Bebauungsplan „3. Änderung des Bebauungsplanes In der Seiferts-Au“ Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Roßbach hat am 17.06.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „3. Änderung des Bebauungsplanes In der Seiferts-Au“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 wird verzichtet.
Das Plangebiet umfasst die in der beigefügten Planskizze, mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Planunterlagen, bestehend aus der Planurkunde, den Textlichen Festsetzungen und den Hinweisen in der Zeit vom
21.07.2025 bis einschließlich zum 22.08.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.
Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:
Montag bis Freitag — von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Dienstag — von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag — von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraums auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/ Aktuelles&Mitteilungen/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Datzeroth zur Einsicht zur
Verfügung. Ferner werden sie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.