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RW-Direkt
Ausgabe 20/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ortsgemeinderates Roßbach am 13.04.2026

1.

Einwohnerfragestunde gem. §16a GemO

Die Einwohnerfragestunde wurde durchgeführt. Wortmeldungen lagen nicht vor.

2.

Nachbesetzung Ausschüsse

a) Sachverhalt:

Herr Jörg Sombrutzki hat seine Mandate im Haupt- sowie im Bau- und Umweltausschuss niedergelegt.

Daher sind diese Ausschusspositionen neu zu besetzen.

Gemäß §45 Abs. 1 S. 1 GemO werden Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter auf Vorschlag der jeweiligen politischen Gruppe gewählt. Das Vorschlagsrecht zur Nachbesetzung obliegt somit der Wählergruppe Bürger für Roßbach.

Der Gemeinderat kann die offene Abstimmung per Handzeichen und eine Abstimmung des Vorschlages en bloc beschließen.

Die erforderliche Stimmenmehrheit richtet sich nach §40 Abs. 3 GemO. Die Wahl gilt als angenommen, wenn eine Stimmenmehrheit von mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen vorliegt. Stimmenthaltungen bleiben bei der Berechnung der Mehrheit unberücksichtigt.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht nach §36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

Als Anlage ist eine Übersicht über die dann gültige Gesamtbesetzung der Ausschüsse beigefügt. Änderungen sind fettgedruckt und gelb schattiert dargestellt.

Beschluss:

1.

Die Wahl der Nachbesetzung der Ausschüsse auf Grundlage des eingereichten Wahlvorschlages der Wählergruppe Bürger für Roßbach erfolgt en bloc und offen per Akklamation.

2.

Die Wahl der Nachbesetzung der Ausschüsse erfolgt auf der Grundlage des eingereihten Wahlvorschlages gemäß der in der Anlage dargestellten Zusammensetzung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

3.

Teilnahme an der Initiative "Jetzt reden WIR" - Ortsgemeinden stehen auf!"

a) Sachverhalt

Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.

Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.

Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.

Der Ortsgemeinderat der Gemeinde Roßbach befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:

Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“

Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.

Zentrale Forderungen sind:

1. Finanzielle Eigenständigkeit:

Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen.

2. Planungs- und Handlungshoheit:

Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur.

3. Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes:

Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung des Ehrenamtes durch das Land ggü. Arbeitgebern.

Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.

b) Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Roßbach schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an auf Basis des Forderungspapiers zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat.

Der Beschluss wird nach erfolgter Niederschrift den Initiatoren der Initiative an nachfolgende Mailadresse übersandt: ortsgemeinden-stehen-auf@web.de

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

4.

Regelkontrolle Baumbestand - Baumkataster

Vorratsbeschluß

a) Sachverhalt:

1. Ist-Zustand: Die Verbandsgemeinde verfügt für die Ortsgemeinde über ein digitales Baumkataster, welches jedoch in den letzten Jahren nicht mehr aktiv gepflegt wurde. Da die letzte flächendeckende Prüfung mehrere Jahre zurückliegt, entsprechen die hinterlegten Daten nicht mehr dem aktuellen Zustand der Bäume.

2. Rechtliche Notwendigkeit: Nach der aktuellen Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) ist die Gemeinde verpflichtet, Bäume an öffentlichen Straßen und Plätzen regelmäßig durch fachlich qualifiziertes Personal prüfen zu lassen. Durch die mehrjährige Unterbrechung der Kontrollen besteht im Schadensfall ein erhebliches Haftungsrisiko für die Gemeinde und die handelnden Personen.

3. Geplante Maßnahme:

Schritt 1 (Erstprüfung): Einmalige, intensive Bestandsaufnahme, um das Kataster auf den Nullpunkt zu setzen (Toterhaltungen austragen, Neupflanzungen aufnehmen, Schadbilder erfassen).

Schritt 2 (Regelkontrolle): Etablierung eines festen Rhythmus (i. d. R. jährlich oder alle zwei Jahre, je nach Alter und Standort des Baumes gemäß FLL-Richtlinien), um die Sicherheit dauerhaft zu dokumentieren.

4. Angebote: Es wurden vier Firmen angefragt ein Angebot abzugeben. Zur jetzigen Zeit liegen noch nicht alle Angebote vor.

Die voraussichtlichen Kosten werden sich auf ca. 3.700 € belaufen.

b) Beschluss:

-

Der Gemeinderat beschließt die Reaktivierung des bestehenden Baumkatasters der Gemeinde Roßbach.

-

Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Erstprüfung (Generalüberholung der Daten) durch ein qualifiziertes Fachbüro zu vergeben. Dabei ist der gesamte im Kataster erfasste Bestand auf den aktuellen Zustand und die Verkehrssicherheit zu prüfen.

-

Im Anschluss an die Erstprüfung wird die Verwaltung ermächtigt, die darauf folgenden Jahresprüfungen (Regelkontrollen) für einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren zu vergeben, um eine kontinuierliche Rechtssicherheit zu gewährleisten

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

5.

Brückenprüfungen

Seitens der Verwaltung wurde ausgeführt, dass eine Prüfung der vorhandenen Brücken erforderlich sei. Da auch in anderen Ortsgemeinden entsprechende Prüfungen durchzuführen sind, ist vorgesehen, die Aufträge gebündelt zu vergeben. Einen entsprechenden Auftrag hat der Vorsitzende bereits erteilt.

Der Vorsitzende regt an, die Brücke am Wiedweg (unterhalb Schimmelshahn) in die Prüfung nicht einzubeziehen, da der Wanderweg in Richtung Arnsau nicht benutzt werden kann.

Die Brücke am „Alten Schießplatz“ soll jedoch in die Prüfung aufgenommen werden.

Eine entsprechende Vorlage zur Eilentscheidung mit einem Angebot des TÜV Rheinland zur Überprüfung der Bauwerke liegt den Ratsmitgliedern vor.

6.

Informationen aus der Gemeinde; Beantwortung von Anfragen

Der Ortsbürgermeister Thomas Boden berichtet:

-

Es wurde festgestellt, dass beim Ausbau des Glasfasernetzes gute Fortschritte erzielt wurden und erste Haushalte bereits angeschlossen sind. Seitens der Telekom besteht Bereitschaft, auftretende Mängel zu beheben.

Ein Ratsmitglied regt an, vor Ablauf der Gewährleistungsfrist nach ca. 4- 5 Jahren eine nochmalige Begehung durchzuführen, um mögliche Mängel zu identifizieren und geltend zu machen.

-

Sanierungsarbeiten an der L256 Buchenauer Weg sind fast abgeschlossen. Gemeint ist der Weg zum Campingplatz. Es sind noch Restarbeiten wie das Setzen der Schilder und Leitplanken erforderlich.

-

Bauarbeiten L255 Richtung Arnsau sind voll im Gange. Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Für den Kreuzungsbereich Heckweg/Wiedtraße soll ggf. ein Zusatzschild „Sackgasse – Fahrradfahrer frei“ aufgestellt werden. Vorsitzender informiert entsprechend das LBM.

-

Die Bauarbeiten an der Bushaltestelle in der Ortsmitte machen gute Fortschritte. Die Erdarbeiten sind bereits abgeschlossen und die Buswartehalle ist ebenfalls fast fertiggestellt. Die Gemeinde erwartet noch eine Baumspende. Die Durchführung der Begrünungsarbeiten sowie die Montage eines Zauns sind noch erforderlich.

-

In Bezug auf das Radwegkonzept ist innerhalb der Verbandsgemeinde eine Arbeitsgruppe zur Fortführung des Radwegekonzepts gebildet worden. Am 18.02.26 fand eine Zusammenkunft mit den Beigeordneten und zwei Vertretern der Arbeitsgruppe statt. Gegenstand der Besprechung waren die Umsetzung des Radwegekonzeptes, Umsetzung der innerörtliche Beschilderung nach HBR und weiterführende Konzeption und Zuständigkeiten für Radwege in der Verbandsgemeinde.

Der VG-Bürgermeister Pierre Fischer führt aus, dass die Kosten für die Wegebeschilderung auf Ebene der Verbandsgemeinde getragen werden sollen. Hierzu wurde bereits ein Förderantrag gestellt. Die Kosten für den Wegebau verbleiben bei der Ortsgemeinde.

-

Zum Thema Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität hat der Bund ein Sondervermögen zur Finanzierung von Infrastrukturinvestition von Ländern und Kommunen eingerichtet. Darauf aufbauend ist für das Land Rheinland-Pfalz ein entsprechendes Sondervermögen für Planung, Bildung und Infrastruktur geschaffen worden. Für Rheinland-Pfalz stehen 4,85 Milliarden Euro zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel wird als Regionalbudget an die Kommunen verteilt. Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach erhält hieraus einen Betrag i. H. v. 15,4 Mio. Euro. Das macht einen jährlichen Anteil von ca. 1,28 Mio. Euro bei einer Laufzeit von 12 Jahren.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vorgeschlagen, den überwiegenden Teil der Mittel für strategische Investitionen auf Ebene der VG einzusetzen. Gleichzeitig soll jede Ortsgemeinde das Recht erhalten, ein Projekt aus dem Sondervermögen zu finanzieren, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Eine automatische Mittelverwendung ist nicht vorgesehen. Über die Priorisierung entscheidet abschließend der VG Rat.

Pierre Fischer berichtet, dass man sich darauf geeinigt hat, 1/3 der Gelder an die Ortsgemeinden zu geben, während 2/3 bei der Verbandsgemeinde Rengsdorf- Waldbreitbach verbleiben.

Es ist zu beachten, dass jede Investition ein Volumen von über 250.000,00 Euro haben muss. Entsprechende Rechtsvorschriften des Landes liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

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Die Gemeinde hat einen Förderantrag für die Kunstrasenplatzsanierung und Flutlichtumstellung auf LED über das „Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten“ gestellt. Eine Entscheidung über die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages voraussichtlich nach Ostern.

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Am 20. und 21. Juni 2026 finden die Verbandsgemeinde-Tage in Waldbreitbach statt. Die Ortsgemeinde hat die Möglichkeit sich daran zu beteiligen.

Der Ortsbürgermeister schlägt vor, zwei „Roll-Ups“ zu erstellen: eines mit Fotokollagen zum Thema Fremdenverkehr (z.B. Wanderwege, Naherholung, Segelflugplatz) und ein weiteres zum Thema Infrastruktur (Ärztliche Versorgung, Gaststätten, Unternehmen usw.).

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Am Mittwoch, 29.04.2026 findet um 18.30 Uhr eine Einwohnerversammlung der Gemeinde Roßbach und der VG Rengsdorf-Waldbreitbach in der Wiedhalle statt. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden noch einmal rechtzeitig vorher eingeladen.

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Beim Bauamt der Verbandsgemeinde soll angefragt werden, ob eine LED-Umrüstung innerhalb der Ortsgemeinde auf eine neue Generation oder eine vollständige Umrüstung sinnvoll ist.

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Eine Engstelle in der Kolpingstraße soll in diesem Jahr beseitigt werden. Es handelt sich um den „Mauervorsprung“ der bei den letzten Sanierungsarbeiten nicht entfernt worden ist.

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Auf Anregung eines Ratsmitglieds sollen Einladungen und Unterlagen zu den Ausschusssitzungen künftig auch an die Vertreter von Ausschussmitgliedern gesandt werden. Der Vorsitzende wird gebeten, den Vorschlag an die Verwaltung weiterzugeben.

10.

Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden zwei Bauangelegenheiten behandelt.