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RW-Direkt
Ausgabe 23/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachungder Unteren Landwirtschaftsbehördeüber verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Waldbreitbach

Flur 16, Flurstück 11, Grünland, Auf dem Binstering

groß 1,3315 ha

Nur Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.

Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.