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RW-Direkt
Ausgabe 25/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Thalhausen

Vollzug der Wassergesetze;

Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 54 Landeswassergesetz (LWG) zum Schutz der Quellen Rüscheid 1-3 und des Brunnens Rüscheid

Begünstigte: Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach

Gemarkungen: Rüscheid, Thalhausen, Urbach-Überdorf und Dernbach Verbandsgemeinden Rengsdorf-Waldbreitbach, Puderbach und Dierdorf / Landkreis Neuwied;

Inkrafttreten der Rechtsverordnung

Das Verfahren zur Festsetzung des o.a. Wasserschutzgebietes ist abgeschlossen.

Die Rechtsverordnung vom 24.04.2025 wurde am 12.05.2025 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz verkündet und ist am 13.05.2025 in Kraft getreten.

Ein Abdruck der Rechtsverordnung (inkl. Verbotskatalog) sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen wird archivmäßig bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

-Obere Wasserbehörde –

Stresemannstraße 3-5

56068 Koblenz

und den zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen (VG Rengsdorf-Waldbreitbach und VG Puderbach) aufbewahrt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Rechtsverordnung mit den Kartenunterlagen auch online auf der Internetseite der SGD Nord einsehbar ist unter: https://sgdnord.rlp.de/.