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RW-Direkt
Ausgabe 23/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Datzerothfür das Haushaltsjahr 2023

vom 09. Juni 2023

I.

Der Gemeinderat Datzeroth hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.01.2022 (GVBl. S. 21) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 26. Mai 2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 521.253,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 368.575,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 152.678,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 174.519,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 44.500,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 154.450,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf -109.950,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf -64.569,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Die Aufnahme von Investitionskrediten wird nicht veranschlagt

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 345 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 465 v. H.

2.

Gewerbesteuer 380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 40,00 €

für den zweiten Hund 80,00 €

für jeden weiteren Hund 140,00 €

für jeden gefährlichen Hund 450,00 €

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 2.035.669,38 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt 2.047.230,38 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt 2.199.908,38 €

Datzeroth, 09. Juni 2023
Ortsgemeinde Datzeroth
Hardt, Ortsbürgermeisterin

II.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 12. Juni 2023 bis 20. Juni 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Datzeroth, 09. Juni 2023
Ortsgemeinde Datzeroth
Hardt, Ortsbürgermeisterin