Titel Logo
RW-Direkt
Ausgabe 28/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Rengsdorf für das Haushaltsjahr 2023 vom 14. Juli 2023

I.

Auf Grund des § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Rengsdorf vom 29.07.1992 hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 06. März 2023 für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 29. März 2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 629.539,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 493.039,00 Euro

der Jahresüberschuss auf 136.500,00 Euro

2. Im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 603.607,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf 466.140,00 Euro

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf 137.467,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 Euro

der Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf 0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.821.050,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.821.050,00 Euro

der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 136.500,00 Euro

der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf -136.500,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.424.657,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.423.690,00 Euro

der Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr 967,00 Euro

§ 2 Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt für

zinslose Kredite 0,00 Euro

verzinste Kredite 0,00 Euro

Gesamt 0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Gebühren- Beitrag- und Umlagesätze

Die Verbandsumlage wird wie folgt festgesetzt:

laufender Bedarf (Betriebskosten):

§ 5 Eigenkapital

Der Kindergartenzweckverband Rengsdorf hat kein Eigenkapital

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Rengsdorf, 14. Juli 2023
Kindergartenzweckverband Rengsdorf
Breithausen, Verbandsvorsteher

II.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 17. Juli 2023 bis 25. Juli 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 14. Juli 2023
Kindergartenzweckverband Rengsdorf
Breithausen, Verbandsvorsteher