Viele unserer Bürgerinnen und Bürger pflegen ihre Grundstücksgrenzen vorbildlich, jedoch muss immer häufiger festgestellt werden, dass manche Anwohner dieser Pflicht nicht, oder nur unzureichend nachkommen.
Daher möchte ich hiermit alle Bürgerinnen und Bürger an Ihre Straßenreinigungspflicht erinnern.
Bürgersteige und Rinnen sind in regelmäßigen Abständen entlang der gesamten Grundstücksgrenze von Kehricht, Schlamm, Unkraut und Laub zu reinigen.
Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe oder Gräben ist unzulässig.
Überhängende Äste und Strauchwerk sind so weit zurückzuschneiden, dass Fußgänger und Autofahrer nicht beeinträchtigt werden.
Ich bitte Sie daher, regelmäßig Ihrer Verpflichtung nachzukommen.