vom 24. Mai 2024
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederbreitbach hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt
| ||
|
|
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.593.444,00 € |
|
|
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.448.213,00 € |
|
|
| der Jahresüberschuss auf | 145.231,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt
| ||
|
|
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 340.605,00 € |
|
|
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 772.800,00 € |
|
|
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.287.000,00 € |
|
|
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -514.200,00 € |
|
|
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 173.595,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite auf | 339.895,00 € |
| zusammen auf | 339.895,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.200.000,00 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
|
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 365 v. H. |
|
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) | 540 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 400 v. H. | |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | ||
| für den ersten Hund | 80,00 € |
|
| für den zweiten Hund | 140,00 € |
|
| für jeden weiteren Hund | 200,00 € |
|
| für jeden gefährlichen Hund | 520,00 € |
|
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. Tourismusbeitrag gem. 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Tourismusbeitragssatzung auf 4 v. H. des Messbetrages. | ||
| 2. Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung | ||
|
| - für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 0,30 Euro, |
|
| - für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres | 0,60 Euro, |
|
| - pauschalisierter Jahresbeitrag für eigene Wohngelegenheiten | 50,00 Euro. |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug | 3.948.797,06 Euro. |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 3.873.286,06 Euro, |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 4.018.517,06 Euro. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
27. Mai 2024 bis 05. Juni 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.