1. Aufstellung Bebauungsplan Naturschwimmbad Niederhonnefeld
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Straßenhaus unterhält in der Gemarkung Niederhonnefeld ein Naturschwimmbad. Diesen Standort möchte man im Sinne der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung sichern. In der Vergangenheit wurden umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Um auch die Investitionen zu sichern möchte man zusätzlich planungsrechtliche Vorgaben treffen, um zum einen Baumaßnahmen rechtlich zu vereinfachen und das Zufluss Gebiet vor Beeinträchtigungen zu schützen. Gerade die Nutzung der Grundstücke am Bachlauf hat in der Vergangenheit zu Verschmutzungen geführt, die für die Unterhaltung und Nutzung des Bades ein Risiko darstellen. Deshalb soll der Bereich des Schwimmbades und der Zufluss Bereich überplant werden. Derzeit stellt der Flächennutzungsplan den Bereich als landwirtschaftliche Nutzfläche und Grünfläche dar.
Die planungsrechtlichen Regelungen sollen soweit wie möglich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die im Geltungsbereich liegenden Grundstücke ergeben sich aus dem beigefügten Plan.
Eine Teilfläche des Gebietes ist mit Anlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung beplant. Die Entscheidung ob diese Anlagen im Planverfahren aufgenommen werden oder der Bereich ausgegrenzt wird obliegt dem Beteiligungsverfahren.
Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt weitere Maßnahmen einzuleiten.
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst für den vorgestellten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Naturschwimmbad Niederhonnefeld“ den Aufstellungsbeschluss.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
2. Anpassung der Eintrittspreise für das Naturschwimmbad
Aufgrund der vergangenen getätigten kostenintensiven Investitionen in das Naturschwimmbad empfiehlt der Vorsitzende eine Anpassung der Eintrittspreise.
Nach Beratung werden folgende Eintrittspreise beschlossen:
| Kinder | |
| • | Einzelkarte: 2,00 € |
| • | 10er-Karte: 15,00 € |
| • | Jahreskarte: 33,00 € |
| Erwachsene | |
| • | Einzelkarte: 3,00 € |
| • | 10er-Karte: 25,00 € |
| • | Saisonkarte: 48,00 € |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Erlass einer Satzung für besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Straßenhaus beabsichtigt für den Bereich des Naturschwimmbads Niederhonnefeld planungsrechtliche Vorgaben zu schaffen. Insbesondere soll der Bereich des Höllsbachs im Zulauf zum Naturschwimmbad geschützt werden.
Unter Tagesordnungspunkt 1 lag dem Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Naturschwimmbad Niederhonnefeld“ zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mit dem diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss hat die Ortsgemeinde ihren Willen dargelegt, ob eine Entwicklung des Bereiches erfolgen soll.
Zur Sicherung dieser Planung ist es aus der Sicht der Ortsgemeinde erforderlich die Inanspruchnahme der Grundstücke für die Planung zu generieren. Aus diesem Grund möchte die Ortsgemeinde eine Satzung für ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB erlassen. Mit dieser Satzung steht der Ortsgemeinde ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zu, die im Satzungsgebiet gelegen sind. Damit kann im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts geprüft werden, ob in einem Verkaufsfall die Flächen für die Nutzung im Zulaufgebiet bereitgestellt wird. Die Satzung umgrenzt das Plangebiet Naturschwimmbad Niederhonnefeld.
Der Satzungstext liegt dem Gemeinderat vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Sicherung einer geordneten städte-baulichen Entwicklung (Satzung für ein besonderes Vorkaufsrechts) für das Plangebiet „Naturschwimmbad Niederhonnefeld“.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Es wurden keine Beschlüsse gefasst.