1. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Kurtscheid Bebauungsplan "Aufm Scheid"
Die Ratsmitglieder Norbert Menzenbach und Horst Ewenz nehmen im Zuhörer-Bereich Platz, da Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO vorliegen.
1.1. Anerkennung der Planunterlagen und Durchführung der Offenlage
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Julia Prangenberg vom Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen.
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Kurtscheid hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Aufm Scheid“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b und §13a BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat im Zeitraum vom 11.03.2021 bis zum 09.04.2021 stattgefunden.
Hier sind einige relevante Stellungnahmen eingegangen, welche einer Anpassung des Bebauungsplanes erforderlich gemacht haben.
Seitens des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus wurden die Möglichkeiten zur Realisierung von Bauland aufgezeigt. Hier besteht die Möglichkeit einer freiwilligen bzw. privaten oder der gesetzlichen Umlegung.
Seitens der Verbandsgemeindewerke und der SGD Nord wurde ein aussagekräftiges Entwässerungskonzept und gemeinsame Abstimmungen gefordert.
Zwischenzeitlich wurde ein entsprechendes Entwässerungskonzept vom Planungsbüro Dittrich erarbeitet und der Bebauungsplan entsprechend angepasst. Das Konzept wird seitens der SGD so mitgetragen.
Es wurde ein umfangreiches Artenschutzgutachten erstellt. Dieses hat ergeben, dass Ausgleichsmaßnahmen von 1ha vorzunehmen sind. Die entsprechenden Flächen wurden in den Geltungsbereich mit aufgenommen.
Zusätzlich hat das Artenschutzgutachten ergeben, dass es sich bei einem Teil des Baugebietes um ein gesetzlich geschütztes Biotop handelt, welches ausgeglichen werden muss. Hierzu wurde eine weitere Fläche, welche zum Ausgleich dienen soll, in den Bebauungsplan aufgenommen.
Weiterhin wurden die Regelungen der textlichen Festsetzungen wie folgt angepasst:
- Nr. 5: Je Wohneinheit sind zwei Stellplätze vorzusehen. Ausnahme bei Wohnungen unter 50 m² Wohnfläche.
- Nr. 11: Der zu begrünende Anteil bei Flachdächern wurde auf 60% reduziert und der Zusatz aufgenommen, dass bei Photovoltaikanlagen die in Anspruch genommene Flächen auf die Dachbegrünung angerechnet werden.
- Nr. 11: Die Höhe der möglichen Anschüttungen für Terrassen und ähnliche Anlagen ist nun bis zur Höhe des Erdgeschosses zulässig.
- Nr. 11: Pro Grundstück ist ein Hoch- Halbstamm zu pflanzen.
- Ausgleichsfläche C: die Gehölzgruppen am nördlichen und südlichen Rand sind gemäß Bebauungsplan nur „ggf.“ vorzusehen
Die relevanten Stellungnahmen wurden im Bebauungsplan berücksichtigt. Im nächsten Schritt kann die Offenlage durchgeführt werden.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde erkennt die Planunterlagen an und beauftragt die Verwaltung die Offenlage durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
1.2. Bildung eines Umlegungsausschusses
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Kurtscheid beabsichtigt die Durchführung eines Umlegungsverfahrens zur Realisierung des derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Aufm Scheid“. Zur Durchführung des Verfahrens soll ein Umlegungsausschuss gebildet werden.
Der Gemeinderat Kurtscheid bildet einen Umlegungsausschuss nach § 46 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Umlegungsausschussverordnung (UAVO) vom 27. Juni 2007 und wählt fünf Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in den Ausschuss:
a) Vorsitzendes Mitglied und stellvertretendes vorsitzendes Mitglied nach § 3 Abs. 2 UAVO
1 a) Frau Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim, Vermessungsdirektorin
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
als vorsitzendes Mitglied
1 b) Frau M. Sc. Wiebke Böhm, Vermessungsrätin
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
als stellvertretendes vorsitzendes Mitglied
b) die ehrenamtlichen Mitglieder und stellvertretenden ehrenamtlichen Mitglieder nach § 3 Abs. 3 UAVO
2 a) Herrn Ulf Krämer
als Mitglied mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken
2 b) Herrn Jürgen Frey
als stellvertretendes Mitglied mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken
3 a) Herrn Jürgen Schmidt, Notar
Jürgen Schmidt und Dr. iur. Hubert Kögler, Heddesdorfer Straße 3, 56564 Neuwied
als Mitglied mit der Befähigung für den Zugang zum vierten Einstiegsamt der Laufbahn Verwaltung und Finanzen
3 b) Herrn Martin Jung, leitender staatlicher Beamter
Kreisverwaltung Neuwied
als stellvertretendes Mitglied mit der Befähigung für den Zugang zum vierten Einstiegsamt der Laufbahn Verwaltung und Finanzen
4 a) Frau Melanie Anhäuser
als Mitglied, das zum Gemeinderat wählbar ist; es soll dem Gemeinderat angehören.
4 b) Frau Nadja Kanthak-Philippi
als stellvertretendes Mitglied, das zum Gemeinderat wählbar ist; es soll dem Gemeinderat angehören.
5 a) Frau Tanja Becker
als Mitglied, das zum Gemeinderat wählbar ist; es soll dem Gemeinderat angehören.
5 b) Herrn Martin Hardt
als stellvertretendes Mitglied, das zum Gemeinderat wählbar ist; es soll dem Gemeinderat angehören.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Umlegungsausschuss wie oben benannt zu besetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
1.3. Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGBBeschluss:
a) Sachverhalt:
Weiterhin muss der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kurtscheid die Durchführung des Umlegungsverfahrens beschließen.
Dazu sind folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung „Aufm Scheid“ angeordnet.
Beschluss: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
2. Die Umlegungsbefugnis wird auf den Umlegungsausschuss der Gemeinde Kurtscheid übertragen.
3. Beschluss: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
1.4. Übernahme von Abfindungsansprüchen
a) Sachverhalt:
Gemäß § 7 UAVO erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder des Umlegungsausschusses für ihre Tätigkeit eine Entschädigung.
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kurtscheid sieht unter § 6 eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 10,00 € vor.
Den ehrenamtlichen Mitgliedern des Umlegungsausschusses werden die Fahrkosten für die zur Sitzung notwendige Reise vom Wohnort bzw. Dienstort zum Ort der Sitzung und für die Rückreise nach den §§ 6 i.V.m. der LVO zu § 6 des Landesreisekostengesetzes erstattet.
Hiernach beträgt die Wegstreckenentschädigung 35 Cent je Kilometer.
Beschluss:
Im Rahmen der Abwicklung des Umlegungsverfahrens „Aufm Scheid“ wird die Gemeinde Abfindungsansprüche der ehrenamtlichen Mitglieder übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
2. Aufstellung einer Vorschlagliste für die Schöffenwahl für die Wahlperiode 2024 - 2028;Beratung und Beschlussfassung
Die Ortsgemeinde muss Vorschläge zur Wahl von Haupt-und Hilfsschöffen für die Schöffengerichte und Strafkammern des Landgerichtes für die Wahlperiode 2024-2028 einreichen. Als Kandidaten werden Andre Reuber und Melanie Anhäuser vorgeschlagen. Der Rat stimmt einstimmig dafür (unter Enthaltung der Betroffenen) Andre Reuber und Melanie Anhäuser als Kandidaten zu melden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
3. Information über eine KiTa-Küche für die KiTa Kunterbunt Kurtscheid-Ehlscheid ab 2025; Beratung und Beschlussfassung
Eine Vorgabe vom Land macht es erforderlich, dass die Küche des Kindergartens Kurtscheid/Ehlscheid in den kommenden Jahren frisch zubereitetes Essen anbietet. Um die Küche dem neuen Standard anzupassen sind auch bauliche Veränderungen erforderlich. Dies wurde durch das Baumt der Verwaltung bereits geprüft.
Für die Maßnahme müssen ab kommenden Jahr Haushaltsmittel in Höhe von rund 70.000,00€ eingeplant werden. Der Rat berät sich ausgiebig.
Der Gemeinderat beschließt, ab kommenden Jahr Haushaltsmittel für die Vorgabe einzuplanen unter der Voraussetzung, dass es eine Bezuschussung vom Land oder vom Kreis geben wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4. Mitteilungen / Verschiedenes
| - | Der diesjährige Seniorennachmittag wird am 18. Juni 2023 ab 14.30 Uhr in der Wiedhöhenhalle stattfinden. Die exakte Planung wird noch mit den Ausschussmitgliedern abgestimmt. |
| - | Der Tante-M Laden läuft seit dem 16.05.2023 unter der Regie von Herrn Kai Kuhn (Franchise Partner). |
| - | Die Gemeine kann sich mit Anteilen an der SÜWAG/SYNA beteiligen, wenn sie dazu in der Lage ist. Die Mindestbeteiligung soll 100.000,00€ betragen. Hier müsse jedoch auch noch geprüft werden, ob das kommunalrechtlich überhaupt gedeckt ist. |
| - | Die nächste Ratssitzung soll voraussichtlich am 12.07.2023 stattfinden. |
| - | Der Barfußpfad kann voraussichtlich Anfang Juni 2023 eröffnet werden. Eine größere Feier ist dafür nicht vorgesehen. |
| - | Die Arbeiten der Deutschen Glasfaser haben zwischen Kurtscheid und Ehlscheid begonnen. Ob es ab Sommer innerorts losgeht, konnte bisher nicht bestätigt werden. |
| - | Der Bauantrag für eine Schutzhütte am Turm ist auf dem Weg und wird sorgfältig nach den Möglichkeiten für dieses Gebäude im Außenbereich mit der Kreisverwaltung abgestimmt. |
| - | In Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung wird eine sogenannte „Taschengeldbörse“ geplant. |
5. Einwohnerfragestunde
Fragen seitens der Einwohner bezüglich des TOP 1.1 und Verschiedenes wurden beantwortet.
8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Es wurde über einen Bauantrag, dem Ankauf von Grundstücken und einer weiteren Grundstücksangelegenheit beraten und abgestimmt.