Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Bremscheid
Flur 20, Flurstück 49, Ackerland und Grünland, Auf der Lücke
groß 3,9069 ha
Flur 20, Flurstück 24/2, Grünland, Im Rälster groß 0,8472 ha
Nur Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen
Aushangfrist schriftlich mitteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen
zugesandt.