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RW-Direkt
Ausgabe 23/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachungder Unteren Landwirtschaftsbehördeüber verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Bremscheid

Flur 20, Flurstück 49, Ackerland und Grünland, Auf der Lücke

groß 3,9069 ha

Flur 20, Flurstück 24/2, Grünland, Im Rälster groß 0,8472 ha

Nur Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen

Aushangfrist schriftlich mitteilen.

Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen

zugesandt.