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RW-Direkt
Ausgabe 23/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Roßbach

Flur 15, Flurstück 63, Landwirtschaftsfläche, Aufm Hahn, groß 0,0922 ha

Flur 15, Flurstück 186, Landwirtschaftsfläche, Im Gebueck, groß 0,7861 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Fläche interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.

Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.