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RW-Direkt
Ausgabe 20/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kurtscheid für das Haushaltsjahr 2026 vom 15. Mai 2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Bleibt unverändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Bleibt unverändert.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Bleibt unverändert.

§ 5 Steuersätze

Bleibt unverändert.

§ 6 Friedhofsgebühren

Bleibt unverändert.

§ 6 Eigenkapital

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Bleibt unverändert.

§ 8 Altersteilzeit

Bleibt unverändert.

Rengsdorf, den 15.05.2026  —  Ortsgemeinde Kurtscheid
 — gez. Anhäuser
 — Anhäuser, Ortsbürgermeisterin

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.05.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom

18. Mai 2026 bis 27. Mai 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 15.05.2026 — Ortsgemeinde Kurtscheid
 — gez. Anhäuser
 — Anhäuser, Ortsbürgermeisterin