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RW-Direkt
Ausgabe 26/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Datzeroth 4. Änderung Bebauungsplan “In der Seiferts-Au“

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Datzeroth beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes „In der Seiferts-Au“.

Das Plangebiet umfasst die in dem beigefügten Plan mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.

Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen, den Hinweisen und der Begründung, im Zeitraum vom

29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.

Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:

Montag bis Freitag

von  07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Dienstag

von  13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag

von  13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/aktuelles-mitteilungen/bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Datzeroth zur Einsicht zur Verfügung.

56589 Datzeroth, 22.06.2026
Ortsgemeinde Datzeroth,
gez.
Berg, Ortsbürgermeisterin