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RW-Direkt
Ausgabe 25/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Bonefeld am 14.05.2025

1.

Teilnahme an der Ausschreibung der Strom- und Gaslieferausschreibung für die Jahre 2026 bis 2029

a) Sachverhalt:

Die Lieferung von Strom und Gas für die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach und der angehörigen Ortsgemeinden muss zum 01.01.2026 neu vergeben werden.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten für die Durchführung der Ausschreibung.

1. Möglichkeit Durchführung der Ausschreibung durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.

Der GStB bietet auch in diesem Jahr die Durchführung der Ausschreibung für die Jahre 2026-2028 an.

Die letzte Ausschreibung führte jedoch zu keinem Ergebnis. Hier musste für einen Teil der Gemeinden durch die Verwaltung nachverhandelt werden. Die Kosten des Verfahrens waren durch die Ortsgemeinden allerdings trotzdem zu tragen.

Es besteht auch wieder die Wahl zwischen Normalstrom bzw. -gas und Ökostrom bzw. Biogas.

Folgende Kosten fallen an:

-

beim Strom 150 € für die ersten sechs Abnahmestellen, danach 12 € je weitere Abnahmestelle; 2022 hatten wir ca. 390 Abnahmestellen, so das Bruttokosten von ca. 5.660 € entstehen.

-

beim Gas 230 € für die ersten vier Abnahmestellen, danach 14 € je weitere Abnahmestelle. 2022 hatten wir ca. 126 Abnahmestellen, so das Bruttokosten von ca. 2.300 € entstehen.

Gemeinden die an der Ausschreibung des Gemeinde- und Städtebundesteilnehmen wollen müssen dies bis zum 04.04.2025 mitteilen.

2. Möglichkeit Ausschreibung durch die Verbandsgemeinde Asbach

Die Verbandsgemeinde Asbach bietet an, die reine Ausschreibung für die Verbandsgemeinden im Kreis durchzuführen. Hiervon ausgenommen sind die Vorarbeiten und die Auswertung. Die Laufzeit dieses Vertrags gilt für die Jahre 2026 und 2027. Hinzu kommt die Option der jährlichen Verlängerung für 2028 und 2029.

Die Vorarbeiten und die Auswertung übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach in diesem Fall.

Allerdings müssen sich hier alle Gemeinden auf eine Ausschreibung festlegen, egal ob Normalstrom bzw. -gas und Ökostrom bzw. Biogas.

Die Abrechnung erfolgt aufgrund er erbrachten Stunden der Verwaltung in Asbach. Der Stundensatz beträgt 65,95 € je Stunde, so das Gesamtkosten von ca. 1.500 € entstehen. Diese werden anschließend auf alle an der Ausschreibung teilnehmenden Gemeinden zu gleichen Anteilen aufgeteilt.

Am 20.03.2025 fand eine Vorstellung fand eine Vorstellung des Verfahrens im Rathaus Asbach statt. Bis jetzt nehmen die Verbandsgemeinden Puderbach, Dierdorf und Linz teil, die Verbandsgemeinde Bad Hönningen prüft die Teilnahme.

Hier wurde auch festgestellt, dass hier die Entscheidung über die Teilnahme hier bis 27.04.2025 mitgeteilt werden muss.

Bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 13.03.2025 hat die Verwaltung empfohlen, an der gemeinsamen Ausschreibung der Verbandsgemeinde Asbach teilzunehmen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat folgt der Empfehlung der Verwaltung und beschließt, die Ausschreibung durch die Verbandsgemeinde Asbach durchführen zu lassen. Der / die Vorsitzende wird beauftragt, den wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Der Ortsgemeinderat ist über das Ergebnis der Ausschreibung zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

2.

Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Bonefeld; Anpassungsbeschluss Bebauungsplan "Bei der Kaisereiche"

a) Sachverhalt:

Bereits in 2020 wurde seitens der Ortsgemeinde Bonefeld das Plangebiet „Bei der Kaisereiche“ für die zukünftige Entwicklung planungsrechtlich abgegrenzt. Seitens diverser Investoren war es geplant, dass Betriebsgelände einer wohnbaulichen Nutzung zu unterwerfen. Letztendlich hat der jetzige Eigentümer nach umfangreichen Vorplanungen festgestellt, dass eine wirtschaftliche Umnutzung nicht möglich erscheint. Der verbleibende Wunsch, den Gewerbestandort wieder zu etablieren ist derzeitig ohne planerische Aktivität der Ortsgemeinde nicht möglich. Dies haben die Vorgespräche zwischen Eigentümer und Kreisverwaltung ergeben. Wie dem Gemeinderat bekannt ist, wurde eine Abtrennung des Planbereiches vorgenommen. Auf dem ehemaligen Parkplatz an der Kaisereiche soll eine zulässige Wohnbebauung erfolgen. Das Betriebsgelände soll zukünftig für diverse gewerbliche Nutzungen ausgelegt werden. Hierfür ist es erforderlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Um dem Leerstand entgegen zu wirken und gleichzeitig die umgebende Wohnbebauung zu schützen soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet zugelassen werden. Dort sollen Betriebe möglich sein, die auch in einem Mischgebiet zulässig sind. Die Betriebszeiten des Gebietes werden bereits im Vorfeld auf die Tagzeiten begrenzt. Die Immissionsbelastung soll, soweit im Planverfahren gefordert, durch ein Immissionsgutachten geprüft werden. Dadurch kann festgestellt werden, ob der Gewerbestandort zusätzlich Schutzmaßnahmen ergreifen muss. Aus Sicht der Verwaltung ist der Standort geeignet, Betriebe aufzunehmen, die die umgebende Wohnbebauung nicht stören und den heimischen Wirtschaftsstandort stärken. Für die Planung soll ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden. Etwaige zusätzlich erforderliche Gutachten sollen ebenfalls im Zuge des Planverfahrens erbracht werden. Die Kosten der Umsetzung werden vom Eigentümer/Investor getragen werden. Dies wird nach Aufstellungsbeschluss der Ortsgemeinde gemäß § 2 Absatz 1 BauGB mit anschließenden städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB geregelt.

Die Ortsgemeinde passt den Geltungsbereich an. Die zukünftige Art der baulichen Nutzung soll sonstige Gewerbebetriebe, Einzelhandelsbetriebe, Geschäfts- und Bürogebäude ausweisen.

Der Flächennutzungsplan weist das Grundstück weiterhin als gewerbliche Baufläche aus. Somit wäre der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Eine spätere Genehmigungspflicht des Bebauungsplanes besteht daher nicht.

Beschluss:

Die Änderung des Geltungsbereichs wird zugelassen. Die Art der baulichen Nutzung soll von Wohnbebauung in gewerbliche Nutzung geändert werden. Ein entsprechender Änderungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit gefasst.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

3.

Mitteilungen / Verschiedenes

3.1.

Unterrichtung des Gemeinderates über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes

a) Sachverhalt:

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RuGPA) hatte bereits 2023 örtliche Erhebungen für eine überörtliche Prüfung der Gemeinden und Verbände in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach durchgeführt. Die Prüfung umfasste die Jahre 2017 bis 2021.

Das Ergebnis der Prüfung wurde dem Gemeinderat bereits vorgestellt (vgl. Anlage 1 dieser Informationsvorlage). Anschließend hatte die Verwaltung in Abstimmung mit der Ortsgemeinde hierzu Stellung genommen. Auch diese Erwiderung wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Am 07.03.2025 teilt das RuGPA nunmehr mit, dass alle Prüfungsfeststellungen erledigt und damit ausgeräumt wurden (s. Anlage 2, Grüne Kennzeichnung in der Übersicht).

Die Vorsitzende unterrichtet den Gemeinderat über einzelne Feststellungen im Prüfbericht und deren anschließende Rückäußerungen seitens der Ortsgemeinde bzw. VGV.

Der Gemeinderat wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 S. 1 2.HS GemO hierüber unterrichtet. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3.2.

Mitteilungen

  • Die Waldbegehung mit dem Revierförster Sebastian Grobbel findet am Samstag, dem 17. Mai 2025 statt. Treffpunkt: 10.00 Uhr am Dorfplatz/Buswendeschleife. Die Ortsbürgermeisterin lädt hierzu alle Ratsmitglieder und Bürger/innen ein.
  • 1. Ortsbeigeordner Manfred Krämer regt an, am/neben dem Bauhof noch ein Überdach bzw. ein Carport für die Unterstellung des Gemeindetraktors zu errichten. Eine Errichtung bzw. Unterstellmöglichkeit bietet sich eventuell aber auch auf dem Gelände der Fa. Gartengestaltung Freund im Gewerbegebiet an. Ortsbürgermeisterin Claudia Runkel wird diesbezüglich ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer führen.
  • Die Verwaltung wird nochmals beauftragt, die Schäden (insbesondere der Plattenbelag) in der Uhland-, Schul- als auch Goethestraße zu begutachten und evtl. Möglichkeiten zur Instandsetzung der Ortsgemeinde mitzuteilen.

4.

Einwohnerfragestunde

Da keine Zuhörer anwesend sind, entfällt dieser Tagesordnungspunkt

8.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Ein Planungs- und Ingenieurbüro wurde mit der Erstellung eines Konzeptes (Machbarkeitsstudie) für die mögliche Bebauung eines gemeindeeigenen Grundstückes beauftragt.

Es wurden Kaufmodalitäten über ein Kaufangebot eines gemeindeeigenen land- u. forstwirtschaftlichen Grundstückes beschlossen.