Der Frühjahrsputz und die Pflanzzeit in den Vorgärten der Wohnhäuser ist im vollen Gange. Viele Außenanlagen können bereits mit einem sauberen Anblick glänzen. Die Gemeinde möchte die Grundstückseigentümer, insbesondere in der Wiedtalstraße, auf die Straßen- und Gehwegreinigung, hinweisen; insbesondere vor dem Fahrrad-Event „WIEDer ins TAL“ am Sonntag, 17. Mai 2026.
Allgemeiner Hinweis: Die Reinigungspflicht besteht das ganze Jahr und gilt sowohl in der Gemeinde in allen Straßen als auch in allen Ortsteilen. In den Ortsteilen ohne Gehweg erstreckt sich die Reinigungspflicht auf einen Teil der Fahrbahnen. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Gehwege vor seinem Haus einmal wöchentlich zu reinigen. Zur Reinigung gehört das Entfernen von Schmutz, Unrat, Papier, Laub, Unkraut usw. und das Kehren der Straßenrinnen.
Daher noch einmal die Bitte: Kommen Sie dieser Verpflichtung -insbesondere vor dem 17.05.2026- nach, denn jeder von uns möchte gerne in einem sauberen Umfeld leben.
Nicht unerwähnt bleiben soll aber auch, dass viele Bürgerinnen und Bürger auch ohne eine solche Erinnerung ihrer Straßenreinigungspflicht nachkommen. Herzlichen Dank dafür!