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RW-Direkt
Ausgabe 25/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederbreitbach für das Haushaltsjahr 2025   vom 20. Juni 2025

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederbreitbach hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 4.340.000,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für jeden gefährlichen Hund

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Tourismusbeitrag gem. 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Tourismusbeitragssatzung auf 4 v. H. des Messbetrages.

2.

Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung

-

für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres

bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres  — 0,30 Euro,

-

für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres  — 0,60 Euro,

-

pauschalisierter Jahresbeitrag für

eigene Wohngelegenheiten  — 50,00 Euro.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

Niederbreitbach, den 20.06.2025
Ortsgemeinde Niederbreitbach
gez. Jacke
- Jacke -
Ortsbürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

1.

Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 278.700,- € genehmigt.

2.

Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2025 wird in Höhe von 4.340.000,- € genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

23. Juni 2025 bis 01. Juli 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Niederbreitbach, 20. Juni 2025
Ortsgemeinde Niederbreitbach
gez. Jacke
Frank Jacke, Ortsbürgermeister