I.
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO Doppik) Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 21. Juni 2023 hiermit bekanntgemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.153.680,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.185.640,00 Euro
der Jahresfehlbetrag auf -31.960,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 31.290,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.183.600,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 431.680,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 751.920,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 783.210,00 Euro
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 300 v.H.
Grundsteuer B auf 365 v.H.
Gewerbesteuer auf 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
für den ersten Hund 36,00 Euro
für den zweiten Hund 66,00 Euro
für jeden weiteren Hund 90,00 Euro
Der Stand des Eigenkapital zum 31.12.2021 betrug 4.180.398,02 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapital
zum 31.12.2022 beträgt 4.083.488,02 Euro
und zum 31.12.2023 3.986.528,02 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten werden.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze 10.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
II.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 07. Juli 2023 bis 11. Juli 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.