Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | |||
| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.838.509,00 € | 60.000,00 € | 2.898.509,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.774.504,00 € | 60.000,00 € | 2.834.504,00 € |
| das Jahresergebnis | 64.005,00 € | 0,00 € | 64.005,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -331.792,00 € | -60.000,00 € | -391.792,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 8.200,00 € | 0,00 € | 8.200,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 259.400,00 € | 35.000,00 € | 294.400,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -251.200,00 € | -35.000,00 € | -286.200,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 582.992,00 € | 95.000,00 € | 677.992,00 € |
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug | 7.303.996,99 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt | 7.455.309,77 € |
| und zum 31.12.2026 | 7.062.063,77 € |
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.05.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
18. Mai 2026 bis 27. Mai 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.