Gemäß den §§ 1 Abs. 2 und § 36 LStrG erlangen Straßen den Öffentlichkeitsstatus durch den entsprechenden Widmungsakt. Dieser ist nach § 36 Abs. 3 LStrG öffentlich bekannt zu machen.
Der Ortsgemeinderat Roßbach hat in seiner Sitzung am 27.05.2024 beschlossen, die Verkehrsanlage „Kolpingstraße“ (ab Einmündung Linzer Straße bis Ende der Flurstücke Flur 15, Flst.-Nr. 125/Flur 13, Flst.-Nr. 34/3) einschließlich des Wendehammers sowie des Stichweges in nördlicher Richtung und der Abzweigung in südwestlicher Richtung zu Hausnummer 6a gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 in der derzeitigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Es handelt sich um die Flurstücke: Gemarkung Roßbach, Flur 15, Flurstück-Nr. 137/7, 187 tw., 23/1, 21/5, 21/1, 137/3, 137/4, 124; Flur 13, Flurstück-Nr. 42 tw. und 33 tw.. Durch diese Widmung erhält die vorerwähnte Verkehrsanlage die Eigenschaft einer öffentlichen Straße i.S. des § 2 LStrG. Der Gebrauch der Straße ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).
Die Verkehrsanlage ist entsprechend der Verkehrsbedeutung Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3a LStrG). Träger der Straßenbaulast ist nach § 14 LStrG die Ortsgemeinde Roßbach.
In dem angefügten Plan ist die gewidmete Verkehrsfläche markiert. Der Plan ist Bestandteil dieser Widmung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist (Satz 1) bei der oben genannten Behörde eingegangen ist.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an: vg-rw@poststelle.rlp.de zu richten. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.rengsdorf-waldbreitbach.de (Impressum, Elektronische Kommunikation) aufgeführt sind.