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RW-Direkt
Ausgabe 20/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Rengsdorf – Waldbreitbach für das Haushaltsjahr 2026 vom 15. Mai 2026

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Die §§ 1-7 sowie 10-14 bleiben unverändert.

§ 2 Entgelte

Einrichtungen Wasser/Abwasser

Die laufenden Entgelte (Benutzungsgebühr und wiederkehrende Beiträge) und die einmaligen Entgelte (einmalige Beiträge für die Straßenleitungen einschließlich eines Anschlusses im öffentlichen Verkehrsraum je beitragspflichtiges Grundstück) für Einrichtungen der Verbandsgemeinde werden nach § 7 Kommunalabgabengesetz (KAG) wie folgt festgesetzt:

Entgelte für die Wasserversorgung (zuzüglich gesetzl. Umsatzsteuer)

*) Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach vom 29.11.2022 in der derzeit geltenden Fassung

Entgelte für die Abwasserbeseitigung

*) Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach vom 29.11.2022 in der derzeit geltenden Fassung

Aufwendungsersatz Wasserversorgung

Nach § 24 der Entgeltsatzung Wasserversorgung werden als Aufwendungsersatz festgesetzt:

Kaution für Standrohr:

200,00 €

täglicher Auslagenersatz für Standrohr:

1. Tag

8,00 €

jeder weitere Tag

1,00 €

Zu allen vorstehend festgelegten Aufwendungsersätzen, die der Umsatzsteuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe hinzuzurechnen.

§ 3 Anteile Straßenentwässerung

Die von den Ortsgemeinden als Träger der Straßenbaulast für gemeindliche Verkehrsanlagen zu zahlenden Anteile für die Straßenentwässerung (§§ 8 Abs. 4 und 9 Abs. 4 KAG sowie § 1 Abs. 3 i. V. m. Anlage 1 Satz 3 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) werden wie folgt festgesetzt:

Rengsdorf, den 15.05.2026
Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
gez. Fischer
(Fischer, Bürgermeister)

II.

Die Nachtragssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.03.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 18. Mai 2026 bis 27. Mai 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

56579 Rengsdorf, 15.05.2026
Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
gez. Fischer
Fischer, Bürgermeister