1. Beantwortung von Anfragen aus der Bürgerschaft (Einwohnerfragestunde nach § 16 a GemO); Dauer: max. 30 Minuten
Aus der Zuhörerschaft erfolgen keine Anfragen.
2. Aufstellung einer Vorschlagliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Schöffengerichte und Strafkammern des Landgerichtes für die Wahlperiode 2024 - 2028
Wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 der Gemeindeordnung nimmt RM Anja Franz an diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und hält sich im Zuhörerbereich auf.
Nach der Beschlussfassung am 30.03.2023 ist eine weitere Bewerbung für die Schöffen Vorschlagsliste eingegangen. Insgesamt liegen 4 Bewerbungen vor. Es handelt sich hierbei um folgende Personen aus der Ortsgemeinde Niederbreitbach:
| a) | Frau Ingrid Dasbach-Jungbluth |
| b) | Frau Anja Franz |
| c) | Herr Ulrich Engelbert Höltermann |
| d) | Herr Stefan Kramer |
Der Vorsitzende bittet den Gemeinderat über die Aufnahme in die Vorschlagsliste offen abzustimmen. Von den Ratsmitgliedern erfolgen keine Einwände.
Der Ortsgemeinderat beschließt die o.a. Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Das Ratsmitglied Angela Stockhausen nimmt ab 19:33 Uhr (während TOP 3) an der Sitzung teil.
3. Neuberatung des Haushaltsplanes 2023
In der Sitzung des Gemeinderates am 30.03.2023 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Die Verwaltung legte der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Neuwied den Haushalt zur Genehmigung vor. Mit Schreiben vom 13.04.2023 hat die Kommunalaufsicht Rechtsverletzungen festgestellt und der Gemeinde bis zum 15.05.2023 die Möglichkeit gegeben die erhobenen Rechtsbedenken auszuräumen.
Daraufhin fand am 23.05.2023 in der Kreisverwaltung Neuwied ein Gespräch mit den Herren Jung, Nussbaum und Adamczewski von der Kommunalaufsicht statt. Als Vertreter der Ortsgemeinde Niederbreitbach nahmen der 1. Beigeordnete Frank Jacke und Werner Kröll von der Verwaltung teil.
Im Ergebnis wurde die Ortsgemeinde aufgefordert die Haushaltsansätze im Aufwand auf die Notwendigkeit der veranschlagen Höhe zu überprüfen und Einsparpotenziale zu nutzen. Ferner erfolgte die Aufforderung, die Steuerhebesätze neu zu beraten und über die im neuen LFAG als Nivellierungssätze festgelegte Höhe hinaus, auf das notwendige Niveau anzupassen, um einen Haushaltsausgleich zu erzielen. Dabei wurde von der Kommunalaufsicht eine Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B auf mindestens 520 vom. Hundert vorgeschlagen.
Nach dem Gespräch wurde von der Verwaltung in Absprache mit dem 1. Beigeordneten Frank Jacke der Haushalt auf mögliche Einsparpotenziale bei den Aufwendungen überprüft und Aufwendungsansätze gesenkt. Dies reicht jedoch nicht aus um den Haushalt 2023 auszugleichen. Daraufhin erfolgte Seitens der Verwaltung der Vorschlag an die Gemeinde, eine weitere Anhebung des Grundsteuer B-Hebesatzes auf 520 bis 560 v. H. sowie eine weitere Erhöhung bei der Grundsteuer A bzw. bei der Hundesteuer vorzunehmen.
Von der Verwaltung wird aufgrund der gesetzlichen Vorgabe den Haushalt auszugleichen, der überarbeitete Entwurf von Haushaltsplan und Haushaltsatzung nochmal dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Einnahmen bei der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer und der Hundsteuer sind aufgrund der aktuell beschlossenen Hebesätze veranschlagt.
Vor der Beschlussfassung des überarbeiteten Entwurfs ist es erforderlich, dass der Gemeinderat erneut über die Höhe der Steuerhebesätze berät und beschließt um annähernd einen Haushaltsausgleich zu erzielen um eine Genehmigung des Haushalts zu erhalten.
Bei dem Gespräch bei der Kommunalaufsicht am 01.06.2023 hat diese eine Haushaltsgenehmigung, trotz des zunächst in diesem Jahr noch nicht erreichten Haushaltsausgleichs in Aussicht gestellt, sofern die Ortsgemeinde eine weitere Hebesatzanpassung beschließt. Nach eingehender und intensiver Diskussion beschließt der Gemeinderat die Steuerhebesätze für 2023 wie folgt rückwirkend zum 01.01.2023 neu festzusetzen:
Grundsteuer A 345 v. H.
Grundsteuer B 540 v. H.
Gewerbesteuer 400 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 80,00 €,
für den zweiten Hund 140,00 €,
für jeden weiteren Hund 200,00 €,
für jeden gefährlichen Hund 520,00 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Im Anschluss an die Beschlussfassung über die Steuerhebesätze erfolgt die Beschlussfassung über den überarbeiteten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans. Die o. a. beschlossenen Änderungen sind in den überarbeiteten Entwurf einzupflegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem überarbeiten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2023 zu. Die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Steuerhebesätze sind noch in den geänderten Plan und die Haushaltssatzung einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4. Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
4.1. Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
- Bildung von Abrechnungsgebieten
Der Landesgesetzgeber hat eine flächendeckende Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge bis zum 31.12.2023 beschlossen.
Die Ortsgemeinde Niederbreitbach hat bereits vor Jahren für die Ortsteile Niederbreitbach und Wolfenacker wiederkehrende Ausbaubeiträge eingeführt. Diese Abrechnungsgebiete sollen auch weiterhin bestehen bleiben. Aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetztes vom 05.05.2020 und den damit verbundenen Vorgaben zur Bildung von Abrechnungsgebieten, ist es jedoch erforderlich, die Aufteilung der Gebiete neu zu begründen.
Gemäß § 10a Abs. 1 Sätze 1 und 3 KAG erheben die Gemeinden für den Ausbau öffentlicher und zum Anbau bestimmter Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) wiederkehrende Beiträge. Als Grundlage für die Erhebung werden von den Gemeinden durch Satzung einheitliche öffentliche Einrichtungen (Abrechnungsgebiete) festgelegt. Diese werden durch das Zusammenfassen mehrerer, in einem abgrenzbaren und räumlich zusammenhängenden Gebietsteil liegenden, Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes gebildet.
Diese inhaltlich geforderte Abgrenzbarkeit ist in erster Linie räumlich-tatsächlich zu verstehen; daneben kann sie sich auch aus einer rechtlichen Aufteilung der Gemeinde in Ortsbezirke ergeben.
Ein räumlicher Zusammenhang wird in der Regel nicht durch Außenbereichsflächen von untergeordnetem Ausmaß oder topografische Merkmale wie Flüsse oder klassifizierte Straßen, die ohne großen Aufwand gequert werden können, aufgehoben. Notwendig für die Beitragsveranlagung ist ein konkret zurechenbarer Vorteil im Sinne eines Lagevorteils für jedes veranlagte Grundstück, durch die Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Niederbreitbach ist in verschiedene Ortsteile aufgeteilt und bildet daher für jeden Ortsteil, sofern die Möglichkeit besteht, eine eigene Abrechnungseinheit zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen.
Aufgrund des tatsächlichen Erscheinungsbildes lässt sich jede einzelne Abrechnungseinheit (Ortsteil) vom übrigen Gemeindegebiet räumlich abgrenzen.
Die Verwaltung empfiehlt folgende Abrechnungseinheiten zu bilden:
Abrechnungseinheit 1 - Ortsteil Niederbreitbach
Der Ort Niederbreitbach bildet links der Wied ein zusammenhängend bebautes Gebiet ohne Außenbereichsflächen zwischen den bebauten Flächen. Rechtsseitig der Wied befindet sich der Campingplatz und das Freizeitgelände mit Dorfgemeinschaftshaus Sport- und Tennisanlagen. Der Campingplatz ist überplant und der restliche Bereich befindet sich weitgehend im Außenbereich. Zum übrigen Ort auf der anderen Wiedseite besteht eine Verbindung über die Straße „Im Freizeitpark“, die die Wied als Brücke quert, jedoch nicht endgültig hergestellt ist. Aus vorgenannten Gründen wird der gesamte Camping- und Freizeitbereich aus der Abrechnungseinheit ausgeklammert.
Abrechnungseinheit 2 - Ortsteil Wolfenacker
Der Ortsteil Wolfenacker bildet ein zusammenhängend bebautes Gebiet und ist mit dem Ortsteil Niederbreitbach über die Landesstraße 257 verbunden. Zwischen den Ortsteilen Niederbreitbach und Wolfenacker befinden sich auf einer Länge von ca. 1400 m Außenbereichsflächen, wodurch eine topographische Trennung der beiden Ortsteile gegeben ist.
Abrechnungseinheit 3 - Ortsteil Bürder
Der Ortsteil Bürder bildet mit dem Campingplatz, der überplant ist, ein zusammenhängend bebautes Gebiet und ist mit dem Ortsteil Niederbreitbach über die Kreisstraße 96 und die Landesstraße 255 verbunden. Zwischen den Ortsteilen liegen große Außenbereichsflächen, wodurch eine topographische Trennung gegeben ist.
Bei den übrigen Ortsteilen der Ortsgemeinde Niederbreitbach handelt es sich um Splittersiedlungen im Außenbereich für welche keine Abrechnungsgebiete gebildet werden können
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4.2. Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
- Festsetzung des Gemeindeanteils
Beim Gemeindeanteil handelt es sich nach dem KAG um einen dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechenden Anteil. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist und beträgt mindestens 20 v.H.
Kriterium hier ist die Gewichtung des Verhältnisses von Anlieger- und Durchgangsverkehr. Nach der Rechtsprechung ist
Durchgangsverkehr: sämtlicher durch das Abrechnungsgebiet verlaufender Verkehr (wobei klassifizierte Straßen außer Acht bleiben).
Anliegerverkehr: alle, die in das Abrechnungsbiet einfahren und dort ein Ziel haben oder aus der Einheit vom Grundstück herausfahren.
Bei geringem Durchgangs- aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr beträgt der Gemeindeanteil 25 v.H.. Der Gemeinde steht jedoch ein Beurteilungsspielraum von +/- 5 %, als Ausgleich für etwaige Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der Bewertung Anlieger-/ Durchgangsverkehr stehen, zu.
Beschluss:
Seitens der Verwaltung (s. Anlage) wird empfohlen, folgende Gemeindeanteile festzusetzen:
für die
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4.3. Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen;
- Satzungsbeschluss
Der Landesgesetzgeber hat eine flächendeckende Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge bis zum 31.12.2023 beschlossen.
Anhand des Satzungsmusters (Stand: 01.07.2020) des Gemeinde- und Städtebundes wurde ein Entwurf der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen für die Ortsgemeinde Niederbreitbach erarbeitet. Dieser liegt den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss:
Die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Niederbreitbach wird in der vorgelegten Form beschlossen.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5. Baugebiet "Auf der Helden"
5.1. Straßennamen
Nach kurzer Beratung bestimmt der Gemeinderat als Namen für die neue Gemeindestraße „Auf der Helden“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5.2. Sachstand
Der 1. Beigeordnete Frank Jacke erläutert den aktuellen Sachstand. In Kürze soll die Auftragsvergabe erfolgen, so dass im August 2023 mit dem Beginn der Erdarbeiten zu rechnen ist.
6. Ersatzbeschaffung Gemeinde-Rasenmäher
Der über 10 Jahre alte Rasenmäher der Ortsgemeinde hat einen Motorschaden von rund 5.500,00 €. Aufgrund des wirtschaftlichen Totalschadens ist eine Ersatzbeschaffung dringend geboten. Die Angebote für einen neuen Rasenmäher belaufen sich auf rund 12.000,00 €.
Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht bevollmächtigt der Gemeinderat den 1. Beigeordneten den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
7. Informationen aus der Gemeinde, Beantwortung von Anfragen
Der 1. Beigeordnete informiert über folgende Angelegenheiten:
| a) | Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung findet am 19.06.2023 eine Videokonferenz mit dem Kreisjugendamt Neuwied statt. |
| b) | Der Ortsgemeinde liegt eine Anfrage zur Auszeichnung mittelständiger innovativer Unternehmer vor. Frank Jacke wird in der Angelegenheit mit einem dafür in Frage kommenden Betrieb in Kontakt treten. |
| c) | Bei den Starkregenereignissen in den vergangenen Wochen wurde festgestellt, dass Sinkkästen nicht gesäubert waren bzw. fehlten. Die fehlenden Eimer sollen in Kürze wieder eingesetzt werden. |
| d) | Die „Rentnerband“ wird am 06.06.2023 die Baumscheiben in der Margaretha-Flesch-Straße wieder in Ordnung bringen. Auch für weitere Arbeitseinsätze haben die Senioren ihre Zusage erteilt. |
11. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil
Der 1. Beigeordnete Frank Jacke gibt bekannt, dass einem Bauantrag, einem Grundstücksankauf und einer Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses zugestimmt wurde.