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RW-Direkt
Ausgabe 27/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Die Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wassergewinnungsgebiet „Quelle Rüscheid / Im Siebenborn, Quelle Rüscheid / Waldquelle, Quelle Rüscheid / Am Pumpwerk und Brunnen Rüscheid“ in den Gemarkungen Rüscheid, Thalhausen und Urbach-Überdorf, Landkreis Neuwied, zugunsten der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach vom 24.04.2025

wurde am 12.05.2025 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz verkündet und ist am 13.05.2025 in Kraft getreten.

Ein Abdruck der Rechtsverordnung (inkl. Verbotskatalog) sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen wird archivmäßig bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

-Obere Wasserbehörde –

Stresemannstraße 3 -5

56068 Koblenz

und den zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen Rengsdorf-Waldbreitbach

und Puderbach aufbewahrt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Aufbewahrungsort für die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach ist die

Verwaltungsstelle Waldbreitbach

Neuwieder Straße 28

56588 Waldbreitbach.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsverordnung mit den Kartenunterlagen auch online auf der Internetseite der SGD Nord unter: https://sgdnord.rlp.de/ einsehbar ist.

Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach
Hans-Werner Breithausen, Bürgermeister