Die Zweckverbandsversammlung des Friedhofzweckverbandes Hausen (Wied) – Waldbreitbach hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133) in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG), und der Verbandsordnung des Friedhofzweckverbandes Hausen (Wied) - Waldbreitbach vom 09.12.1985 in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 02. Juni 2025 hiermit bekannt gemacht wird:
| Festgesetzt werden | ||
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 115.062,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 115.062,00 € |
| der Jahresüberschuss auf | 0,00 € |
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| 2. | im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 10.147,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 44.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -42.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 31.853,00 € |
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 40.000,00 Euro.
Der Zweckverband erhebt eine Umlage nach § 8 i.V. mit § 9 der Zweckverbandsordnung, über die folgendes bestimmt wird:
Zur Deckung des durch andere Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern jährlich eine Verbandsumlage. Berechnungsschlüssel sind die nach den melderechtlichen Vorschriften am 30.06. des Vorjahres gemeldeten Einwohner mit Hauptwohnsitz, abzüglich der Einwohner mit Hauptwohnsitz der Orte Solscheid, Langscheid sowie Ordensangehörigen des Sankt Marienhauses, des Sankt Antoniushauses und des Sankt Josefshauses.
Im Haushaltsjahr 2024 wird eine Umlage in Höhe von 42.977,00 Euro erhoben.
| Ortsgemeinde Hausen (Wied) | 20.604 Euro |
| Ortsgemeinde Waldbreitbach | 22.373 Euro |
| 42.977 Euro |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in den § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
1. Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 40.000,- € genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
16. Juni 2025 bis 24. Juni 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.