I.
Der Gemeinderat Niederbreitbach hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.03.2023 (GVBl. S. 71) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 14. Juni 2023 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.923.651,00 € |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.999.162,00 € |
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| der Jahresfehlbetrag auf | -75.511,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 70.756,00 € |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 287.226,00 € |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 660.000,00 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -372.774,00 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 302.018,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite auf | 372.774,00 € |
| zusammen auf | 372.774,00 € |
(Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse)
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.900.000,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verbindlichkeiten, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf 0,00 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 365 v. H. |
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| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) | 540 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| für den ersten Hund | 80,00 € |
| für den zweiten Hund | 140,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 200,00 € |
| für jeden gefährlichen Hund | 520,00 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Tourismusbeitrag gem. 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Tourismusbeitragssatzung auf 4 v. H. des Messbetrages. |
| 2. | Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung |
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| - | für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 0,30 Euro, |
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| - | für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres 0,60 Euro, |
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| - | pauschalisierter Jahresbeitrag für eigene Wohngelegenheiten 50,00 Euro. |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 3.796.468,67 Euro.
Der voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 3.550.597,67 Euro,
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 3.475.086,67 Euro.
II.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 26. Juni 2023 bis 04. Juli 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.