Festsetzung der Grundsteuer A und B, der evangelischen Kirchensteuer, des Landwirtschaftskammerbeitrags, Gewerbesteuer und Hundesteuer der Ortsgemeinden Anhausen, Bonefeld, Breitscheid, Datzeroth, Ehlscheid, Hardert, Hausen, Hümmerich, Kurtscheid, Meinborn, Melsbach, Niederbreitbach, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden, Rengsdorf, Roßbach, Rüscheid, Straßenhaus, Thalhausen und Waldbreitbach für das Jahr 2023
Die Steuerhebesätze für das Jahr 2023 werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitragssatz für die Landwirtschaftskammerbeiträge für das Jahr 2023 wird entsprechend dem Beschluss der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz auf 123 v.H. des Messbetrages zur Grundsteuer A festgesetzt.
Die Beitragssätze zur Erhebung der evangelischen Kirchensteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden durch Beschluss der Presbyterien der evangelischen Kirchengemeinden Anhausen, Honnefeld und Rengsdorf auf 20 % des Grundsteuermessbetrages A sowie 10 % des Grundsteuermessbetrages B festgesetzt.