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RW-Direkt
Ausgabe 26/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschriftüber die 21. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Thalhausenam 12.06.2023

4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Es wird bekannt gegeben, dass einem Bauantrag stattgegeben wurde.

5. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Gemeindeordnung

Die Raiffeisenbank Neustadt e G hat für die Heimatpflege und Heimatkunde einen Betrag von € 250,00 gespendet. Es wird die Annahme der Spende vorgeschlagen.

Die diesjährige Spende wird für den Martinsumzug 2023 verwendet.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme der Spende in Höhe von € 250,00.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

6. Auftragsvergabe für die Umrüstung des Leuchtmittels der Straßenbeleuchtung auf LED

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde beabsichtigt die gesamten Leuchtmittel der Straßenleuchten mittels LED-Lampen auszutauschen. Im Vorfeld hat bereits eine Beratung hinsichtlich der möglichen Optionen mit den entsprechenden Kosten stattgefunden.

Demnach hat sich die Ortsgemeinde auch im Hinblick auf das z.T. geringe Alter der Leuchten dafür ausgesprochen, nur das Leuchtmittel in den vorhandenen Straßenleuchten auszutauschen. Für diese Art der Leuchtensanierung mit sogenannten „LED-Retrofitlampen“ können allerdings keine „wiederkehrenden Ausbaubeiträge“ seitens der Gemeinde erhoben werden.

Gem. den gesetzlichen Vorgaben werden Lampen mit 3.000 Kelvin, also warmweißem Licht vorgesehen.

In den vorhandenen Bogen- bzw. Schirmleuchten sind sowohl NAV-Lampen mit ca. 70 W als auch Kompaktleuchtstofflampen mit ca. 31 W Leistung verbaut.

Somit ergibt sich durch den Einbau der Retrofitlampen eine Energieeinsparung von bis zu

65 %. Detaillierte Angaben erfolgen im Rahmen der Sitzung.

In diesem Zusammenhang sollen noch neue LED-Straßenleuchten u.a. auf dem Parkplatz am Sportplatz errichtet werden.

Die Bauverwaltung hat für die zuvor genannten Leistungen entsprechende Angebote eingeholt. Die Bauverwaltung hat 3 Angebote fristgerecht erhalten. Nach Auswertung der Unterlagen ist die Fa. Süwag mit 34.498,62 € brutto wenigstfordernder Bieter.

Die Ratsmitglieder stellen dem Mitarbeiter vom Bauamt, Herrn Uwe Steuper, noch verschiedene Fragen. Diese werden alle beantwortet.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag für die Umrüstung des Leuchtmittels auf LED-Retrofitlampen sowie dem Neubau von LED-Straßenleuchten an die Fa. Süwag zum Angebotspreis von 34.498,62 € -brutto- zu vergeben.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

7. Auftragsvergabe zur Umrüstung der Sportplatz-Flutlichtanlage auf LED

a) Sachverhalt:

Auf Wunsch der Ortsgemeinde soll die alte Flutlichtanlage auf dem Sportplatz auf LED umgerüstet werden.

In Abstimmung mit der Ortsgemeinde sollen die Standorte der Maste erhalten bleiben und lediglich die Flutlichtanlage mit den Traversen erneuert werden.

Bei der Planung zur LED-Umrüstung der Flutlichtanlage wurde gem. DIN 12193 die Klasse III mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 75 lux und 4.000 Kelvin für den Trainingsbetrieb und Punktspiele auf Kreisebene zugrunde gelegt.

Durch die Umrüstung erfolgt eine deutliche Energieeinsparung, was die Stromkosten sowie den CO2-Ausstoß erheblich verringert.

Demnach kann durch die Installation der Neuanlage der Gesamtverbrauch von derzeit 26.400 Watt auf ca. 7.200 Watt reduziert werden.

Durch die inzwischen übliche LED-Steuerung kann zudem die neue Flutlichtanlage flexibel angesteuert und gedimmt werden, was eine weitere Energie- und somit Stromkostenreduzierung ermöglicht.

Anhand der zuvor genannten Parameter erfolgte eine Angebotsanfrage bei mehreren Elektrofirmen. Nähere Angaben bzw. Erläuterungen erfolgen seitens der Bauverwaltung in der Sitzung.

Derzeit können Vereine bzw. Kommunen bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) zudem einen Förderantrag stellen, der die Baukosten um 25 % reduziert.

Der Bauverwaltung liegen 3 Angebote vor.

Die Fa.Ledkon, Neu-Anspach hat mit 39.412,80 € -brutto- das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben.

Die Ratsmitglieder stellen dem Mitarbeiter vom Bauamt, Herrn Uwe Steuper, noch verschiedene Fragen. Diese werden alle beantwortet. Die Ortsgemeinde bittet noch um ein Angebot für einen Wartungsvertrag.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED an die Fa. Ledkon, Neu-Anspach zum Angebotspreis von 39.412,80 € € zu vergeben.

Die Bauverwaltung wird zudem beauftragt den o.g. Zuschussantrag in Abstimmung mit dem Bieter zu stellen.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

8. Auftragsvergabe für die Rissesanierung von Ortsstraßen

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde beabsichtigt in den Ortsstraßen eine Rissesanierung der Asphaltoberflächen zu veranlassen. Seitens der Bauverwaltung (FB 3) werden derzeit sämtliche Ortsgemeinden angefragt, um ein günstiges Angebot zu erzielen.

Im Haushalt der Ortsgemeinde sind entsprechende Mittel für die Straßenunterhaltung eingestellt. Der genaue Umfang der Sanierung wird noch mit der Ortsgemeinde abgestimmt.

Der 1. Beigeordnete, Herr Uwe Zisgen und das Ratsmitglied Herr Jörg Löffler haben sich bei einem Termin die Straßen im Ort angeschaut und Schäden aufgenommen. Es steht eine Summe in Höhe von € 20.000,00 für die Sanierungsmaßnahme im Haushalt. Diese Summe soll bei Bedarf planmäßig genutzt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister den Auftrag für die Rissesanierung in Abstimmung mit seinen Beigeordneten an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

9. Beratung und Beschlussfassung über die zweite Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Kirchspiel Anhausen

a) Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Kirchspiel Anhausen“ hat am 27.03.2023 beschlossen, dass die Verbandsordnung vom 12.11.1986 dahingehend geändert wird, dass die Aufgabe „Bau- und Betriebsträgerschaft der Kita-Angelegenheiten in Anhausen und Rüscheid“ mit in die Aufgabenstellung aufgenommen wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Änderung der Verbandsordnung vorzubereiten und der Verbandsversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

Zudem wurde in der gleichen Sitzung beschlossen, die Aufgabe „Seniorenwohnprojekt Anhausen“ mit in die Aufgabenstellung aufzunehmen und darzulegen, dass der Zweckverband über 7 Jahre die Wohnpflegegemeinschaft als Ankermieter anmietet.

Diese Änderungen wurden in § 3 Nr. 3 und 4 - Zweck und Aufgaben des Verbandes - neu aufgenommen.

Zudem wurde als Fachausschuss der Verbandsversammlung der Kindertagesstätten-Ausschuss neu in die Verbandsordnung aufgenommen (siehe § 6 Abs. 6 der Verbandsordnung). Hier sollen jeweils zwei stimmberechtigte Mitglieder der Mitgliedsgemeinden, der Verbandsvorsteher und die Leitungen der beiden Kindertagestätten Anhausen und Rüscheid mit beratender Stimme angehören.

Die Deckung des Finanzbedarfs ist in § 10 der Verbandsordnung geregelt.

Im Zuge der hierfür notwendigen Änderung der Verbandsordnung soll diese auch in weiteren Passagen (insbesondere Fusionsanpassungen, redaktionelle Änderungen und Anpassung an aktuelles Kommunalrecht/Mustersatzungen des GStB) geändert werden.

Verfahrensrechtlich sind nach dem KomZG folgende Schritte erforderlich:

die Gemeinderäte der Verbandsmitglieder beschließen die Änderung der Verbandsordnung (§ 6 Abs. 4 Satz 1 KomZG);

die Gemeinderäte der Verbandsmitglieder beauftragen durch Beschluss ihren Vertreter bzw. ihre Vertreter in der Verbandsversammlung, dort der Änderung der Verbandsordnung ebenfalls zuzustimmen;

nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KomZG muss die Verbandsversammlung ebenfalls der Änderung der Verbandsordnung zustimmen (hier müssen also die Vertreter der Mitgliedsgemeinden entsprechend ihrem vom Gemeinderat durch Beschluss erteilten Auftrag abstimmen, bei mehreren Vertretern können die Stimmen der Gemeinde nur einheitlich abgegeben werden, vgl. § 8 Abs. 2 KomZG);

die Kreisverwaltung Neuwied hat nach vorheriger Prüfung als die nach § 5 KomZG zuständige Errichtungsbehörde die Änderung der Verbandsordnung gem. § 6 Abs. 2 KomZG festzustellen.

Der Text der Verbandsordnung des Zweckverbandes vom 12.11.1986 in der aktuellen Fassung der Änderung vom 21 07.1992 und 13.07.2023 ist als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Thalhausen stimmt der 2. Änderung der Verbandsordnung (s. Anlage) zu und beauftragt die Vertreter der Ortsgemeinde in der Verbandsversammlung die entsprechende Änderung entsprechend zu beschließen.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

10. Beratung und Beschlussfassung Malerarbeiten Mehrzweckhalle

Sachverhalt:

Der Anstrich des Vorbaus inkl. der Holzverkleidung der Mehrzweckhalle muss erneuert werden. Aus diesem Grund wurden 3 Angebote eingeholt.

Die Überprüfung ergab folgendes Ergebnis:

1) Firma W. Lanfermann, Steimel - Alberthofen = € 4.510,50

2)

3)

Die Ratsmitglieder diskutieren über die Angebote und das wirtschaftlichste Angebot wird angenommen.

Beschlussvorlage:

Es wird vorgeschlagen, der Firma Willi Lanfermann aus Steimel, den Auftrag in Höhe von € 4.510,50, erteilen.

Die Beschlussfassung zur Auftragsvergabe an die Firma Willi Lanfermann erfolgt mehrheitlich.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2

11. Informationen/Verschiedenes

- Der Ortsbürgermeister teilt mit, dass die Naturfreunde e.V. in Eigenregie das alte Feuerwehrhaus anstreichen möchten. Zwei Ratsmitglieder treffen sich mit einem Vereinsmitglied und besprechen die Menge an Material. Die Materialkosten werden von der Ortsgemeinde übernommen.

-

Im Kappelwald ist eine Eiche umgefallen und versperrt den Weg. Der Förster ist schon informiert.

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Ein Ratsmitglied teilt mit, dass er ein Konzept zum Kinderspielplatz erstellt hat. Dieses möchte er gerne bei der nächsten Gemeinderatssitzung vorstellen.

-

Ferner wird besprochen, dass die Ortsgemeinde, laut Aussage des Anbieters, nicht mehr auf ihre Internetseite zugreifen kann. Die Firma Strato bietet eine Erstellung einer neuen Internetseite an. Die Kosten betragen ca. € 600,00. Die Ratsmitglieder besprechen den Fall und bestimmen, dass der Auftrag an die Firma Strato erteilt werden soll.

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An der Treppe zum Sportplatz wird ein Handlauf befestigt. Hierzu wird ein Angebot eingeholt.

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Ein Ratsmitglied teilt mit, dass die Lüftungsanlage in den Duschen am Sportplatz nicht immer funktioniert. Hier wird die Firma mit dem Wartungsvertrag zur Kontrolle beauftragt.

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Desweiteren wird das Thema „Kontrolle der Silikonfugen im DGH“ besprochen.

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Danach wird über den Sachstand der Anbringung der Sichtschutzbleche sowie der Wasserblase am Dach des DGH´s durch die Firma Wals gesprochen. Diese haben die Arbeiten noch nicht erledigt. Der Ortsbürgermeister nimmt nochmals Kontakt mit der Firma auf.

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Ein Ratsmitglied fragt nach einer chemischen Reinigung der Zapfanlage im DGH. Hier soll eine Wartung, durch die zuständige Firma, beauftragt werden.

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Zurzeit ist wenig Wasser im Brunnen. Die Leitung ist defekt oder verstopft. Es ist schon eine Firma mit der Reparatur beauftragt.

12. Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner fragt, ob der Astplatz weiterhin nur samstags von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr geöffnet bleibt. Da wiederholt Müll etc. dort unerlaubt abgeladen wurde, werden die Öffnungszeiten weiterhin so beibehalten. Der Ortsbürgermeister teilt mit, dass man den Grünabfall von Montags bis freitags in Linkenbach kostenfrei abgeben kann.