Der Ortsgemeinde Hausen als Eigentümerin des Malbergsees obliegt die Verantwortung für den See, ebenso wie die Abwehr von Gefahren im Rahmen der Eigenüberwachung.
Es liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde diesbezüglich Hinweise anzubringen.
Deshalb wird hiermit darauf hingewiesen, dass das Betreten des Uferbereiches und somit die Nutzung des Sees jedweder Art verboten ist.
Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.