Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 4.621.548,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.918.670,00 €
der Jahresfehlbetrag auf -297.122,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -80.144,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.245.000,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.957.500,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -712.500,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 792.644,00 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 0,00 €
zusammen auf 0,00 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 100.000,00 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 345 v. H. |
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| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 465 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 60,00 Euro
für den zweiten Hund 120,00 Euro
für jeden weiteren Hund 250,00 Euro
Gefährliche Hunde
für jeden gefährlichen Hund 600,00 Euro
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 betrug 11.004.759,26 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 10.417.314,26 Euro,
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 10.120.192,26 Euro.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in den § 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
1. | Der unter § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 100.000,- € genehmigt. |
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis 31. Mai 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.