Bebauungsplan „Photovoltaikanlage K105 Hardert“
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hardert hat am 07.11.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage K105 Hardert“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 21.03.2025 ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 24.03.2025 bis zum 25.04.2025 statt.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.03.2025 am Verfahren beteiligt.
Das Plangebiet umfasst die in der beigefügten Planskizze, mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Planunterlagen, bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen, einer Begründung, dem Umweltbericht, dem Gutachten zur Artenschutzrechtlichen Prüfung und dem Blendgutachten in der Zeit vom
15.06.2026 bis einschließlich zum 17.07.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.
Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:
| Montag bis Freitag von | 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag bis Dienstag von | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag von | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraums auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/ Aktuelles&Mitteilungen/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Hardert zur Einsicht zur Verfügung. Ferner werden sie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Im Rahmen der Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
| Verfasser und Art des Dokumentes | Inhalt |
| Umweltbericht als Teil der Begründung des Bebauungsplanes | Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna, Boden und Fläche, Wasser, Starkregen, Grundwasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, eine Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes, sowie die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen |
| Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Büro für Landschaftsökologie Dipl.-Biol. Dr. C. Mückschel vom 07.12.2025 | Artenschutzrechtliche Vorprüfung; Potenzielle Wirkfaktoren und -räume; Auswahl der vertiefend zu beachtenden Arten/Relevanzprüfung; Maßnahmen zur Vermeidung, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und kompensatorische Maßnahmen; Bestandsdarstellung/Darlegung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten; |
| Behördliche Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied mit Schreiben vom 17.04.2025 | Hinweis auf sparsamen Umgang mit Grund und Boden, Hinweis auf Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche, Schutz des Landschaftsbildes durch geeignete Maßnahmen; Hinweis auf Beachtung der Erfordernisse der Raumordnung; |
| SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz mit Schreiben vom 22.04.2025 | Hinweis auf Sturzflutgefahrenkarte, ggf. Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiliger Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung durch Vorhabenträger |
| Behördliche Stellungnahme des Landesamtes für Geologi e und Bergbau mit Schreiben vom 23.04.2025 | Hinweis auf Eingriff in den Boden sowie auf den Baugrund |
| Behördliche Stellungnahme Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel mit Schreiben vom 16.04.2025 | Hinweis auf Flächenverlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche; Hinweis auf keine weitere Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen für Kompensationsmaßnahmen |