Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Rengsdorf
3. Änderung des Bebauungsplanes „Schauinsland Auf den Weiden“
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rengsdorf hat am 07.09.2022 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Schauinsland Auf den Weiden“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 04.11.2022 ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet umfasst die in dem beigefügten Plan mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke. Weiterhin Bestandteil des Plangebietes sind die Ausgleichsflächen die in der Planzeichnung dargestellt sind (Gemarkung Rengsdorf, Flur 14, Nr. 3, 7 tlw., 137, Flur 12, Nr. 6, Flur 11, Nr. 76, 77, 128, Flur 10, Nr. 2 und 81).
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen mit Begründung und Umweltbericht, einem Baumgutachten, Fachbeitrag Naturschutz, Fachbeitrag Artenschutz, Verkehrsgutachten, Bodengutachten, Lärmgutachten, behördliche und private umweltrelevante Stellungnahmen
in der Zeit vom
14.07.2025 bis einschließlich zum 15.08.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden. Ferner können während dieses Zeitraums Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/vg_rw/Aktuelles/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Rengsdorf zur Einsicht zur Verfügung. Ferner wird die Bekanntmachung über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Im Rahmen der Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
| Verfasser und Art des Dokumentes | Inhalt |
| Umweltbericht als Teil der Begründung des Bebauungsplanes | Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Biotope und Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen der Planung auf die genannten Schutzgüter; Bilanz über den erfolgten Eingriff. |
| Gutachten für die Beurteilung des Baumbestandes durch den Sachverständigen vom 17.07.2023 | Qualifizierung und gartenbauliche Beurteilung des Baumbestandes, Prognose hinsichtlich der zu erwartenden Entwicklung des Baumbestandes. |
| Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz des Freiraumplaners vom Dezember 2023 und Mai 2025 | Einordnung des Konfliktraumes, Beurteilung der naturschutzrechtlichen Belange, Feststellung der Lebensraumstrukturen, Beschreibung der Schutzgüter, Wechselwirkungen und Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes. |
| Verkehrsgutachten des Planungsbüros vom 17.08.2023 | Einordnung der bestehenden und des zu erwartenden Verkehrsaufkommens. |
| Ergebnisbericht Avifauna des Büros für Freiraumplanung vom 30.10.2023 und Fachbeitrag Artenschutz vom Mai 2025 | Einordnung des Konfliktraumes, Beurteilung der artenschutzrechtlichen Belange, Feststellung der Lebensraumstrukturen, Beurteilung der Vogelarten, Fledermäuse und sonstigen Säugetieren, Amphibien, Reptilien und Insekten. |
| Geotechnischer Bericht des Bodengutachters vom 13.02.2023 und 28.02.2023 | Analyse der genommenen Bodenproben, Untersuchung der Bodenschichten. |
| Schalltechnische Untersuchung des Lärmgutachters vom 15.09.2023 | Ermittlung der Sport-, Freizeit- und Verkehrsgeräusche im Bereich des Plangebietes, Empfehlung für Maßnahmen zum Schallschutz für die Wohnbevölkerung. |
| Schriftverkehr Petent 1 vom 12.09.2021, 08.11.2021 06.11.2022, 05.12.2022, 05.12.2023, 07.01.2024 | Versiegelung von Grünflächen, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Wegfall von Baumbestand; Verkehrsbelastung und Verkehrsimmissionen, Klimaschutz, Wasserdargebot, Starkregen, Ausgleichsmaßnahmen. |
| Schriftverkehr Petent 2 vom 15.11.2022 inkl. Unterschriftenlisten | Versiegelung von Grünflächen, zusätzliche Verkehrsbelastung, Erhaltung von Streuobstwiesen, Erhaltung Lebensraum für Tiere und Pflanzen. |
| Schriftverkehr Petent 3 vom 15.10.2022 und 04.12.2022 | Erhaltung von Streuobstwiesen, Verkehrsbelastung und Verkehrslärm, Schallschutz, Versiegelung der Grundstücke, Wasserdargebot und Abwasserbeseitigung. |
| Schriftverkehr Petent 4 vom 25.11.2022 | Verkehrsbelastung Zubringerstraßen. |
| Schriftverkehr Petent 5 vom 30.11.2022 | Hinweise zum Arten- und Habitatschutz, Versieglung, Klima, Grundwasserneubildung, Verlust von Obstbäumen. |
| Schriftverkehr Petent 6 vom 03.12.2022 | Hinweis zur Versiegelung der Grundstücksflächen, Hinweise zur Abwasserbeseitigung, Wasserdargebot, Verkehrsaufkommen, Schallschutz, Naturschutz, Verlust von Obstbäumen, Erhalt Grünflächen, Ausgleichsflächen. |
| Schriftverkehr Petent 7 vom 28.11.2022 | Verlust Grünflächen, Verlust von tierischem Lebensraum, Steigerung Verkehrsbelastung und Lärm. |
| Schriftverkehr Petent 8 vom 02.12.2022 | Hinweise zum Verkehrsaufkommen der Zubringerstraßen, Versiegelung von Grünflächen.125 |
| Behördliche Stellungnahme der SGD Nord vom 02.12.2022 | Hinweise zu Starkregenereignissen und der Hochwassergefahr, Klärung der Erschließung hinsichtlich Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser. |
| Behördliche Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied mit Schreiben vom 29.11.2022 | Sicherstellung Löschwasserversorgung, Hinweis zur Nutzung des Niederschlagswasser als Brauchwasser. |
| Behördliche Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 24.11.2022 | Hinweise zum Bergbau und Altbergbau, Hinweise zu Boden und Baugrund. |
| Behördliche Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 01.12.2022 | Hinweis zum Umweltbericht und den durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. |
| Behördliche Stellungnahme der GDKE (praktische Denkmalpflege) vom 07.11.2022 | Hinweis zum Kulturdenkmal „Römergraben“ und der einzuhaltenden Rechtvorschriften. |
| Behördliche Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Waldbreitbach vom 02.01.2023 | Hinweise zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung |