Titel Logo
RW-Direkt
Ausgabe 26/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Niederbreitbach am 27.05.2025

Ort:

Dorfschänke Niederbreitbach

Sitzungsbeginn:

19:00 Uhr

Sitzungsende:

21:07 Uhr

Öffentlicher Teil:

1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Heino Krumscheid hat sein Mandat niedergelegt und ist aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 09.06.2024 rückt Joachim Rams in den Ortsgemeinderat nach. Er hat der Berufung zugestimmt.

Ortsbürgermeister Jacke verpflichtet Joachim Rams unter Hinweis auf die §§ 30 Abs. 1, 20, 21 und 22 der Gemeindeordnung durch Handschlag namens der Ortsgemeinde auf gewissenhafte Erfüllung der Pflichten und wünscht eine gute Zusammenarbeit.

2. Nachwahl von Ausschussmitgliedern

Aufgrund der Neubesetzung im Gemeinderat sind Nachwahlen im Bau- und Haushaltsausschuss durchzuführen.

2.1. Stellvertretendes Mitglied des Bauausschusses

Aus der Mitte des Ortsgemeinderates wird Anja Franz vorgeschlagen Hiernach wird über den Vorschlag offen abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

2.2. Stellvertretendes Mitglied des Haushaltsausschusses

Vorgeschlagen wird das RM Joachim Rams. Anschließend erfolgt die Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

3. Mitteilung einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO

Die Fa. GSB mbh liefert das Mittagsessen für die Kindertagesstätte „Regenbogenland“.

Zum 01.01.2025 hat sich der Preis je Essen von bisher 4,50 € auf 4,71 € erhöht. Dadurch reicht der bisher erhobene Kostenbeitrag von 4,50 € zur Kostendeckung nicht mehr aus.

Im Benehmen mit den Beigeordneten wurde am 20.02.2025 die Erhöhung auf 4,71 € pro Mittagsessen rückwirkend zum 01.01.2025per Eilentscheidung beschlossen.

Die Ratsmitglieder nehmen die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

4. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltsplan und Haushaltsatzung 2025

Der Entwurf der am 17.02.2025 vom Haushaltsausschuss beschlossenen Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 liegt dem Ortsgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor. Er schließt im Ergebnishaushalt mit einem geplanten Jahresfehlbetrag von 80.204,00 € ab.

Im Finanzhaushalt beträgt der geplante Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 608.183,00 € Euro, der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit liegt bei 278.700,00 € und der Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit beträgt -329.483,00 €.

Zur Finanzierung der in 2025 geplanten Investitionen ist somit eine Kreditermächtigung von 278.700,00 € erforderlich.

Werner Kröll von der Verwaltung erläutert den Planentwurf und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder.

Anschließend beschließt der Gemeinderat den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 in der vorliegenden Form anzunehmen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den veranschlagten Investitionskredit bei Bedarf aufzunehmen. Mehrere Angebote sind einzuholen. Auf die Kreditaufnahme soll verzichtet werden, wenn die Einzahlungen aus den Verkäufen der Grundstücke im Neubaugebiet „Auf den Helden“ ausreichen, um die Liquiditätsverbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zu tilgen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

5. Sachstand Baugebiet "Auf der Helden"

Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Sachstand und weist hierbei u.a. auf die Grundstücksverkäufe und die Abwassersituation hin.

6. Annahme von Spenden gemäß § 94 GemO

Zur Förderung der Heimatpflege sind zu Gunsten der Ortsgemeinde zwei Spenden eingezahlt worden. Beide Spenden sind zweckgebunden für die Asphaltierungsarbeiten an der Zufahrt zum Campingplatz Bürder einzusetzen.

Der Ortsgemeinderat hat über die Annahme der Spenden einzeln abgestimmt.

Camping & Freizeitpark Bürder, Inhaber Treffers, Brunnenweg 1 c, 56589 Niederbreitbach in Höhe von 2.796,50 €.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Verkehrsverein Niederbreitbach e.V., Im Freizeitpark, 56589 Niederbreitbach in Höhe von 8.389,50 €.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Zur Förderung der Altenhilfe (Seniorennachmittag der Ortsgemeinde mit dem KC Rot-Blau) hat die Ortsgemeinde eine Geldspende der Sparkasse Neuwied in Höhe von 255,56 € erhalten. Der Gemeinderat beschließt die Annahme und die zweckentsprechende Verwendung der Spende.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

7. Teilnahme an der Ausschreibung der Strom- und Gaslieferausschreibung für die Jahre 2026 bis 2029

Die Lieferung von Strom und Gas für die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach und der angehörigen Ortsgemeinden muss zum 01.01.2026 neu vergeben werden.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten für die Durchführung der Ausschreibung.

1. Möglichkeit Durchführung der Ausschreibung durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.

Der GStB bietet auch in diesem Jahr die Durchführung der Ausschreibung für die Jahre 2026-2028 an.

Die letzte Ausschreibung führte jedoch zu keinem Ergebnis. Hier musste für einen Teil der Gemeinden durch die Verwaltung nachverhandelt werden. Die Kosten des Verfahrens waren durch die Ortsgemeinden allerdings trotzdem zu tragen.

Es besteht auch wieder die Wahl zwischen Normalstrom bzw. -gas und Ökostrom bzw. Biogas.

Folgende Kosten fallen an:

-

beim Strom 150 € für die ersten sechs Abnahmestellen, danach 12 € je weitere Abnahmestelle;

2022 bei ca. 390 Abnahmestellen, so dass Bruttokosten von ca. 5.660 € entstehen.

-

beim Gas 230 € für die ersten vier Abnahmestellen, danach 14 € je weitere Abnahmestelle.

2022 bei ca. 126 Abnahmestellen, so dass Bruttokosten von ca. 2.300 € entstehen.

2. Möglichkeit Ausschreibung durch die Verbandsgemeinde Asbach

Die Verbandsgemeinde Asbach bietet an, die reine Ausschreibung für die Verbandsgemeinden im Kreis durchzuführen. Hiervon ausgenommen sind die Vorarbeiten und die Auswertung. Die Laufzeit dieses Vertrags gilt für die Jahre 2026 und 2027. Hinzu kommt die Option der jährlichen Verlängerung für 2028 und 2029.

Die Vorarbeiten und die Auswertung übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach in diesem Fall.

Allerdings müssen sich hier alle Gemeinden auf eine Ausschreibung festlegen, egal ob Normalstrom bzw. -gas und Ökostrom bzw. Biogas.

Die Abrechnung erfolgt aufgrund er erbrachten Stunden der Verwaltung in Asbach. Der Stundensatz beträgt 65,95 € je Stunde, so das Gesamtkosten von ca. 1.500 € entstehen. Diese werden anschließend auf alle an der Ausschreibung teilnehmenden Gemeinden zu gleichen Anteilen aufgeteilt.

Am 20.03.2025 fand eine Vorstellung fand eine Vorstellung des Verfahrens im Rathaus Asbach statt. Bis jetzt nehmen die Verbandsgemeinden Puderbach, Dierdorf und Linz teil, die Verbandsgemeinde Bad Hönningen prüft die Teilnahme.

Bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 13.03.2025 hat die Verwaltung empfohlen, an der gemeinsamen Ausschreibung der Verbandsgemeinde Asbach teilzunehmen.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat folgt der Empfehlung der Verwaltung und beschließt, die Ausschreibung durch die Verbandsgemeinde Asbach durchführen zu lassen. Der Vorsitzende wird beauftragt, den wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Der Ortsgemeinderat ist über das Ergebnis der Ausschreibung zu informieren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

8. Mitteilungen aus der Gemeinde

Ortsbürgermeister Jacke informiert über folgende Angelegenheiten:

a)

Schäden durch Vandalismus an Ruhebänken, Buswartehäuschen und dem Fitness Parcours. Anzeige gegen unbekannt wurde erstattet. Mit der Polizei sollen präventive Möglichkeiten abgestimmt werden (z.B. Videoüberwachung).

b)

Auf dem Kinderspielplatz „Im Freizeitpark“ mussten defekte Spielgeräte gesperrt werden. Mit der Herstellerfirma wird geklärt, ob eine Reparatur möglich oder ein Austausch erforderlich ist.

Für diesen Spielplatz und den Kinderspielplatz in Wolfenacker wird jeweils eine neue Kleinkinderschaukel beschafft.

c)

Im Kindergarten bestehen Schwierigkeiten mit der Notfalltüre.

Zu einem Preis von rund 6.100,00 € werden bei der Fa. Meta, Rengsdorf, für die Matschküche Regale und ein Stiefelwagen angeschafft.

d)

Die Bordsteinsanierung in der Margaretha-Flesch-Straße ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Kosten liegen bei 2.300,00 €.

Nach kurzer Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig, auch für die Kurtscheider Straße und die Fockenbachstraße eine Bordsteinsanierung zum v.g. Preis durchzuführen. Markierungsarbeiten werden auf das nächste Jahr verschoben.

e)

Der Bauhof der Verbandsgemeinde wurde dem Bauamt zugeordnet. Vorher war der Bauhof Teil der Verbandsgemeindewerke. Die Neuorganisation wird vom 1. Beigeordneten kurz erläutert.

f)

Wegen gestiegener Preise für den Rückbau von Gräbern ist eine Überarbeitung der Gebührenordnung des Friedhofs erforderlich.

g)

Neues Förderprogramm des Landes für finanzschwache Gemeinden mit dem Titel „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“. Die Landesförderung beträgt bis zu 90 %. Der Ortsbürgermeister erkundigt sich nach Fördermöglichkeiten für die Ortsgemeinde Niederbreitbach.

h)

Für die entstandenen Kosten der neue Wanderbrücke im Fockenbachtal wird die Ortsgemeinde Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend machen.

i)

An der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 22.05.2025 hat der 1. Beigeordnete Udo Rössig teilgenommen. Er gibt einen Überblick über die besprochenen Themen (Homepage und Dorf-App, Sitzungsplan, Starkregen- und Hochwasserschutzkonzept, Flächennutzungsplan, Kommunale Wärmeplanung, VG-Tage vom 20. bis 21. Juni 2026, Tag der Feuerwehren am 28.06.2025 und Verabschiedung von Bürgermeister Hans-Werner Breithausen am 09.12.2025).

RM Marcel Becker weist auf den fehlenden Wickeltisch im DGH und auf einen zu fällenden Baum in der Friesentalstraße in Wolfenacker hin. Den Hinweis auf eine Dachentwässerung über ein gemeindliches Grundstück gibt der Vorsitzende an die VG-Werke weiter.

11. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse

Der Gemeinderat hat den Ortsbürgermeister beauftragt, im Benehmen mit den Beigeordneten einen Pachtvertrag abzuschließen.