Die Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wassergewinnungsgebiet „Quelle Rüscheid / Im Siebenborn, Quelle Rüscheid / Waldquelle, Quelle Rüscheid / Am Pumpwerk und Brunnen Rüscheid“ in den Gemarkungen Rüscheid, Thalhausen und Urbach-Überdorf, Landkreis Neuwied, zugunsten der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach vom 24.04.2025
wurde am 12.05.2025 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz verkündet und ist am 13.05.2025 in Kraft getreten.
Ein Abdruck der Rechtsverordnung (inkl. Verbotskatalog) sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen wird archivmäßig bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
-Obere Wasserbehörde –
Stresemannstraße 3 -5
56068 Koblenz
und den zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen Rengsdorf-Waldbreitbach
und Puderbach aufbewahrt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Aufbewahrungsort für die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach ist die
Verwaltungsstelle Waldbreitbach
Neuwieder Straße 28
56588 Waldbreitbach.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsverordnung mit den Kartenunterlagen auch online auf der Internetseite der SGD Nord unter: https://sgdnord.rlp.de/ einsehbar ist.