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RW-Direkt
Ausgabe 22/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung

Mit dieser Bekanntmachung wird das Schriftstück - Az. 01.00017.0 - der Verbandsgemeindekasse Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf, vom 18.05.2026 an Herrn Mohamed Elhaythem Abdelatey, zuletzt bekannte Anschrift Brunnenstraße 5, 56587 Straßenhaus, gemäß § 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz Rheinland-Pfalz (LVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt.

Der Aufenthaltsort des o.g. Empfängers ist unbekannt, die Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VwZG).

Das vorbezeichnete Schreiben kann während der üblichen Dienstzeiten vom Empfänger oder einem Vertreter gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises und bei einem Vertreter zusätzlich gegen Vorlage eines entsprechenden Vertretungsnachweises an folgendem Ort eingesehen oder abgeholt werden:

Verbandsgemeindekasse Rengsdorf-Waldbreitbach

- Eingang Westerwaldstraße 33 -

Westerwaldstraße 32-34

56579 Rengsdorf

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag:

08:00 Uhr - 12:00 Uhr & 13:00 Uhr -16:00 Uhr

Mittwoch:

8:00 Uhr-12:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr - 12:00 Uhr & 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hinweise:

Das oben aufgeführte Schreiben wird hiermit öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung dieser Benachrichtigung kann Fristen in Gang setzen, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Abs. 2 S. 3 VwZG).

Rengsdorf, 18.05.2026
gez. S. Puderbach, Kassenverwalterin