Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Roßbach für das Haushaltsjahr 2023 vom 16. Juni 2023
Der Gemeinderat Roßbach hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.03.2023 (GVBl. S. 71), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 31. Mai 2023 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.946.422,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.072.176,00 €
der Jahresfehlbetrag auf -125.754,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 65.874,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 316.140,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.846.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -1.529.860,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 1.075.346,00 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 899.860,00 €
zusammen auf 899.860,00 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.300.000,00 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 380 v. H. |
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| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 520 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer 400 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 80,00 €
für den zweiten Hund 140,00 €
für jeden weiteren Hund 200,00 €
Gefährliche Hunde
für den ersten gefährlichen Hund 400,00 €
für den zweiten gefährlichen Hund 600,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 900,00 €
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal- abgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Tourismusbeitrag gem. 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Tourismusbeitragssatzung auf 4 v. H. des Messbetrages.
2. Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung
| - | für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 0,30 Euro, |
| - | für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres 0,60 Euro, |
| - | pauschalisierter Jahresbeitrag für eigene Wohngelegenheiten 50,00 Euro. |
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 betrug 3.891.268,90 Euro.
Der voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 3.721.060,90 Euro,
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 3.595.306,90 Euro.
II.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 19. Juni 2023 bis 27. Juni 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.