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RW-Direkt
Ausgabe 25/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Niederbreitbach

Flur 1, Flurstück 243/1

Landwirtschaftsfläche,

Waldfläche,

Oben auf der Wied, groß 0,6061 ha

Landwirte und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Fläche interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.

Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.