Die Zweckverbandsversammlung des Friedhofzweckverbandes Hausen (Wied) – Waldbreitbach hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133) in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG), und der Verbandsordnung des Friedhofzweckverbandes Hausen (Wied) - Waldbreitbach vom 09.12.1985 in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 05. Mai 2026 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 127.354,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 117.673,00 € |
| der Jahresüberschuss auf | 9.681,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 20.000,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 22.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -20.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 60.000,00 €.
Der Zweckverband erhebt eine Umlage nach § 8 i.V. mit § 9 der Zweckverbandsordnung, über die
folgendes bestimmt wird:
Zur Deckung des durch andere Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern jährlich eine Verbandsumlage. Berechnungsschlüssel sind die nach den melderechtlichen Vorschriften am 30.06. des Vorjahres gemeldeten Einwohner mit Hauptwohnsitz, abzüglich der Einwohner mit Hauptwohnsitz der Orte Solscheid, Langscheid sowie Ordensangehörigen des Sankt Marienhauses, des Sankt Antoniushauses und des Sankt Josefshauses.
Im Haushaltsjahr 2026 wird eine Umlage in Höhe von 52.610,00 € erhoben.
Ortsgemeinde Hausen (Wied) — 25.118 Euro
Ortsgemeinde Waldbreitbach — 27.492 Euro
— 52.610 Euro
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in den § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
| 1. | Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 60.000,- € genehmigt |
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Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
18. Mai 2026 bis 27. Mai 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.