In der Gemarkung Thalhausen wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer Straßenschlussvermessung durch den Fortführungsnachweis bL 8740/2023 aktualisiert.
Folgende Flurstücke sind von der Aktualisierung betroffen:
| Flurstück (alt) | Flurstück (neu) | ||
| Flur | Flurstück | Flurstück | Lagebezeichnung |
| 8 | 40/11 | 40/12 | Auf der Krith Lay |
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| 40/13 | Unten in der Aue |
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| 40/14 | Thalhauser Mühle |
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| 40/15 | Mühlgraben |
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| 40/16 | K 113 |
| 8 | 14/1 | 14/3 | K 113 |
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| 14/4 | In der Langen Wiese |
| 8 | 49/1 | 49/5 | Thalhauser Mühle |
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| 49/6 | Unten in der Aue |
| 8 | 58 | 58/1 | K 113 |
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| 58/2 | Mühlgraben |
| 8 | 19/2 | 19/4 | K 113 |
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| 19/5 | Steinige Wiesen |
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 12.07.2024 bis 26.08.2024 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Dienstort Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg, Zimmer-Nr. 410 ausgelegt und kann während der Dienststunden (Montag - Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr) eingesehen werden.
Es sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GBVl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann
| 1. | in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder |
| 2. | schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg erhoben werden. |
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus finden Sie auf unserer Internetseite.