Vollzug der Wassergesetze;
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 54 Landeswassergesetz (LWG) zum Schutz der Quellen Rüscheid 1-3 und des Brunnens Rüscheid
Begünstigte: Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Gemarkungen: Rüscheid, Thalhausen, Urbach-Überdorf und Dernbach Verbandsgemeinden Rengsdorf-Waldbreitbach, Puderbach und Dierdorf / Landkreis Neuwied;
Inkrafttreten der Rechtsverordnung
Das Verfahren zur Festsetzung des o.a. Wasserschutzgebietes ist abgeschlossen.
Die Rechtsverordnung vom 24.04.2025 wurde am 12.05.2025 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz verkündet und ist am 13.05.2025 in Kraft getreten.
Ein Abdruck der Rechtsverordnung (inkl. Verbotskatalog) sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen wird archivmäßig bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
-Obere Wasserbehörde –
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
und den zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen (VG Rengsdorf-Waldbreitbach und VG Puderbach) aufbewahrt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Rechtsverordnung mit den Kartenunterlagen auch online auf der Internetseite der SGD Nord einsehbar ist unter: https://sgdnord.rlp.de/.