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RW-Direkt
Ausgabe 26/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hardert für das Haushaltsjahr 2023 vom 30. Juni 2023

I.

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO Doppik) Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 21. Juni 2023 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.153.680,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.185.640,00 Euro

der Jahresfehlbetrag auf -31.960,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf 31.290,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.183.600,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 431.680,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 751.920,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 783.210,00 Euro

§ 2 Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf 300 v.H.

Grundsteuer B auf 365 v.H.

Gewerbesteuer auf 365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund 36,00 Euro

für den zweiten Hund 66,00 Euro

für jeden weiteren Hund 90,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapital zum 31.12.2021 betrug 4.180.398,02 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapital

zum 31.12.2022 beträgt 4.083.488,02 Euro

und zum 31.12.2023 3.986.528,02 Euro

§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten werden.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze 10.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Hardert, 30. Juni 2023
Schlosser, Ortsbürgermeister

II.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 07. Juli 2023 bis 11. Juli 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Hardert, 30. Juni 2023
Ortsgemeinde Hardert
Schlosser, Ortsbürgermeister