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RW-Direkt
Ausgabe 21/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Bonefeld

Bebauungsplan „Bei der Kaisereiche – Waldstraße 5 und 7“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 BauGB

Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Absatz 2 BauGB

Die Ortsgemeinde Bonefeld führt das Verfahren zum Bebauungsplan „Bei der Kaisereiche – Waldstraße 5 und 7“ gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB im Verfahren nach § 13a BauGB durch. Der Aufstellungsbeschluss vom 14.05.2025 wird hiermit ortüblich bekannt gemacht.

Gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird.

Das Plangebiet umfasst die in der beigefügten Planskizze mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.

Gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planurkunde sowie den textlichen Festsetzungen (eine Begründung ist beigefügt),

bis zum 09.06.2026

der Öffentlichkeit zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur Verfügung gestellt werden. Die Öffentlichkeit kann sich bis zu der genannten Frist zur Planung äußern.

Die Unterlagen werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf zur Verfügung gestellt. Es gelten die nachstehenden Öffnungszeiten.

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Absatz 2 BauGB wird hiermit ebenfalls bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planurkunde sowie den textlichen Festsetzungen (eine Begründung ist beigefügt), in der Zeit

vom 10.06.2026 bis zum 10.07.2026

zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.

Die Unterlagen liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Innerhalb des vorstehenden Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden. Ferner können während dieses Zeitraums Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:

Montag bis Freitag

von

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Dienstag

von

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag

von

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während der vorgenannten Auslegungszeiträume auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/vg_rw/Aktuelles/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Bonefeld zur Einsicht zur Verfügung. Ferner wird die Bekanntmachung der Offenlage über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.

56579 Bonefeld, 18.05.2026
Ortsgemeinde Bonefeld
Runkel, Ortsbürgermeisterin