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RW-Direkt
Ausgabe 26/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Waldbreitbach

Bebauungsplan „Camping- und Wochenendplatz Strandbad“

2. Änderung und Erweiterung

Durchführung der erneuten Offenlage nach § 4a i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldbreitbach hat die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Camping- und Wochenendplatz Strandbad“ gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und § 13 BauGB beschlossen.

Gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB sowie der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird.

Ungeachtet dessen, hat die Ortsgemeinde beschlossen, nicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu verzichten.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vom 20.04.2020 bis zum 08.05.2020 durchgeführt. Die Offenlage hat im Zeitraum vom 18.01.2021 bis zum 19.02.2021 stattgefunden.

Zwischenzeitlich wurde ein Lageplan, welcher Grundlage für die neue Sammelbaugenehmigung sein soll, erstellt. Die im Lageplan dargestellten Wege und Pkw-Stellplätze, sowie Abgrenzungen von Aufstell- und Standplätzen wurden nachrichtlich in die Planzeichnung des Bebauungsplanes übernommen. Die Anpassung der Wege war hier der wesentliche Grund für die Durchführung der erneuten Offenlage.

Das Plangebiet umfasst die in dem beigefügten Plan mit einer gestrichelten roten Linie umgrenzten Grundstücke.

Gemäß § 4a i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planurkunde sowie den textlichen Festsetzungen (eine Begründung ist beigefügt), in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich zum 11.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.

Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:

Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/Aktuelles&Mitteilungen/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Waldbreitbach zur Einsicht zur Verfügung.

56588 Waldbreitbach, 26.06.2023
Ortsgemeinde Waldbreitbach
Lerbs, Ortsbürgermeister