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RW-Direkt
Ausgabe 24/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung Haushaltssatzung des Friedhofzweckverbandes Hausen (Wied) - Waldbreitbach für das Haushaltsjahr 2025

vom 13. Juni 2025

Die Zweckverbandsversammlung des Friedhofzweckverbandes Hausen (Wied) – Waldbreitbach hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133) in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG), und der Verbandsordnung des Friedhofzweckverbandes Hausen (Wied) - Waldbreitbach vom 09.12.1985 in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 02. Juni 2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

115.062,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

115.062,00 €

der Jahresüberschuss auf

0,00 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

10.147,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

44.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-42.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

31.853,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 40.000,00 Euro.

§ 5

Der Zweckverband erhebt eine Umlage nach § 8 i.V. mit § 9 der Zweckverbandsordnung, über die folgendes bestimmt wird:

Zur Deckung des durch andere Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern jährlich eine Verbandsumlage. Berechnungsschlüssel sind die nach den melderechtlichen Vorschriften am 30.06. des Vorjahres gemeldeten Einwohner mit Hauptwohnsitz, abzüglich der Einwohner mit Hauptwohnsitz der Orte Solscheid, Langscheid sowie Ordensangehörigen des Sankt Marienhauses, des Sankt Antoniushauses und des Sankt Josefshauses.

Im Haushaltsjahr 2024 wird eine Umlage in Höhe von 42.977,00 Euro erhoben.

Ortsgemeinde Hausen (Wied)

20.604 Euro

Ortsgemeinde Waldbreitbach

22.373 Euro

42.977 Euro

Waldbreitbach, 13.06.2025
Friedhofzweckverband
Hausen (Wied) - Waldbreitbach
gez. Kukla
-Kukla-
Verbandsvorsteherin

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in den § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

1. Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 40.000,- € genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

16. Juni 2025 bis 24. Juni 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Waldbreitbach, 13. Juni 2025
Friedhofzweckverband
Hausen (Wied) – Waldbreitbach
gez. Kukla
Kukla, Verbandsvorsteherin