5. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
6. | Einwohnerfragestunde |
Der aktuelle Sachstand der PV Flächenanlage wurde erfragt. Es wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Erst nach Änderung kann ein Bauantrag gestellt werden.
7. | Teilnahme an der Ausschreibung der Strom- und Gaslieferausschreibung für die Jahre 2026 bis 2029 |
a) Sachverhalt:
Die Lieferung von Strom und Gas für die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach und der angehörigen Ortsgemeinden muss zum 01.01.2026 neu vergeben werden.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten für die Durchführung der Ausschreibung.
1. Möglichkeit Durchführung der Ausschreibung durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.
Der GStB bietet auch in diesem Jahr die Durchführung der Ausschreibung für die Jahre 2026-2028 an.
Die letzte Ausschreibung führte jedoch zu keinem Ergebnis. Hier musste für einen Teil der Gemeinden durch die Verwaltung nachverhandelt werden. Die Kosten des Verfahrens waren durch die Ortsgemeinden allerdings trotzdem zu tragen.
Es besteht auch wieder die Wahl zwischen Normalstrom bzw. -gas und Ökostrom bzw. Biogas.
Folgende Kosten fallen an:
- beim Strom 150 € für die ersten sechs Abnahmestellen, danach 12 € je weitere Abnahmestelle;
2022hatten wir ca. 390 Abnahmestellen, so das Bruttokosten von ca. 5.660 € entstehen.
- beim Gas 230 € für die ersten vier Abnahmestellen, danach 14 € je weitere Abnahmestelle.
2022 hatten wir ca. 126 Abnahmestellen, so das Bruttokosten von ca. 2.300 € entstehen.
Gemeinden die an der Ausschreibung des Gemeinde- und Städtebundesteilnehmen wollen müssen dies bis zum 04.04.2025 mitteilen.
2. Möglichkeit Ausschreibung durch die Verbandsgemeinde Asbach
Die Verbandsgemeinde Asbach bietet an, die reine Ausschreibung für die Verbandsgemeinden im Kreis durchzuführen. Hiervon ausgenommen sind die Vorarbeiten und die Auswertung. Die Laufzeit dieses Vertrags gilt für die Jahre 2026 und 2027. Hinzu kommt die Option der jährlichen Verlängerung für 2028 und 2029.
Die Vorarbeiten und die Auswertung übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach in diesem Fall.
Allerdings müssen sich hier alle Gemeinden auf eine Ausschreibung festlegen, egal ob Normalstrom bzw. -gas und Ökostrom bzw. Biogas.
Die Abrechnung erfolgt aufgrund er erbrachten Stunden der Verwaltung in Asbach. Der Stundensatz beträgt 65,95 € je Stunde, so das Gesamtkosten von ca. 1.500 € entstehen. Diese werden anschließend auf alle an der Ausschreibung teilnehmenden Gemeinden zu gleichen Anteilen aufgeteilt.
Am 20.03.2025 fand eine Vorstellung fand eine Vorstellung des Verfahrens im Rathaus Asbach statt. Bis jetzt nehmen die Verbandsgemeinden Puderbach, Dierdorf und Linz teil, die Verbandsgemeinde Bad Hönningen prüft die Teilnahme.
Hier wurde auch festgestellt, dass hier die Entscheidung über die Teilnahme hier bis 27.04.2025 mitgeteilt werden muss.
Bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 13.03.2025 hat die Verwaltung empfohlen, an der gemeinsamen Ausschreibung der Verbandsgemeinde Asbach teilzunehmen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat folgt der Empfehlung der Verwaltung und beschließt, die Ausschreibung durch die Verbandsgemeinde Asbach durchführen zu lassen. Der / die Vorsitzende wird beauftragt, den wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Der Ortsgemeinderat ist über das Ergebnis der Ausschreibung zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 17 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
8. | Hausärztliche Versorgung |
Seit dem 16.04.2025 ist die Hausarztpraxis geschlossen, da der Vertrag mit Herr Dr. Abts beendet wurde. Zurzeit finden in der Praxis Umbauarbeiten statt und Herr Dr. Fischer wird wahrscheinlich zum 01.07 jemanden finden, der den Betrieb wieder aufnehmen wird. Während den Umbauarbeiten wird als Ausweichpraxis die Praxis von Herrn Dr. Fast in Horhausen bereitstehen. Die Praxis Schiergens in Rengsdorf ist für eine solche Vertretung zu überlastet.
9. | Sachstand Naturschwimmbad |
Arbeiten fanden bereits am Gebäude statt. Zu diesen gehörten die Entfernung der Glasbausteine und die LED-Bestückung. Ebenso werden die Sanitäranlagen erneuert. Bis zum 31.05 sollten die Arbeiten abgeschlossen sein. Die Arbeiten am Pumpenhäuschen verzögern sich aufgrund des Planungsbüros.
10. | Sachstand "Auf´m Gleichen" |
Eine Antwort vom vergaberechtlichen Anwaltsbüro steht noch aus.
11. | Bebauungsplan "Nordtangente" |
Abwägungen der Träger der öffentlichen Belange und der Privatpersonen sind eingegangen.
Es wird darüber abgestimmt, ob eine En-block Abstimmung stattfinden soll.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1 |
11.1. | Bebauungsplan "Nordtangente"Abwägung der eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen |
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Straßenhaus hat für den Bereich zwischen dem Plangebiet „Auf dem Gleichen“ und dem Gewerbegebiet Ost bzw. der Erweiterung des Gewerbegebiet Ost einen Lückenschluss geplant. Die dort gelegene Fläche sollte zu Gunsten einer Verkehrsführung des Wohnbaugebietes einer zusätzlichen baulichen, hier gewerblichen Nutzung, zugeführt werden. Die Planung hierfür wurde in den Beteiligungsverfahren in 2023 und 2024 den Behörden und Bürgern vorgestellt. Mit der nunmehr vorliegenden Abwägungstabelle kann der Gemeinderat die abwägende Entscheidung treffen und die Beschlussfassung der Satzung durchführen. Wie aus der Abwägung ersichtlich muss das Planwerk anschließend der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Privatpersonen haben im Beteiligungsverfahren keine Anregungen vorgetragen.
Durch die Träger öffentlicher Belange wurden die in der Tabelle dargestellten Anregungen vorgetragen. Innerhalb der Offenlage konnten einige der gewünschten Anpassungen durchgeführt werden. Insoweit nimmt der Gemeinderat die Anregungen und die erfolgten Maßnahmen zur Kenntnis.
Die Stellungnahmen der Kreisverwaltung Neuwied beinhalten noch abwägungsrelevante Inhalte. Über die Abwägungsempfehlung ist seitens des Gemeinderates zu beraten und zu beschließen. Da es sich um einen Träger öffentlicher Belange handelt, wird empfohlen, die Abwägungsentscheidung En bloc durchzuführen.
Der Gemeinderat beschließt die Abstimmung En-bloc durchzuführen.
Beschluss:
Die Schreiben der Kreisverwaltung vom 23.05.2024 und 22.11.2024 werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsvorschlag:
Die Inhalte des Schreibens werden zur Kenntnis genommen.
zu Bauleitplanung
Wie im Schreiben vom 22.11.2024 ausgeführt, ist die Ausweisung der neuen gewerblichen Bauflächen Gegenstand der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der fusionierten ehemaligen Verbandgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach. Die Neuaufstellung befindet sich im Verfahren. Dazu wurde bei der Kreisverwaltung Neuwied eine Landesplanerische Stellungnahme beantragt, zu deren Inhalten auch das vorliegenden Plangebiet gehört. Erfahrungsgemäß wird die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes eine Planungszeit von mehreren Jahren in Anspruch nehmen und nicht zeitnah abgeschlossen sein. Es ist daher vorgesehen, den vorliegenden Bebauungsplan nach § 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB der Kreisverwaltung Neuwied zur Genehmigung vorzulegen und vor Abschluss der Aufstellung des Flächennutzungsplanes bekannt zu machen.
Die Ausweisung eines Mischgebietes kommt bei der vorliegenden Planung nicht in Betracht. Der Standort soll aus den in der Begrünung aufgeführten Aspekten nicht für eine reguläre Wohnbebauung zur Verfügung stehen und damit ggf. die nördlich bestehende Gewerbenutzung einschränken. Es geht bei der vorliegenden Planung vorrangig darum, eine dringend benötige Entlastung der innerörtlichen Anlieger- und Sammelstraßen als Erschließung für neue Bauflächen zu nutzen, die zum einen keine nachteiligen Auswirkungen auf die bestehende Nutzung des Umfeldes haben und zum anderen nicht so störungsempfindlich sind, dass damit der Sinn und die Funktion der neuen Straße als Anliegerentlastung in Frage gestellt würde.
In die Planung einbezogene Wirtschaftswegeabschnitte werden selbstverständlich den Anforderungen entsprechend förmlich außer Dienst gestellt. Die dazu erforderlichen Schritte können parallel zur Genehmigung des Bebauungsplanes eingeleitet werden und sollen vor dessen Bekanntmachung abgeschlossen sein.
Beschlussvorschlag 3.1
Das Verfahren wird fortgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorliegenden Bebauungsplan nach dem Satzungsbeschluss der Kreisverwaltung Neuwied zur Genehmigung vorzulegen und die Außerdienststellung der betroffenen Wirtschaftswegeabschnitte einzuleiten.
zu Brand- und Katastrophenschutz
Die genannten Anforderungen sind bei der Erschließung und den Baugenehmigungsverfahren der einzelnen Bauvorhaben zu berücksichtigen. Im Bebauungsplan sind dazu entsprechende Hinweise enthalten.
Beschlussvorschlag 3.2 kein Beschluss erforderlich
zu Landesplanung und Raumordnung - Erforderlichkeit
Wie bereits ausgeführt, geht es bei der vorliegenden Planung vorrangig darum, eine dringend benötige Entlastung der innerörtlichen Anlieger- und Sammelstraßen als Erschließung für neue Bauflächen zu nutzen, die zum einen keine nachteiligen Auswirkungen auf die bestehende Nutzung des Umfeldes haben und zum anderen nicht selbst störungsempfindlich sind. Dazu kommt nur die zugelassene eingeschränkte Gewerbenutzung in Betracht. Ohne Einschränkungen zugelassenes Gewerbe nach § 8 BauNVO könnte das südlich angrenzende Wohnen stören. Dem möchte die Ortsgemeinde vorbeugen. Wohnen an diesem Standort könnten andererseits durch entsprechende Anforderungen an Immissionsschutz die Nutzungsoptionen des nördlich gelegenen Gewerbegebietes einschränken. Auch das soll vorsorglich vermieden werden.
Innerhalb der Ortslage sind keine geeigneten Standorte für kleinere Gewerbebetriebe vorhanden. Wie in den meisten Gemeinden führt die unmittelbare Nachbarschaft von Wohnen und Gewerbe regelmäßig zu Nutzungskonflikten, denen es vorzubeugen und die es zu vermeiden gilt. Dazu können die neuen Gewerbeflächen als Alternativstandorte beitragen. Das bestehende Gewerbegebiet an der Bundesstraße soll hingegen solchen Gewerbenutzungen vorbehalten bleiben, die einen höheren Störungsgrad aufweisen und größere Flächen beanspruchen. Dafür sind die vergleichsweise ebenen Flächen im Norden deutlich besser geeignet.
Zudem sind Gemeinden nach § 1 BauGB angehalten, Bauleitplanung vorsorglich zu betreiben. Erfahrungen zeigen regelmäßig, dass bestehende Betriebe keine geeigneten Ausweichoptionen haben, wenn eine Gemeinde keine Vorsorge betreibt. Baurecht für neue Gewerbeflächen zu schaffen, erfordert, wie die vorliegende Planung zeigt, in der Regel einen Zeitraum von deutlich mehr als einem Jahr, der in Einzelfällen für Betrieb nicht ausreicht, um rechtssicher auf veränderte Anforderungen durch das Umfeld oder die betriebliche Entwicklung reagieren zu können. Insofern bieten die neuen Gewerbeflächen genau für solche Fällen eine sinnvolle Option. Eine angemessene Vorsorge zur gewerblichen Eigenentwicklung mit einer überschaubaren Planung zu betreiben, entspricht sehr wohl den Intentionen der Landesplanung und Raumordnung.
Beschlussvorschlag 3.3
Die Belange der Landesplanung und Raumordnung sind gemäß den vorgenannten Ausführungen angemessen berücksichtigt. Die Erläuterungen werden ergänzend in die Begründung aufgenommen. Das Verfahren wird fortgeführt.
zu Landesplanung und Raumordnung - Hochwasserschutz
Belange des Hochwasserschutzes sind auf Grund der topografischen Lage für die vorliegenden Planung nicht relevant, wie die Stellungnahmen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz bestätigen. Unter Berücksichtigung der durch die Verbandsgemeindewerke sichergestellten ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung sind auch keine planungsrelevanten Auswirkungen außerhalb des Plangebietes zu erwarten. Entsprechende Angaben zu Belangen des Hochwasserschutzes und zu Auswirkungen von Starkregenereignissen sind in der Begrünung (Seiten II-15 und II-16) sowie im Umweltbericht (Seiten III-10 und III-11) enthalten.
Beschlussvorschlag 3.4
Die Belange des Hochwasserschutzes sind angemessen berücksichtigt. Eine umfangreiche Prüfung ist an diesem Standort auf Grund der Topgrafie und vorliegenden Informationen nicht geboten und erforderlich. Das Verfahren wird fortgeführt.
zu Landesplanung und Raumordnung – Erholung und Tourismus
Belange der Erholung und des Tourismus werden durch die vorliegende Planung nicht relevant berührt oder beeinträchtigt. Zum einen besitzt das Plangebiet mit der festgesetzten Begrünung keine ausgesprochene landschaftliche Wirksamkeit und zum anderen ist das Umfeld bereits durch Bebauung in vielfältiger Weise geprägt. Der Standort liegt nicht in einer unberührten Naturlandschaft mit besonderem Wert für Erholung und Tourismus, sondern am Rande eines
Höhenzuges, der in großen Teilen durch teils großflächige Gewerbeansiedlungen geprägt ist. Hinzu kommt, dass auf Grund der deutlich eingeschränkten Nutzungsoptionen und der freibleibenden Wegeverbindungen auch keine relevanten Auswirkungen auf das Naherholungspotenzial der Landschaft rund um die neuen Gewerbeflächen zu erwarten sind.
Beschlussvorschlag 3.5
Die Belange der Erholung und des Tourismus sind angemessen berücksichtigt. Das Verfahren wird fortgeführt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Abwägungen zur Anregung der Kreisverwaltung und den in der Abwägungstabelle dargestellten Abwägungsvorgängen zu.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
| Ja-Stimmen: 15 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltung: 2 |
11.2. | Bebauungsplan „Nordtangente" Satzungsbeschluss |
a) Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wird mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes abgeschlossen. Die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss liegen mit der erfolgten Abwägung zum Beteiligungsverfahren des Bebauungsplanes vor. Nachstehend ist der Text der Satzung dargestellt. Mit dem Satzungsbeschluss liegen dann auch die Voraussetzungen vor, die Unterlagen der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorzulegen.
Bebauungsplan „Nordtangente“ Ortsgemeinde Straßenhaus
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 20.12.2023 I Nr. 394 und nach § 88 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365) letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert, § 64 neu gefasst und §§ 64a bis 64d sowie die Anlage neu eingefügt durch Gesetz vom 26.11.2024 (GVBl. S. 365), hat der Ortsgemeinderat Straßenhaus den Bebauungsplan "Nordtangente“ am 06.05.2025 als Satzung beschlossen:
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung als gestrichelte schwarze Linie dargestellt.
Bestandteil der Satzung ist die Planzeichnung, die den textlichen Festsetzungen mit Hinweisen, der Begründung mit Umweltbericht, der artenschutzrechtlichen Vorprüfung und einer Eingriffsbilanzierung.
Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst für den Bebauungsplan „Nordtangente“ den Satzungsbeschluss.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: 15 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 2 |
12. | Wegepaten Wanderwege |
Es wird nach der Bereitschaft bei der Teilnahme als Wegepate gefragt.
Den Anwesenden wird das Wegepatenprogramm veranschaulicht. Teilnehmer an diesem Programm werden einem oder mehrere Wanderwege zugewiesen, welche den Zustand z.B. die Beschilderung prüfen. Eine Schulung werde dementsprechend angeboten. Bei Interesse an einer solchen Tätigkeit soll man sich bitte an Herrn Fark des Touristikverbandes wenden.
Eine Ausschreibung im RW-Direkt und der Dorf-App ist geplant.
13. | Aufnahme des AK B256; Wahl der Mitglieder und Festlegung der Aufgaben |
Ein Antrag wurde von der Fraktion WG Simon gestellt, den Arbeitskreis AK B256 zu gründen und dessen Mitglieder und Aufgaben festzulegen. Im Antrag ist das Aufstellen von 2 Mitgliedern je Fraktion vorgesehen.
Die Aufstellung sieht wie folgt aus:
Bündnis 90/Die Grünen:
• Christoph Nitsche
WG Born:
• Sven Bühnert
• Ulli Koch
WG Simon:
• Steffan Haas
• Ulrich Simon
Das fraktionslose Mitglied Herr Krobb verurteilt den Ausschluss von Fraktionslosen, zumal er am meisten betroffen wäre, wenn es zu einer Errichtung einer Umgehungsstraße kommen sollte. Ebenso merkt er an, dass es ihm nicht nur um seine eigenen Belange gehen würde, da er auch in der Vergangenheit bei Beratungen und Beschlüsse in Bezug zur Umgehung B256 nie seine einzelnen Belange vertreten hat, sondern den der Allgemeinheit. Ebenso regt er an, dass die Ortsgemeinde sich auch Rat von externen Sachkundigen einholt.
Der Rat stimmt darüber ab, ob sich der Arbeitskreis B256 ausschließlich aus Fraktionsmitgliedern zusammensetzen soll.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 2 | Enthaltungen: 2 |
Der Rat stimmt darüber ab, ob sich die Besetzung des Arbeitskreises B256 aus den oben genannten Fraktionsmitgliedern zusammensetzen soll.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1 |
14. | Mitteilungen des Ortsbürgermeisters |
• Erste Stühle im Clubhaus wurden bezogen. Falls Stoff übrigbleiben sollte, werden Sitzkissen daraus gefertigt.
• Das Ortschild in der Lage „Im Winkel“ wurde abgeflext. Eine Erneuerung wurde bei der Verbandsgemeinde in Auftrag gegeben.
• Fallschutzmatten müssen für den Spielplatz gekauft werden.
• Ein Handrasenmäher und Ersatzteile wurden für den Bauhof angeschafft.
Neue Kühlschränke und Sauger wurden für das BG Nollhaus gekauft.
| 15. | Verschiedenes |
• Eintrittspreise für das Schwimmbad für das Jahr 2025 werden nicht angehoben.
• Es wurden folgende neue Termine für die Ortsgemeinderatssitzungen für das Jahr 2025 festgesetzt:
• 01.07.2025
• 26.08.2025
• 01.10.2025
• 02.12.2025
• Die Seniorenfeier soll am 25.10.2025 stattfinden.
• Bei der Spielplatzprüfung wurde festgestellt, dass ca. 80% der Spielgeräte im orangenen oder roten Bereich liegen.
Mangels finanzieller Mittel wird gebeten, dass Spielgeräte in Eigenleistung repariert werden.
• Jürgen Mertgen lässt informieren, dass die Schaukel repariert wird. Hierfür wird sich im Namen der Gemeinde bedankt.
15.1. | Unterrichtung des Gemeinderates über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes |
a) Sachverhalt:
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RuGPA) hatte bereits 2023 örtliche Erhebungen für eine überörtliche Prüfung der Gemeinden und Verbände in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach durchgeführt. Die Prüfung umfasste die Jahre 2017 bis 2021.
Das Ergebnis der Prüfung wurde dem Gemeinderat bereits vorgestellt (vgl. Anlage 1 dieser Informationsvorlage). Anschließend hatte die Verwaltung in Abstimmung mit der Ortsgemeinde hierzu Stellung genommen. Auch diese Erwiderung wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Am 07.03.2025 teilt das RuGPA nunmehr mit, dass alle Prüfungsfeststellungen erledigt und damit ausgeräumt wurden (s. Anlage 2, Grüne Kennzeichnung in der Übersicht).
Der Gemeinderat wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 S. 1 2.HS GemO hierüber unterrichtet. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Beschluss:
keine
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 0 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |