Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.060.476,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.326.227,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -265.751,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -354.240,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 381.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.961.530,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -2.580.530,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.308.900,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite auf | 1.400.000,00 € |
| zusammen auf | 1.400.000,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 820.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A auf | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B auf | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
| - für den ersten Hund | 60,00 € |
| - für den zweiten Hund | 120,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 180,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 600,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 720,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 840,00 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug | 8.359.544,32 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt | 8.071.735,32 € |
| und zum 31.12.2024 | 7.805.984,32 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Rengsdorf, 17. Mai 2024 — Ortsgemeinde Straßenhaus
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
21. Mai 2024 bis 29. Mai 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.