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RW-Direkt
Ausgabe 23/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Hardert

Bebauungsplan „Photovoltaikanlage K105 Hardert“

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hardert hat am 07.11.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage K105 Hardert“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 21.03.2025 ortsüblich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 24.03.2025 bis zum 25.04.2025 statt.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.03.2025 am Verfahren beteiligt.

Das Plangebiet umfasst die in der beigefügten Planskizze, mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Planunterlagen, bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen, einer Begründung, dem Umweltbericht, dem Gutachten zur Artenschutzrechtlichen Prüfung und dem Blendgutachten in der Zeit vom

15.06.2026 bis einschließlich zum 17.07.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.

Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:

Montag bis Freitag von

07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Dienstag von

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag von

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraums auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/ Aktuelles&Mitteilungen/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Hardert zur Einsicht zur Verfügung. Ferner werden sie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.

Im Rahmen der Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:

Verfasser und Art

des Dokumentes

Inhalt

Umweltbericht als Teil

der Begründung

des Bebauungsplanes

Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna, Boden und Fläche, Wasser, Starkregen, Grundwasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, eine Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes, sowie die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Artenschutzrechtliche

Vorprüfung, Büro

für Landschaftsökologie

Dipl.-Biol. Dr. C. Mückschel

vom 07.12.2025

Artenschutzrechtliche Vorprüfung;

Potenzielle Wirkfaktoren und -räume; Auswahl der vertiefend zu beachtenden Arten/Relevanzprüfung; Maßnahmen zur Vermeidung, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und kompensatorische Maßnahmen; Bestandsdarstellung/Darlegung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten;

Behördliche Stellungnahme

der Kreisverwaltung Neuwied

mit Schreiben vom 17.04.2025

Hinweis auf sparsamen Umgang mit Grund und Boden, Hinweis auf Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche, Schutz des Landschaftsbildes durch geeignete Maßnahmen; Hinweis auf Beachtung der Erfordernisse der Raumordnung;

SGD Nord,

Regionalstelle

Wasserwirtschaft,

Abfallwirtschaft,

Bodenschutz mit

Schreiben vom 22.04.2025

Hinweis auf Sturzflutgefahrenkarte, ggf. Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiliger Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung durch Vorhabenträger

Behördliche Stellungnahme

des Landesamtes für Geologi

e und Bergbau mit Schreiben

vom 23.04.2025

Hinweis auf Eingriff in den Boden sowie auf den Baugrund

Behördliche Stellungnahme

Dienstleistungszentrum ländlicher Raum

Westerwald-Osteifel

mit Schreiben vom

16.04.2025

Hinweis auf Flächenverlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche; Hinweis auf keine weitere Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen für Kompensationsmaßnahmen

56579 Hardert, 01.06.2026
Ortsgemeinde Hardert,
gez.
Schlosser, Ortsbürgermeister