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RW-Direkt
Ausgabe 24/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung Steuerhebesätze für das Jahr 2023

Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Grundsteuer A und B, der evangelischen Kirchensteuer, des Landwirtschaftskammerbeitrags, Gewerbesteuer und Hundesteuer der Ortsgemeinden Anhausen, Bonefeld, Breitscheid, Datzeroth, Ehlscheid, Hardert, Hausen, Hümmerich, Kurtscheid, Meinborn, Melsbach, Niederbreitbach, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden, Rengsdorf, Roßbach, Rüscheid, Straßenhaus, Thalhausen und Waldbreitbach für das Jahr 2023

Die Steuerhebesätze für das Jahr 2023 werden wie folgt festgesetzt:

Der Beitragssatz für die Landwirtschaftskammerbeiträge für das Jahr 2023 wird entsprechend dem Beschluss der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz auf 123 v.H. des Messbetrages zur Grundsteuer A festgesetzt.

Die Beitragssätze zur Erhebung der evangelischen Kirchensteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden durch Beschluss der Presbyterien der evangelischen Kirchengemeinden Anhausen, Honnefeld und Rengsdorf auf 20 % des Grundsteuermessbetrages A sowie 10 % des Grundsteuermessbetrages B festgesetzt.