Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederbreitbach hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.990.555,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.070.759,00 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | -80.204,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 608.183,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 748.800,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.027.500,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -278.700,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -329.483,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite auf | 278.700,00 € |
| zusammen auf | 278.700,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 4.340.000,00 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 365 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) | 690 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 400 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | |
| für den ersten Hund | 80,00 € |
| für den zweiten Hund | 140,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 200,00 € |
| für jeden gefährlichen Hund | 520,00 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Tourismusbeitrag gem. 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Tourismusbeitragssatzung auf 4 v. H. des Messbetrages. |
| 2. | Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung |
| - | für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres — 0,30 Euro, |
| - | für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres — 0,60 Euro, |
| - | pauschalisierter Jahresbeitrag für eigene Wohngelegenheiten — 50,00 Euro. |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug | 4.161.262,20 Euro. |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 4.252.319,58 Euro, |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | 4.172.115,58 Euro. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| 1. | Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 278.700,- € genehmigt. |
| 2. | Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2025 wird in Höhe von 4.340.000,- € genehmigt. |
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
23. Juni 2025 bis 01. Juli 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.