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RW-Direkt
Ausgabe 21/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederbreitbach für das Haushaltsjahr 2024

vom 24. Mai 2024

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederbreitbach hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.593.444,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.448.213,00 €

der Jahresüberschuss auf

145.231,00 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

340.605,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

772.800,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.287.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-514.200,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

173.595,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 €

verzinste Kredite auf

339.895,00 €

zusammen auf

339.895,00 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.200.000,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

365 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

540 v. H.

2. Gewerbesteuer

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

80,00 €

für den zweiten Hund

140,00 €

für jeden weiteren Hund

200,00 €

für jeden gefährlichen Hund

520,00 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Tourismusbeitrag gem. 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Tourismusbeitragssatzung auf 4 v. H. des Messbetrages.

2. Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung

- für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

0,30 Euro,

- für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres

0,60 Euro,

- pauschalisierter Jahresbeitrag für eigene Wohngelegenheiten

50,00 Euro.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug

3.948.797,06 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

3.873.286,06 Euro,

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

4.018.517,06 Euro.

Niederbreitbach, den 24.05.2024
Ortsgemeinde Niederbreitbach
gez. Jacke
- Frank Jacke - 1. Ortsbeigeordneter

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

  1. Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Investitionskredite wird für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 339.895,- € genehmigt.
  2. Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2024 wird in Höhe von 2.200.000,- € genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

27. Mai 2024 bis 05. Juni 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Niederbreitbach, 24. Mai 2024
Ortsgemeinde Niederbreitbach
gez. Jacke
Frank Jacke, 1. Ortsbeigeordneter