I.
Auf Grund des § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Rengsdorf vom 29.07.1992 hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 06. März 2023 für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 29. März 2023 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 629.539,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 493.039,00 Euro
der Jahresüberschuss auf 136.500,00 Euro
2. Im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 603.607,00 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 466.140,00 Euro
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 137.467,00 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 Euro
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 0,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.821.050,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.821.050,00 Euro
der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 136.500,00 Euro
der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf -136.500,00 Euro
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.424.657,00 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.423.690,00 Euro
der Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr 967,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt für
zinslose Kredite 0,00 Euro
verzinste Kredite 0,00 Euro
Gesamt 0,00 Euro
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Verbandsumlage wird wie folgt festgesetzt:
laufender Bedarf (Betriebskosten):
Der Kindergartenzweckverband Rengsdorf hat kein Eigenkapital
Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
II.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 17. Juli 2023 bis 25. Juli 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.