1. Aufstellung einer Vorschlagliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Schöffengerichte und Strafkammern des Landgerichtes für die Wahlperiode 2024 - 2028
a) Sachverhalt:
Gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift haben die Ortsgemeinden in diesem Jahr wieder eine Vorschlagsliste für die Schöffen bei den Schöffengerichten und den Strafkammern des Landgerichts aufzustellen.
Von der Ortsgemeinde Rengsdorf sind vier Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Folgenden Personen haben sich auf die Vorschlagsliste setzen lassen:
| - | Schilling, Dr. Martin, geb. 24.01.1955 |
| - | Klum, Indra, geb. am 24.11.1990 |
| - | Jäger, Beate, geb. am 31.07.1970 |
| - | Muscheid, Melanie, geb. am 05.05.1973 |
| - | Schulz, Dagmar, geb. am. 29.05.1962 |
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich.
b) Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, die o.g. Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
c) Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
2. Prüfung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2021
Beratung und Beschlussfassung
Ortsbürgermeister Christian Robenek, der 1. Ortsbeigeordnete Marc Dillenberger, sowie der 2. Ortsbeigeordnete Martin Klauck, nehmen gem. § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Ratsmitglied Rainer Dillenberger übernimmt den Vorsitz und übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Ratsmitglied Dr. Michael Jäger.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2021 hat am 23.03.2023 stattgefunden.
Es wird mitgeteilt, dass der Jahresüberschuss in 2021 742.615,84 € betrug.
Die liquiden Mittel betrugen am 31.12.2021 insgesamt 5.837.880,23 €.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat demnach bei seiner Prüfung festgestellt, dass der Jahresabschluss in vollem Umfang den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften entspricht, und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde vermittelt.
b) Beschlussempfehlung:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Jahresabschluss 2021 anzunehmen und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, sowie den sonstigen Anordnungsberechtigten Entlastung zu erteilen.
c) Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
a) Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 sind im Rats- und Bürgerinformationssystem eingestellt.
Der Vorsitzende fasst die vorliegenden Zahlen kurz zusammen und geht dabei u.a. auf die derzeitige Entwicklung in Bezug auf eventuelle Anpassungen der Steuerhebesätze, sowie die immer tiefgreifenderen Regelungen des Landesfinanzausgleichsgesetz ein und übergibt dann das Wort an Frau Konter, die die Zahlen detailliert vorstellt.
Die Haushaltssatzung enthält u.a. folgende Festsetzungen:
| 1. Im Ergebnishaushalt: | |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 5.795.210,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 6.778.886,00 Euro |
| Jahresüberschuss/Fehlbetrag | - 983.676,00 Euro |
| 2. Im Finanzhaushalt: | |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | - 844.720,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.034.301,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.950.740,00 Euro |
| der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 3.916.439,00 Euro |
| Der Finanzmittelfehlbetrag auf | - 4.761.159,00 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | auf | 300 v.H. |
| Grundsteuer B | auf | 365 v.H. |
| Gewerbesteuer | auf | 365 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb der Ortsgemeinde gehalten werden:
| für den ersten Hund | 60,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 120,00 Euro |
| für den dritten Hund | 180,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 250,00 Euro |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug | 18.240.922,65 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt | 17.545.142,65 Euro |
| und zum 31.12.2023 | 16.561.466,65 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten werden.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
In der Folge werden die Zahlen des Haushaltsplans vorgestellt und erklärt.
b) Beschlussempfehlung:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die vorliegende Haushaltssatzung, sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 anzunehmen.
c) Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0,Enthaltungen: 0
4. Gewährung eines Darlehens an den Kindergartenzweckverband Rengsdorf
a) Sachverhalt:
Der Kindergartenzweckverband Rengsdorf hat aufgrund seiner Investitionstätigkeit einen Kreditbedarf in Höhe von 1.365.000 €, welcher im Jahr 2022 durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde.
Da die Ortsgemeinde Rengsdorf über hohe liquide Mittel verfügt, schlägt die Verwaltung vor, dem Kindergartenzweckverband einen Investitionskredit in o.g. Höhe zu gewähren.
Der Kreditvertrag sieht eine Rückzahlungsverpflichtung vor, sofern die Ortsgemeinde Rengsdorf die Mittel vor Ablauf der Kreditlaufzeit für eigene Maßnahmen benötigt.
Der Kredit soll über eine Laufzeit von 10 Jahren mit einem Zinssatz von 1,5 % gewährt werden. Die Tilgung soll in Höhe von 10 % der Kreditsumme jährlich erfolgen, erstmals im Jahr 2023.
b) Beschlussempfehlung:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, dem Kindergartenzweckverband Rengsdorf ein Darlehen in Höhe von 1.365.000 € zu gewähren.
c) Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5. Annahme einer Spende
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde hat seinerzeit über die Westerwald Bank eG, bzw. über die Firma mySpot eine Spende in Höhe von 4.879,00 € für die Ausstattung des Freibades in Rengsdorf mit WLAN erhalten.
Da das Freibad mittlerweile in den Besitz der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach übergegangen ist, soll die Spende entsprechend an die Verbandsgemeinde weitergeleitet werden.
b) Beschlussempfehlung:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die o.g. Spende anzunehmen und diese dann entsprechenden an die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach weiterzuleiten.
c) Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
6. Durchführung von Markierungsarbeiten in der Ortslage Rengsdorf
Beratung und Empfehlungsbeschluss
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Erneuerung einiger Markierungsarbeiten in der Ortslage. Betroffen sind mehrere Gemeindestraßen.
Laut § 3 VOB/A wurden seitens der Verwaltung eine Angebotsanfrage bei insgesamt vier Firmen durchgeführt.
Keine Firma hat ein Angebot abgegeben. Im Anschluss wurde durch die Verwaltung mit weiteren Firmen verhandelt.
Eine Firma hat daraufhin ein Angebot abgegeben.
Die Prüfung der Eignung des Bieters hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfolgte durch die Verwaltung. Das Angebot kann gewertet werden.
Die Wertung des Angebotes unter Berücksichtigung der Nachlässe, ergab nachfolgende Bieterreihenfolge:
| Nr. | Bieter | geprüfte Angebotssumme (brutto) |
| 1 | Eiid Markierungen, Rengsdorf | 34.248,80 |
Die geschätzten Kosten der Fachabteilung liegen bei 39.132,02 €. Damit liegt das wirtschaftlichste Angebot 12,5 % unter der Kostenschätzung.
b) Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Markierungsarbeiten mit einer Bruttosumme von 34.248,80 € an die Firma Eiid Markierungen, Rengsdorf zu vergeben.
c) Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
7. Gebäudeabbruch Pfarrer-Knappmann-Str. 3
a) Sachverhalt:
Im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen „Abbruch maroder Bauten OG Rengsdorf“ soll als erstes das Gebäude in der Pfarrer-Knappmann-Straße 3 mit einigen Nebengebäuden komplett abgebrochen werden.
Die Grundstücksfläche erhält eine Schotterbefestigung um eine Parkplatznutzung zu ermöglichen. Durch die Bauabteilung der Verbandsgemeinde FB3 wurde gem. VOB/A für die Abbrucharbeiten eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
Es wurden sieben Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Vier Angebote wurden termingerecht zum Submissionstermin am 22.02.2023, 08:45 Uhr vorgelegt, sowie vier Nebenangebote, hiervon wurden drei in die Wertung aufgenommen.
Die Überprüfung und Nachrechnung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:
| 1) | Fa. Heuser, Rengsdorf Nebenangebot 53.550,00 €/brutto |
| 2) | Fa. Heuser, Rengsdorf 58.730,07 €/brutto |
| 3) | …………. 70.421,88 €/brutto |
| 4) | …………. Nebenangebot 80.860,50 €/brutto |
| 5) | …………. Nebenangebot 81.515,00 €/brutto |
| 6) | …………. 91.881,69 €/brutto |
| 7) | …………. 105.376,29 €/brutto |
b) Beschlussempfehlung:
Die Preise sind wirtschaftlich, sowie marktüblich und auskömmlich kalkuliert.
Der Ausschuss für Ortsplanung empfiehlt dem Gemeinderat, der mindestfordernden Firma Heuser GmbH, Rengsdorf, den Auftrag für die Abbrucharbeiten in Höhe von 53.550,00 € zu erteilen.
c) Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
8. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Vorsitzende teilt mit, dass die deutsche Telekom im Rahmen des Glasfaserausbaus insgesamt 1.515 Haushalte mit einem Glasfaseranschluss versehen will.
9. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Beratungsgegenstände vor.
10. Einwohnerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.
15. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Im nicht öffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.