1. Beantwortung von Anfragen aus der Bürgerschaft (Einwohnerfragestunde nach § 16 a GemO); Dauer: max. 30 Minuten
Nachdem Ortsbürgermeister Boden bereits einige Gespräche mit dem Geschäftsführer der „Tante-M-Shops“, Herrn Maresch, geführt hat und es dabei um einen möglichem Standort für die Ortsgemeinde Roßbach ging, erfragt ein Bürger wie der Sachstand diesbezüglich ist. Der Ortsbürgermeister berichtet, dass ein „Tante-M-Shop“ weiterhin in Planung ist, eine Immobilie dafür in Aussicht ist, es bis jetzt jedoch noch keine weiteren Neuigkeiten dazu gibt.
2. Neuberatung des Haushaltsplanes 2023
Zu Beginn der Sitzung hatte Ortsbürgermeister Thomas Boden die undankbare Pflicht, dem Gemeinderat die Auflagen der Kommunalaufsicht zum Haushaltsentwurf 2023 vorzutragen. Bei einem Minus von 271.000 EUR versagte die Kommunalaufsicht die Genehmigung und forderte Nachbesserungen. Diese wurden in einen weiteren Entwurf des Haushaltes eingearbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt. Ansatzreduzierungen und Mehreinnahmen lassen das Minus um 146.000 EUR auf 125.000 EUR sinken. Die „bittere Pille“ hierbei ist, dass dies unter anderem nur mit der Erhöhung der Steuerhebesätze möglich ist.
Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren geht man so bis zum Jahresende von einem nahezu ausgeglichenen Rechnungsergebnis aus.
Die Vorgaben der Landesregierung an den Haushaltsausgleich sind wesentlich strenger geworden. So hofft der Gemeinderat aber mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket und Anhebung der Steuerhebesätze die Genehmigung zum Haushalt 2023 zu erhalten. „Ansonsten“, so wiederholt Ortsbürgermeister Thomas Boden das immer wieder vorgetragenen Szenario, „ist die Gemeinde handlungsunfähig“ und zeigt die entsprechenden Konsequenzen auf.
a) Sachverhalt:
In der Sitzung des Gemeinderates am 30.03.2023 hat der Gemeinderat den Haushalt 2023 beschlossen. Die Verwaltung legte der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Neuwied den Haushalt zur Genehmigung vor. Mit Schreiben vom 17.04.2023 hat die Kommunalaufsicht Rechtsverletzungen festgestellt und der Gemeinde bis zum 17.05.2023 die Möglichkeit gegeben die erhobenen Rechtsbedenken auszuräumen.
Daraufhin fand am 28.04.2023 ein Gespräch mit Herrn Kröll von der Verwaltung und Herrn Ortsbürgermeister Thomas Boden bei der Kommunalaufsicht, Herrn Jung, Herrn Nussbaum und Herrn Adamczewski statt. Im Ergebnis wurde die Ortsgemeinde aufgefordert die Haushaltsansätze im Aufwand auf die Notwendigkeit der veranschlagten Höhe zu überprüfen und Einsparpotenziale zu nutzen. Ferner erfolgte die Aufforderung, die Steuerhebesätze neu zu beraten und über die im neuen LFAG als Nivellierungssätze festgelegte Höhe hinaus, auf das notwendige Niveau anzupassen, um einen Haushaltsausgleich zu erzielen. Dabei wurde von der Kommunalaufsicht eine Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B auf mindestens 520 von Hundert vorgeschlagen.
Nach dem Gespräch wurde von der Verwaltung in Absprache mit Herrn Ortsbürgermeister Boden der Haushalt auf mögliche Einsparpotenziale bei den Aufwendungen überprüft und Aufwendungsansätze gesenkt. Dies reicht jedoch nicht aus um den Haushalt 2023 auszugleichen. Daraufhin erfolgte seitens der Verwaltung der Vorschlag an den Haupt-und Finanzausschuss, eine weitere Anhebung des Grundsteuer B-Hebesatzes auf 520 bis 560 v. H. sowie eine weitere Erhöhung bei der Grundsteuer A bzw. bei der Hundesteuer vorzunehmen.
Bei der Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.05.2023 wurde mit knapper Mehrheit der Hebesatz bei der Grundsteuer A von 345 v. H. auf 380 v. H., der Hebesatz der Gewerbesteuer von 380 v. H. auf 400 v. H und die Hebesätze bei der Hundesteuer für den 1. Hund von 60,00 € auf 80,00 €, den 2. Hund von 120,00 € auf 140,00 Euro und für jeden weiteren Hund von 180,00 € auf 200,00 € erhöht. Der Vorschlag die Grundsteuer B von bisher beschlossenen 465 v. H. auf mindestens 520 v. H. zu erhöhen gilt wegen Stimmengleichheit (4 zu 4 Stimmen) als abgelehnt.
Von der Verwaltung wurde daher, aufgrund der gesetzlichen Vorgabe, den Haushalt auszugleichen, der Entwurf mit den neu beschlossenen Hebesätzen überarbeitet. Auch der Haushaltsansatz der Grundsteuer B wurde im überarbeiteten Plan mit 520 v. H. angesetzt. Unter Berücksichtigung der gegenüber dem Erstentwurf vorgenommen Änderungen, ergeben sich im aktuellen Entwurf im Planergebnis im Ergebnishaushalt Verbesserungen in Höhe von 145.760 Euro. Der Finanzhaushalt schließt nicht mehr mit einem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen von -79.586 Euro ab, sondern mit einem Überschuss von 65.874 Euro ab.
Trotz aller Verbesserungen kann im Planentwurf die zwingende Verpflichtung, den Haushalt in Plan und Ergebnis auszugleichen, nicht erreicht werden.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht würde diese eine Haushaltsgenehmigung des von der Verwaltung überarbeiteten Haushaltsplanentwurfs incl. der Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B, trotz des zunächst in diesem Jahr noch nicht erreichten Haushaltsausgleichs in Aussicht stellen.
Aufgrund der dargelegten finanziellen Situation schlägt die Verwaltung dem Ortsgemeinderat dringend vor, der überarbeiteten Haushaltsatzung und dem Haushaltsplan zuzustimmen.
Bei einer Nicht-Zustimmung wären die Rechtsbedenken der Kommunalaufsicht nicht beseitigt und der aktuell vorliegende Haushalt würde förmlich beanstandet. Dies führt dazu, dass die vorübergehende Haushaltsführung gem. § 99 Gemeindeordnung weiter andauert, was zu erheblichen Einschränkungen führt. Im Ergebnishaushalt können nur noch unabweisbare Aufwendungen getätigt werden. Unabweisbar sind Aufwendungen, wenn deren Unterlassungen zu schweren Schäden oder Gefahren führen würden (z. B. eine Schule oder eine Brücke drohen einzustürzen). Alleine die Dringlichkeit reicht nicht aus, die Gemeinde darf sozusagen keine andere Wahl mehr haben, als die Ausgabe zu leisten. Die Maßnahme muss sozusagen alternativlos oder rechtlich verpflichtend sein.
Geplante Baumaßnahmen können nicht durchgeführt werden. Laufende Baumaßnahmen können nur in dem Umfang, wie sie bisher veranschlagt waren, weitergeführt werden. Somit können Kostensteigerungen nicht aufgefangen werden. Bisher noch nicht erteilte Aufträge können nicht beauftragt und Reparaturen sowie evtl. notwendige Ersatzbeschaffungen können nicht getätigt werden. Die Gemeinde wird fast zahlungsunfähig.
Ferner ist zu bedenken, dass die Ortsgemeinde vermutlich auch in den kommenden Jahren nur sehr schwer oder gar nicht den Haushaltsausgleich erreichen und daher ein weiteres Eingreifen der Kommunalaufsicht erfolgen wird.
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Darmstadt (Urteil vom 18.08.2021) können Maßnahmen zur Haushaltssanierung auch die Festsetzung von Hebesätzen oberhalb der Nivellierungssätze sein. Die Grenze der gemeindlichen Mitwirkungspflicht ist erst bei einer sogenannten "Erdrosselungswirkung" dieser Steuer erreicht, also einer Höhe, die Steuerpflichtige unter normalen Umständen nicht mehr aufbringen können. In dem Urteil wird diese „Erdrosselungswirkung“ auch bei Hebesätzen von bis zu 995 v. H. bei der Grundsteuer B verneint.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Kommunalaufsicht hat daher keine großen Erfolgsaussichten.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt nach eingehender Beratung dem überarbeiten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2023 zu.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 4, Enthaltungen: 2
3. 2. Änderung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Roßbach vom 13.09.2017 i.d.F. der 1. Änderungssatzung vom 26.10.2021
a) Sachverhalt:
Die bisherige Satzungsregelung (§ 6 Abs. 1) bestimmt als Beitragsmaßstab die Grundstücksgröße mit einem einheitlichen Vollgeschosszuschlag für ein- und zweigeschossig bebaubare Grundstücke (Pauschalierung).
Nunmehr besagt die Rechtsprechung, dass dem Grundsatz der regionalen Teilbarkeit der Gültigkeit einer Verteilungsregelung genügt ist, wenn die Beitragssatzung über eine Bestimmung verfügt, die eine vorteilsgerechte Verteilung des Aufwandes in jeder Abrechnungseinheit ermöglicht. Es kommt nicht darauf an, ob die Verteilungsregelung auch im übrigen Gemeindegebiet vorteilsgerecht ist.
Ausgehend von diesem Grundsatz ist es entscheidend, ob in jeder Abrechnungseinheit die Zahl der Grundstücke mit nur eingeschossiger Bebaubarkeit mehr als 10 v.H. der Gesamtzahl der von der Regelung betroffenen Grundstücke darstellt. Da mindestens in einer Abrechnungseinheit der Ortsgemeinde aufgrund bauplanerischer Festsetzungen mehr als 10 v.H. der Grundstücke eingeschossig bebaubar sind, ist eine solche Pauschalierung und Typisierung durch einen einheitlichen Vollgeschosszuschlag für ein- und zweigeschossig bebaubare Grundstücke unzulässig.
Beschluss:
Es wird der Ortsgemeinde empfohlen, die Pauschalisierungsregelung in § 6 Abs. 1 Satz 3 zu streichen.
§ 6 Beitragsmaßstab
(1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 25 v.H..
Für die ersten beiden Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 50 v.H..
Vollgeschosse im Sinne dieser Regelung sind Vollgeschosse im Sinne der Landesbauordnung.
Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Roßbach vom 13.09.2017 i.d.F. der 1. Änderungssatzung vom 26.10.2021 liegt dem Rat vor und wird nach eingehender Beratung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4. Ausbau der Straße Am See im Ortsteil Lache;Fortführung der Planung
a) Sachverhalt:
In der Ratssitzung am 07.02.2022 wurde beschlossen,
| • | die Planung gemäß der Variante 2 fortzuführen, |
| • | den Planungsauftrag um den Ausbau des Parkplatzes im Einmündungsbereich des Straße Am See aus Richtung der K87 zu erweitern, |
| • | den Planungsauftrag vorerst nicht um den Ausbau des Teilstückes Bergstraße zwischen der Einmündung Am See in Richtung Tal bis Höhe des Trafos zu erweitern. |
Nach erfolgter Anliegerversammlung im April 2022 wurde nach kostengünstigeren Lösungen gesucht. Eine punktuelle Instandsetzung wurde durch den Gemeinderat am 24.10.2022 abgelehnt.
Am 31.03.2023 fand ein erneuter Abstimmungstermin mit Vertretern der Ortsgemeinde, der Verwaltung, der Werke und des Planungsbüros statt. Hier wurde festgehalten, dass
Beschluss:
Der Gemeinderat erklärt sich mit dieser Maßnahme einverstanden und beauftragt das Planungsbüro den Entwurf entsprechend fortzuschreiben. Des Weiteren weist der Rat daraufhin, dass die Planung auch seitens der Werke zeitnah fortgeführt werden sollte.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5. Wahl eines neuen Mitgliedes im Ausschuss für Umwelt, Energie- und Nachhaltigkeit
Peter Fischer, ehemaliges Mitglied des Ausschusses für Umwelt- Energie und Nachhaltigkeit, hat sein Mandat niedergelegt. Seinen Platz soll nun Michael Stühn einnehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat wählt Herrn Michael Stühn zum neuen Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Energie- und Nachhaltigkeit.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
6. Informationen aus der Gemeinde, Beantwortung von Anfragen
| - | Vom 12.5.2023 bis 30.04.2024 ist der Wirtschaftsweg zum Neubaugebiet „Auf’m Scheuerchens Kopf“ wegen Straßen- und Kanalbauarbeiten voll gesperrt. Im Rahmen der Arbeiten im Neubaugebiet findet eine „ökologische Baubegleitung“ statt. |
| - | Die Fertigstellung des Kolpinghauses in Reifert ist erfolgt. Kleinere Mängel werden in Kürze noch behoben. Für Sonntag, den 16. Juli 2023, 11.00 Uhr, ist unter Federführung der Dorfgemeinschaft Reifert, die offizielle Einweihung vorgesehen. Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Roßbach sind hierzu eingeladen. Ortsbürgermeister Boden bittet sich den Termin schon einmal vorzumerken. |
| - | Die Gemeinde bittet die Eltern der Kindertagesstätte „Im Zwergenreich“, Roßbach, sich den Termin Montag, den 17. Juli 2023, 19.30 Uhr, Wiedhalle, vorzumerken. Die Gemeinde und das Architekturbüro J.K.L. (Juhr, Klein, Lörsch), Neuwied, werden über den Stand der Bauarbeiten an der KiTa berichten und einen Ausblick über die noch anstehenden Arbeiten geben. |
| - | Die geplante Waldschaukel wurde genehmigt. |
10. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil
Der Vorsitzende verkündet, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ein Grundstückpreis festgelegt wurde und die Ablösung von Erschließungsbeiträgen für das Baugebiet „Auf’m Scheuerchens Kopf“ beschlossen wurde.