Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend hat am 09.05.2023 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Gierenderhöhe“ gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB im Verfahren nach § 13a BauGB und § 13 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird.
Skizze
Das Plangebiet umfasst die in der beigefügten Planskizze mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.
Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planurkunde sowie den textlichen Festsetzungen (eine Begründung ist beigefügt),
bis zum 07.07.2023
zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.
Die Einsichtnahme erfolgt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf. Dort kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.
Die Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung bitten wir den aktuellen Aushängen und Bekanntmachungen zu entnehmen.
Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
(https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/aktuelles-mitteilungen/bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend zur Einsicht zur Verfügung.