Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldbreitbach hat am 18.04.2024 den Beschluss zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Im alten Garten“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 10.01.2025 ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet umfasst die in dem beigefügten Plan mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücken
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen mit Begründung und Umweltbericht (nachrichtlich beigefügt sind der Fachbeitrag Artenschutz, ein schalltechnisches Prognosegutachten und ergänzende Stellungnahme sowie eine Prognose einer Geruchstoffimmissionssituation) in der Zeit vom
30.06.2025 bis einschließlich zum 01.08.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden. Ferner können während dieses Zeitraums Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:
| Montag bis Freitag | von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag bis Dienstag | von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/vg_rw/Aktuelles/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Waldbreitbach zur Einsicht zur Verfügung. Ferner wird die Bekanntmachung über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Im Rahmen der Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
| Art des Dokumentes | Inhalt |
| Umweltbericht als Teil der Begründung des Bebauungsplanes | Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Biotope und Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen der Planung auf die genannten Schutzgüter; Bilanz über den erfolgten Eingriff. |
| Fachbeitrag Artenschutz des Büro für Freiraumplanung aus dem Jahr 2021 | Einordnung des Konfliktraumes, Beurteilung der artenschutzrechtlichen Belange, Feststellung der Lebensraumstrukturen, Beurteilung der Vogelarten, Fledermäuse und sonstigen Säugetieren, Amphibien, Reptilien und Insekten. Nachrichtliche Information aus dem ursprünglichen Bauleitplanverfahren. |
| Schallgutachten inkl. Nachtrag des Planungsbüros aus dem Jahr 2021 | Untersuchung des Plangebietes auf einwirkende Verkehrsgeräusche. Nachrichtliche Information aus dem ursprünglichen Bauleitplanverfahren. |
| Prognose der Geruchsstoffimmissionssituation des Planungsbüros aus dem Jahr 2021 | Untersuchung des Plangebietes auf einwirkende Geruchsimmissionen aus der benachbarten Pferde- und Milchviehhaltung, Bewertung der Geruchsimmissionen. Nachrichtliche Information aus dem ursprünglichem Bauleitplanverfahren |
| Behördliche Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied mit Schreiben vom 03.02.2025 | Hinweis zum Hochwasserschutz und Beachtung des Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz. |