I.
Der Gemeinderat Datzeroth hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.01.2022 (GVBl. S. 21) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 26. Mai 2023 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 521.253,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 368.575,00 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 152.678,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 174.519,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 44.500,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 154.450,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -109.950,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf -64.569,00 €
Die Aufnahme von Investitionskrediten wird nicht veranschlagt
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 345 v. H. |
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| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 465 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 40,00 €
für den zweiten Hund 80,00 €
für jeden weiteren Hund 140,00 €
für jeden gefährlichen Hund 450,00 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 2.035.669,38 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt 2.047.230,38 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt 2.199.908,38 €
II.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 12. Juni 2023 bis 20. Juni 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.