

d) Urnenwahlgrab

50,00 €

III. Bestattungsgebühren

1.

Reihengräber

a) Einzelgrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

220,00 €

b) Einzelgrab ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

600,00 €

c) Urnengrab

260,00 €

2.

Wahlgrab

a) Einzelgrabstelle

620,00 €

b) Doppelgrab je Bestattung

620,00 €

c) jede weitere Grabstelle

620,00 €

d) Urnengrab je Bestattung

270,00 €

IV. Sonstige Gebühren

1.

Für Bestattungen an Samstagen wird ein Zuschlag in Höhe von 100 % der Bestattungsgebühren berechnet.

2.

Benutzung der Trauerhalle je Tag

110,00 €

3.

Benutzung der Leichenkammer bis 4 Tage

90,00 €

Jeder weitere Tag

20,00 €

4.

Herstellung einer Grabumrandung (neuer Friedhof)

a) bei Erdbestattung je Grabstelle

195,00 €

b) bei Urnenbestattung je Grabstelle

150,00 €

5.

Für den Abbau und die Entsorgung von Grabmalen

a) Reihen- und Urnengrabstätten, Einzelwahlgräber

260,00 €

b) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen

480,00 €

6.

Ausführen von Dienstleistungen, die gebührenmäßig nicht erfasst sind, werden nach den jeweils gültigen Maschinen- und Lohnstundensätzen berechnet (z.B. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen).

7.

Verwaltungsgebühren je Erstellung der Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales

17,00 €

§ 7

Eigenkapital

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.

§ 9

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Rengsdorf, den 09.01.2026
Ortsgemeinde Kurtscheid
gez. Anhäuser
Anhäuser, Ortsbürgermeisterin

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.12.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

12. Januar 2026 bis 20. Januar 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 09.01.2026
Ortsgemeinde Kurtscheid
gez. Anhäuser
Anhäuser, Ortsbürgermeisterin