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RW-Direkt
Ausgabe 28/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift

über die 11. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach am 23.06.2026

1.

Bericht des Bürgermeisters zur aktuellen Lage der Verbandsgemeinde mit Aussprache

Bürgermeister Fischer begrüßt alle anwesenden herzlich. Er berichtet über folgende Angelegenheiten:

Verbandsgemeindetage am 20. und 21. Juni 2026

Die Verbandsgemeindetage am vergangenen Wochenende waren ein voller Erfolg. Ein großer Dank gilt allen Vereinen, Ausstellern, Helferinnen und Helfern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die zum Gelingen der VG-Tage beigetragen haben.

Benefizspiel der VG-Auswahl gegen die Lotto-Elf am 08. Mai 2026

Ein weiteres tolles Ereignis in unserer Verbandsgemeinde. Gemeinsam mit Unterstützern, Sponsoren, Ehrenamtlichen sowie Besucherinnen und Besuchern konnte ein Erlös von rund 33.000 Euro für den guten Zweck erzielt werden.

Radwegenetz

Die Weiterentwicklung des Radwegenetzes läuft voran. Ein besonderer Dank wird der Arbeitsgruppe unter der Leitung von Michael Sterr ausgesprochen. Die Arbeitsgruppe war auch während der Verbandsgemeindetage vertreten und nutzte die Gelegenheit zum Austausch mit zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern.

Bürgerbus

Im Kirchspiel Anhausen ist das Pilotprojekt zur Erweiterung des Bürgerbusangebotes gestartet. Zusätzlich zum bisherigen Fahrplan wird nun auch freitags gefahren. Ein besonderer Dank gilt allen ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern.

Sondervermögen

Gemeinsam mit den Ortsgemeinden wurden die erforderlichen Vorarbeiten geleistet und mögliche Maßnahmen vorbereitet. Es wird auf die entsprechenden Rechtsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz gewartet, um die nächsten Schritte einleiten zu können.

Anschließend werden die Maßnahmen priorisiert, dem Verbandsgemeinderat zur finalen Entscheidung vorgelegt und anschließend zügig umgesetzt.

Hochwasserschutz und Infrastruktur

Gemeinsam mit den betroffenen Ortsgemeinden wurde das weitere Vorgehen abgestimmt und die nächsten Schritte besprochen. Die ersten Vorplanungen für mögliche Maßnahmen im Fockenbachtal sollen baldmöglichst angestoßen werden.

Ein Förderbescheid in Höhe von 1.323.900,00 Euro für die Sanierung der Straße im Fockenbachtal liegt vor.

Wiedtalbad

Minister Marcus Klein hat am 18.06.2026 einen Förderbescheid in Höhe von 4,5 Millionen Euro übergeben. Mit der Else-Schütz-Stiftung wird am 24.06.2026 ein weiteres Gespräch mit den Verantwortlichen der Stiftung geführt. Man hofft auf eine erneute Spendenzusage.

Medizinische Versorgung

Frau Dr. Dahmen wird eine Praxis für ärztliche Psychotherapie in unserer Verbandsgemeinde eröffnen. Weiterhin ist man im Austausch mit der Marienhaus MVZ GmbH, um eine kinderärztliche Zweigpraxis in unserer Verbandsgemeinde aufzubauen. Die Ausschreibung für eine entsprechende Arztstelle läuft bereits.

Ein weiterer wichtiger Schritt folgt mit der Kick-off-Veranstaltung des „Forums Medizinische Versorgung und Prävention“, bei der gemeinsam mit zahlreichen Partnern aus dem Gesundheitswesen die zukünftige Entwicklung der Gesundheitsversorgung in unserer Verbandsgemeinde gestaltet werden.

Stiftungsgründung

Der Satzungsentwurf wurde auf den Weg gebracht und befindet sich derzeit zur Genehmigung bei der ADD.

Digitalisierung und Künstliche Intelligenz

Die Bewerbung für das Modellprojekt „KI-Sprachmodelle in der Verwaltung“ war leider nicht erfolgreich.

Die Bewerbung als Pilotkommune für eine gemeinsame RPA-Initiative mit dem Gemeinde- und Städtebund RLP sowie der Deutschen Telekom war erfolgreich. Ziel dieser Initiative ist die Automatisierung standardisierter Verwaltungsprozesse, um die Mitarbeitenden spürbar zu entlasten und gleichzeitig die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern.

Beigeordneter Gunter Jung weist darauf hin, dass der Dank im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Radwegenetzes auch Frau Barbara Sterr gelten solle.

Im Anschluss nimmt der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Thomas Schreck zu verschiedenen Projekten in der Verbandsgemeinde Stellung und bedankt sich beim Vorsitzenden für die gute Zusammenarbeit sowie für die konstruktive interfraktionelle Zusammenarbeit.

2.

Flächennutzungsplanung; Abwägungsentscheidung

a) Sachverhalt:

Der Bau-, Klima- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach hat in seiner Sitzung am 26.05.2026 über die Anregungen aus der Landesplanerischen Stellungnahme und der frühzeitigen Beteiligung beraten und die entsprechenden Empfehlungsbeschlüsse für den Verbandsgemeinderat gefasst.

Die Ortsgemeinden haben zwischenzeitlich erneut über die Reduzierung der Schwellenwerte beraten.

Für die Verbandsgemeinde wurde ein Wohnbauflächenbedarf bis 2040 von 65,58 ha ermittelt. Innerhalb der Verbandsgemeinde gibt es insgesamt 48,71 ha vorhandene Potentiale (Innen-, Außenpotentiale und Baulücken).

Somit ergibt sich ein Gesamtbedarf an neuen Flächen von 16,87 ha.

Geplant sind zum jetzigen Zeitpunkt (nach den Reduzierungen) Neuausweisungen von ca. 12,79 ha Wohnbauflächen.

Der Überschuss ergibt sich aus der Nichtinanspruchnahme von Neuausweisungen in einzelnen Ortsgemeinden.

Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, einen Teilplan B zum Flächennutzungsplan aufzustellen. In diesem Teilplan B sollen Flächen, für die ein Zielabweichungsverfahren erforderlich wird, zunächst ausgeklammert werden und eigenständig behandelt werden, um das laufende FNP-Verfahren nicht zu verlangsamen.

Folgende Empfehlungsbeschlüsse wurden gefasst:

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Beschlussfassung der Würdigung en-bloc durchzuführen.

Würdigung der landesplanerischen Stellungnahme § 20 LPlG:

1) Stellungnahme Kreisverwaltung – Landesplanerische Stellungnahme:

Die landesplanerische Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf die Detailausführungen zu den einzelnen Aspekten der vorstehenden Würdigung erfolgen Anpassungen für das weitere Verfahren in den Planunterlagen. Zu einzelnen Aspekten erfolgen ergänzende Abstimmungen mit Gemeinden und Fachbehörden. Einzelheiten sind den Planfassungen im weiteren Verfahren nach §§ 3 II und § 4 II BauGB zu entnehmen.

2) Stellungnahme DLR – Landesplanerische Stellungnahme:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf die Detailausführungen zu den einzelnen Aspekten der vorstehenden Würdigung erfolgen Prüfungen und ggf. Anpassungen für das weitere Verfahren in den Planunterlagen. Einzelheiten ergeben sich aus der späteren Offenlagefassung.

Würdigung frühzeitige Beteiligung §§ 3 I und 4 I BauGB

1) Stellungnahme Kreisverwaltung:

Die Stellungahmen werden zur Kenntnis genommen. Es wird auf die Detailausführungen der Würdigung verwiesen. Danach erfolgen weitere Überprüfungen und Ergänzungen am Planwerk. Ebenfalls erfolgt in Einzelfällen eine Vorrangeinräumung im Zuge der bauleitplanerischen Abwägung. Einzelheiten sind der späteren Planfassung der Offenlage zu entnehmen.

2) Stellungnahme SGD Wasser-, Abfallwirtschaft, Bodenschutz:

Die Stellungahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird die Abwägung gem. den Detailausführungen der vorstehenden Würdigung beschlossen. Für die genannten Altlastenstandorte, die von einer geplanten Neuausweisung von Siedlungsflächendarstellungen betroffen sind, werden entsprechende Hinweise in die Planunterlagen eingearbeitet. Die Altablagerungsflächen werden im FNP gekennzeichnet.

3) Stellungnahme SGD Gewerbeaufsicht:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgen einzelne Flächenrücknahmen und -reduzierungen gem. Ausführung der Würdigung. Die Darstellung der Änderungsfläche Nr. 8.3 (Hümmerich) wird insofern angepasst, dass Mischbaufläche zwischen geplanter gewerblicher- und bestehender Wohnbaufläche ausgewiesen wird, um dem Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG Rechnung zu tragen. Nördlich der G-Fläche Nr.16.8 in Roßbach wird der Streifen Grünfläche verbreitert. Weiterer Planänderungsbedarf wird nicht erkannt.

4) Stellungnahme SGD Obere Naturschutzbehörde:

Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein Änderungsbedarf am derzeitigen Entwurf ergibt sich nicht unmittelbar, solange der Schutzstaus potenziell betroffener Streuobstflächen noch zu prüfen ist. Weiterhin werden ergänzende oder aktualisierte Informationen zu Einzelflächen gem. der Würdigung in die Begründung aufgenommen.

5) Stellungnahme GDKE (Direktion Landesarchäologie):

Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Konkreter Planänderungsbedarf wird nicht erkannt. Es werden entsprechend der gegebenen Anregungen nachrichtliche Hinweise und Informationen in die Planunterlagen eingearbeitet. Einzelheiten sind den Planfassungen des weiteren Verfahrens zu entnehmen.

6) Stellungnahme GDKE (Erdgeschichtliche Denkmalpflege):

Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Planänderungsbedarf wird nicht erkannt. Es werden die genannten Anforderungen bei Eingriffen in den Boden im Sinne einer Anstoßwirkung nachrichtlich in das Kapitel „Allgemeine Informationen“ der FNP-Begründung übernommen.

7) Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergbau:

Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Planänderungsbedarf wird nicht erkannt. Die gegebenen Informationen zum jeweils potenziell vorhandenen Bimsvorkommen wird in den Ortslagenteil der Begründung aufgenommen. Der Anregung zur nachrichtlichen Anpassung des FNP an die Rohstoffsicherungsflächen gem. gültigem RROP wird entsprochen. In der Begrünung wird ein allgemeiner Hinweis zum Geologiedatengesetz aufgenommen. Informationen sind dem weiteren Verfahren zu entnehmen.

8) Stellungnahme Vermessungs- und Katasteramt:

In der OG Kurtscheid wird eine kleine Wohnbaufläche zusätzlich dargestellt und damit die Flächenabgrenzung gemäß dem sich in Aufstellung befindlichen BPlan berücksichtigt. Darüber hinaus wird ein Hinweis auf die Datengrundlage (Liegenschaftskarte) in den Planunterlagen ergänzt.

9) Stellungnahme LBM:

Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen werden die Darlegungen zu den einzelnen Flächenänderungen zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen werden entsprechend der Würdigung um planungsrelevante Informationen ergänzt. Grundsätzlicher Änderungsbedarf wird nicht erkannt.

10) Stellungnahme DLR:

Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wurden seitens der Plangeberin ergänzende Abstimmungen mit der Fachbehörde vorgenommen. Sofern Maßnahmen des DLR betroffen sind, werden zur Anstoßwirkung entsprechende Hinweise in der Begründung der jeweiligen Änderungsfläche aufgenommen. Weitere Ausführungen sind den aktualisierten Planunterlagen zu entnehmen.

11) Stellungnahme LWK (aus 2024):

Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird die Stellungnahme der LWK zur Kenntnis genommen und gewürdigt. Die Planunterlagen werden an einigen Stellen um informative Hinweise ergänzt. Unter Verweis auf die Gesamtwürdigung, insbesondere zur landesplanerischen Stellungnahme, werden einige geplante Bauflächen zurückgenommen oder reduziert und damit auch Belange der Landwirtschaft berücksichtigt. Einzelheiten der aktualisierten Plankonzeption sind der Offenlagefassung zu entnehmen.

12) Stellungnahme LWK (aus 2020):

Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird die Stellungnahme der LWK zur Kenntnis genommen und gewürdigt. Es wird der vorgesehene FNP zur Änderung Nr. 14.10 in Oberraden der planerische Vorrang eingeräumt und kein Änderungsbedarf erkannt.

13) Stellungnahme Forstamt Dierdorf:

Stellungnahme vom 19.12.2024 wird zur Kenntnis genommen. Es werden einzelne Informationen aus der Stellungnahme in die Begründung des FNP zu Informationszwecken übernommen.

14) Stellungnahme Westnetz:

Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der jeweilige Leitungsverlauf wird im FNP auf Grundlage des aktuell zur Verfügung gestellten Kartenmaterials für das weitere Verfahren noch einmal überprüft und ggf. angepasst. Es werden allgemeine Informationen aus der Stellungnahme in die Begründung des FNP zu Informationszwecken übernommen.

15) Stellungnahme pledoc (im Auftrag der GasLINE):

Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Gemäß den vorangegangenen Aussagen wird der Verlauf der KSR-Anlagen (Leitungen) nachrichtlich in den FNP aufgenommen. Weitere planungsrelevante Äußerungen wurden nicht getroffen.

16) Stellungnahme pledoc (Unternehmen der OGE):

Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung wird im weiteren Verfahren geprüft, ob eine Übernahme und Kennzeichnung von Leitungsverläufen gem. der Stellungnahme möglich und zielführend ist. Grundsätzlicher Planänderungsbedarf ergibt sich nicht.

17) Stellungahme Verbandsgemeindewerke:

Stellungnahme vom 20.02.2025 wird in einzelnen Belangen im Hinblick auf Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zur Kenntnis genommen. Ein unmittelbarer Änderungsbedarf in den Unterlagen der vorbereitenden Bauleitplanung ergibt sich darauf nicht. Aus der Gesamtwürdigung ergeben sich jedoch Veränderungen in den Flächenkulissen für das weitere FNP-Verfahren, so dass hierzu zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Beteiligung erfolgt.

18) Stellungnahme OG Bonefeld:

Der Anregung zur zusätzlichen Ausweisung einer G-Fläche in direkter Erweiterung des bestehenden GE-Gebietes wird entsprochen.

19) Stellungnahme OG Thalhausen:

Die Möglichkeit zur Darstellung einer weiteren Wohnbaufläche in der OG Thalhausen wird im weiteren Verfahren geprüft.

20) Stellungnahme OG Meinborn:

Unter Berücksichtigung der Stellungnahme vom 27.11.2024 erfolgt eine Anpassung im Bereich der Flur 9 Parzellen 27 und 28. Einzelheiten sind der späteren Offenlagefassung zu entnehmen.

21) Stellungnahme OG Meinborn:

Der Anregung zur Aufnahme von Sonderbauflächen für die Windkraft in das laufende FNP-Verfahren wird nicht entsprochen. Es wird auf die Möglichkeit von Antragsverfahren nach BImSchG verwiesen.

22) Stellungnahme OG Oberraden:

Den Anregungen der OG wird entsprochen. Einzelheiten sind der späteren Planfassung des FNP für die Offenlage zu entnehmen.

23) Stellungnahme OG Waldbreitbach:

Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Änderung der Fläche „Aufm Höttel“ von W-Fläche in eine G-Fläche soll im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Dabei wird bereits auf FNP-Ebene das Plangebiet als GE festgelegt um u.a. hierdurch eine Verträglichkeit mit Ziel 59 RROP MW zu unterstützen.

Der Anregung zur Darstellung einer SO-Fläche für die Errichtung eines Solarparks auf dem Flurstück 30, Flur 10 wird entsprochen.

24) Stellungnahme OG Hardert:

Der Anregung wird entsprochen. Die in Rede stehende Planung soll als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ in das laufende Verfahren aufgenommen werden.

25) Stellungnahme Stadt Neuwied:

Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird aufgrund der Stellungnahme kein Planänderungsbedarf erkannt.

26) Private Stellungnahme, Anhausen (aus 2018):

Unter Berücksichtigung der Beschlussfassung der OG vom 25.03.2024 und der wohnbauflächenbezogenen Schwellenwertthematik wird der Anregung nicht entsprochen.

27) Private Stellungnahme, Hausen:

Die Anfrage der Familie K in Hausen, OT Stopperich werden zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der erfolgten wiederholten Willensbildung in de OG, erfolgt keine Aufnahme einer Bauflächendarstellung im FNP.

28) Private Stellungnahme, Anhausen:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf die erfolgte Würdigung wird der Anregung nicht entsprochen.

(Anregung zur Änderung der Fläche 1.7 in MI)

29) Anregungen aus den Ortsgemeinden:

Unter Verweis auf die getroffenen Ausführungen wird beschlossen, dass die genannten Flächen im vorgeschlagenen Umfang in das laufende Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt den vorgelegten Empfehlungen und Beschlüssen aus den beigefügten Würdigungen zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

3.

Nachbesetzung der Ausschüsse

a) Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich aufgrund der Austritte von Herrn Kühn und Frau Fritz aufgelöst. In der Folge wurde die neue Fraktion „VZR – Verantwortung | Zukunft | Region“ gebildet.

Herr Collins ist der Fraktion „Freie Demokraten/Grüne“ beigetreten.

Hierdurch verändert sich das Stärkeverhältnis der im Verbandsgemeinderat vertretenen politischen Fraktionen in den Ausschüssen gemäß § 45 Abs. 3 GemO. Die Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter werden nach § 45 Abs. 1 S. 1 GemO auf Vorschlag der jeweiligen politischen Gruppe im Verbandsgemeinderat gewählt.

Nach einer Neuberechnung ergeben sich folgende Änderungen bei der Sitzverteilung:

Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss sowie Bau-, Klima- und Umweltausschuss:

-

Die Fraktion „FWG“ erhält jeweils einen zusätzlichen Sitz.

-

Die Fraktion „VZR“ erhält jeweils einen Sitz.

Ausschuss für Tourismus und Wirtschaftsförderung, Werkausschuss sowie Ausschuss für Senioren, Jugend, Sport und Ehrenamt:

-

Die Fraktion „VZR“ erhält jeweils einen Sitz.

Schulträgerausschuss:

-

Die Fraktion „VZR“ erhält einen Sitz.

-

Die CDU-Fraktion hat eine zweite Stellvertreterposition neu zu besetzen.

Rechnungsprüfungsausschuss:

- Die Fraktion „CDU“ erhält einen zusätzlichen Sitz.

Die Wahl der Ausschussbesetzung des Haupt- Finanz- und Digitalausschuss erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des Verbandsgemeinderates.

Der Verbandsgemeinderat kann die offene Abstimmung per Handzeichen und eine Abstimmung des Vorschlages en bloc beschließen.

Die erforderliche Stimmenmehrheit richtet sich nach § 40 Abs. 3 GemO. Die Wahl gilt als an-genommen, wenn eine Stimmenmehrheit von mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen vorliegt. Stimmenthaltungen bleiben bei der Berechnung der Mehrheit unberücksichtigt.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht nach § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

Als Anlage ist eine Übersicht über die dann gültige Gesamtbesetzung der Ausschüsse beigefügt. Änderungen sind fettgedruckt und gelb schattiert dargestellt.

Beschluss:

Die Wahl der Nachbesetzung der Ausschüsse erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Wahlvorschläge gemäß der in der Anlage dargestellten Zusammensetzung en bloc und offen per Akklamation.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4.

Anpassung/Erweiterung der Satzung für den Seniorenbeirat in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach

a) Sachverhalt:

Die Satzung für den Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach soll durch die Aufnahme eines neuen § 6 „Rechte und Pflichten der Mitglieder“ ergänzt werden:

„§ 6

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Für die Rechtsstellung der Mitglieder gelten § 18 Abs. 1 und 4, § 20, § 21 Abs. 1 sowie § 30 GemO entsprechend. Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Mitglieder des Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung in analoger Anwendung des § 7 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.“

Mit der Ergänzung wird die Satzung des Seniorenbeirates an die Satzung zur Einrichtung einer Jugendvertretung angepasst. Ziel ist die Schaffung einer einheitlichen Regelung für die Gremien der Verbandsgemeinde. Gleichzeitig werden die Rechte, Pflichten und Ansprüche der Mitglieder ausdrücklich normiert und rechtlich klargestellt. Durch die Satzungsänderung ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen, da die Aufwandsentschädigungen bereits während der laufenden Wahlperiode ausgezahlt wurden.

Der Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach ist als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

5.

Ausschreibung der Gebäudereinigung

Fachbereichsleiter Diethelm Stein trägt den Sachverhalt kurz vor.

a) Sachverhalt:

Die Gebäudereinigung ist derzeit in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach dezentral organisiert. Die Objekte werden hinsichtlich der Gebäudereinigung von verschiedenen Fachbereichen bzw. Sachgebieten betreut. Die Reinigungsleistungen wurden teils nach öffentlicher oder beschränkter Ausschreibung und teils im Wege des Direktauftrages vergeben. Auf Grund der dezentralen Organisation ergeben sich auch unterschiedliche Laufzeiten und Verlängerungsoptionen in den einzelnen Verträgen.

Die Gebäudereinigung soll nunmehr vereinheitlicht und zentralisiert werden, um Synergieeffekte zu nutzen und die Gebäudereinigung wirtschaftlicher zu gestalten.

Neben den Objekten der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach sollen auch die Schulen, Kindertagesstätten und Sporthallen in der Trägerschaft von Ortsgemeinden / Zweckverbänden einbezogen werden, um hier die erforderlichen Hygienestandards besser sicherstellen zu können.

Zur Begleitung des Prozesses (Datenerhebung, europaweite Ausschreibung und Vergabe, Qualitätssicherung) hat die Verwaltung Kontakt mit der Unternehmensberatung Dr. Knoll, Pfeifer, Krechel & Partner (KPuP), Nickenich, aufgenommen. Die Unternehmensberatung KPuP ist bundesweit in der Beratung und Begleitung zur Gebäudereinigung tätig und in diesem Bereich hoch spezialisiert. Die Datenerhebung und Qualitätssicherung stellen dabei den Schwerpunkt der Leistung dar.

Die Vergütung erfolgt über ein Festhonorar zuzüglich einer prozentualen Beteiligung an den erzielten Einsparungen im ersten Vertragsjahr (Erfolgshonorar). Das Festhonorar entfällt, sobald das Erfolgshonorar das Festhonorar übersteigt. Bei einem geschätzten Auftragsvolumen der Gebäudereinigung von ca. 225.000,00 € jährlich beträgt das Festhonorar 8.000,00 € und das Erfolgshonorar 85 % der erzielten Ersparnis im ersten Vertragsjahr.

Eine Übersicht über die Beratungsleistung sowie eine Übersicht über die Gestaltung des Honorars liegt den Ratsmitgliedern vor.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Unternehmensberatung Dr. Knoll, Pfeifer, Krechel & Partner (KPuP), Nickenich, mit den Beratungsleistungen zur gemeinsamen Ausschreibung der Gebäudereinigung zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren der Reinigungsleistung vorzubereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Seitens der Fraktion FDP/Grüne wird angeregt, im Rahmen des Vergabeverfahrens auch regionale Betriebe und Unternehmen zu berücksichtigen.

6.

Beantragung einer möglichen Zuwendung für die Einführung eines Ersthelfer-Systems in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach

a) Sachverhalt:

Ausgangslage:

Bürgermeister Pierre Fischer empfiehlt dem Gremium, die Zuwendung für eine mögliche Einführung eines sogenannten „Ersthelfer-Systems“ zum Jahr 2027 bei der Wirtgen-Stiftung zu beantragen.

Ein solche Ersthelfer-Gruppe umfasst qualifizierte ehrenamtliche Ersthelferinnen und Ersthelfer, die bei medizinischen Notfällen parallel zum regulären Rettungsdienst alarmiert werden. Aufgrund ihrer örtlichen Nähe erreichen sie den Einsatzort häufig früher und können bereits in den ersten, medizinisch entscheidenden Minuten lebensrettende Maßnahmen einleiten.

Ziel des Systems ist insbesondere:

  • die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken
  • lebenswichtige Sofortmaßnahmen (z. B. Reanimation) einzuleiten
  • die Überlebenschancen von Patientinnen und Patienten deutlich zu erhöhen
  • Folgeschäden durch frühzeitige Hilfe zu minimieren

Die Ersthelfenden stellen damit ein wichtiges ergänzendes Glied in der Rettungskette dar.

Organisation und Kooperation:

Die Umsetzung des,,Ersthelfer-Systems“ erfolgt in enger Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Blaulichtfamilie. In diesem Zusammenhang werden erfahrungsgemäß folgende Schritte erforderlich:

  • Gewinnung und Organisation ehrenamtlicher Ersthelferinnen und Ersthelfer über bestehende Strukturen (z.B. Feuerwehr, DRK etc.)
  • Sicherstellung der fachlichen Qualifikation durch entsprechende Aus- und Fortbildungen
  • Alarmierung über die zuständige Leitstelle parallel zum Rettungsdienst

Finanzierung / Förderung:

Für das Projekt hat der Bürgermeister Pierre Fischer bereits erste Gespräche mit der Wirtgen-Stiftung geführt, die eine Förderzusage in Höhe von 100.000 € in Aussicht gestellt haben.

Die Mittel wären zweckgebunden für den Aufbau und die Ausstattung des,,Ersthelfer-Systems“ vorzusehen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • medizinische Ausrüstung (z. B. Notfallrucksäcke)
  • persönliche Schutzausrüstung
  • Schulungs- und Ausbildungskosten

Zeitplanung:

Die Einführung des Systems könnte frühestens 2027 erfolgen.

Bis dahin wären insbesondere folgende weitere Schritte erforderlich:

  • Grundsatzbeschluss durch die Gremien
  • Entwicklung eines Gesamtkonzeptes
  • Aufbau organisatorischer Strukturen
  • Abschluss von Kooperationsvereinbarungen
  • Gewinnung und Ausbildung von Ersthelfern
  • Beschaffung der Ausstattung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung des Projektes erfolgt vorrangig durch die zweckgebundene Spende der Wirtgen-Stiftung. Etwaige darüberhinausgehende Mittelbedarfe sind im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.

Der Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss, der Ältestenrat und der Arbeitskreis für medizinische Versorgung haben alle die Einführung des Ersthelfersystems vorberaten und dem Verbandsgemeinderat eine Zustimmung empfohlen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

  1. Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach beantragt eine Zuwendung bei der Wirtgen-Stiftung in Höhe von 100.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen.
  2. Unter der Voraussetzung einer positiven Zuwendungsnachricht durch die Stiftung und der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes, führt die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach ein,,Ersthelfer-System“ im Jahr 2027 ein. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

7.

Beitritt zur "Regiopole mittleres Rheinland e. V.

a) Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach verfolgt das Ziel, die interkommunale Zusammenarbeit weiter auszubauen und zu intensivieren. Bereits bestehende Kooperationen sollen gestärkt und durch neue Partnerschaften ergänzt werden, insbesondere im Hinblick auf eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung der Region.

Im Rahmen einer Vorstellung im Rathaus Rengsdorf wurde das Projekt „Regiopole mittleres Rheinland“ durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Weißenthurm, Herrn Thomas Przybylla, umfassend präsentiert. Die Präsentation sowie ein vertiefender Austausch mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden fand am 15. April statt.

Der im Juli 2023 gegründete Verein „Regiopole mittleres Rheinland e. V.“ besteht aus den Gründungsmitgliedern Stadt Andernach, Stadt Bendorf, Stadt Koblenz, Stadt Lahnstein, Stadt Neuwied sowie den Verbandsgemeinden Vallendar und Weißenthurm. Diese bilden den sogenannten „Kernraum“ der Regiopole. Ergänzend hierzu sind weitere Verbandsgemeinden – unter anderem Maifeld, Montabaur und Pellenz – als sogenannte „regionale Partner“ dem Verein beigetreten.

Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach würde dem Verein ebenfalls als regionaler Partner beitreten.

Regiopolen basieren auf funktionalen Zusammenhängen über administrative Grenzen hinweg und verfolgen das Ziel, als Motor für die nachhaltige Entwicklung einer Region zu wirken. Die Regiopole mittleres Rheinland versteht sich insbesondere als Anker der Daseinsvorsorge in der Region Mittelrhein-Westerwald.

Zu den zentralen Aufgabenfeldern des Vereins gehören insbesondere:

  • Stärkung der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit,
  • Sicherung der Funktionen der Daseinsvorsorge,
  • Strategieentwicklung und Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit,
  • Austausch zwischen den beteiligten Kommunen auf politischer, wirtschaftlicher und administrativer Ebene.

Zur inhaltlichen Arbeit wurden verschiedene thematische Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen eine freiwillige Mitarbeit der Mitgliedskommunen möglich ist. Diese umfassen insbesondere:

  • Wirtschaftsförderung
  • Büroleitung, Personal und Finanzierung
  • Marketing und Tourismus
  • Krisenmanagement
  • Bauen und Wohnen, Breitband
  • Mobilität
  • Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Ordnungsamt

Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach grenzt räumlich an den Kernraum der Regiopole an und weist bereits funktionale Verflechtungen in die Region auf.

Gemäß der Vereinssatzung zahlen die Mitglieder des Kernraums einen jährlichen Beitrag in Höhe von 0,25 € je Einwohner, während regionale Partner einen reduzierten Beitrag in Höhe von 0,125 € je Einwohner entrichten. Auf Grundlage der aktuellen Einwohnerzahl der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach von rund 27.000 Einwohnern ergibt sich ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von ca. 3.375 €. Der tatsächliche Beitrag kann je nach zugrunde gelegtem Stichtag der Einwohnerzahl geringfügig variieren.

Ein Beitritt eröffnet die Möglichkeit, aktiv an regionalen Entwicklungsprozessen mitzuwirken, bestehende Netzwerke zu nutzen und neue Impulse für die eigene Entwicklung zu gewinnen.

Finanzielle Auswirkungen / Deckungsvorschlag:

Die erforderlichen Haushaltsmittel für den jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit ca. 3.375 € werden im Haushalt der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach im entsprechenden Produktbereich (z. B. Wirtschaftsförderung / interkommunale Zusammenarbeit) bereitgestellt. Die Mittel sind in den Folgejahren entsprechend im Haushalt einzuplanen.

Anlagen:

  • Satzung des Vereins „Regiopole mittleres Rheinland e. V.“
  • Präsentation zur Regiopole (Vorstellung vom 15. April)

Beschluss:

Der Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, der Verbandsgemeinderat beschließt, die Mitgliedschaft der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach als regionaler Partner im Verein „Regiopole mittleres Rheinland e. V.“ zu beantragen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

8.

Auftragsvergabe für die Planung, Ausbau und Verdichtung des Radwegeverkehrsnetzes in der Verbandsgemeinde

Fachbereichsleiter Diethelm Stein stellt den Sachverhalt kurz vor. Anschließend ergänzt Herr Michael Sterr als Leiter der Arbeitsgruppe die Ausführungen.

a) Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach plant den Ausbau und die Verdichtung des bestehenden Radverkehrsnetzes, das künftig möglichst alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach miteinander verbinden soll.

Im Rahmen der Verdichtung sowie Verbindung der Ortsgemeinden, sollen auch Ziele wie touristische Points of Interest, Gewerbegebiete, Schulen, Gastronomie oder Radinfrastruktur (Bsp. Ladesäulen oder Radservicestationen) sowie Verwaltungen angebunden werden.

Auch ist die Anbindung an die benachbarten Verbandsgemeinden sowie der Stadt Neuwied sicherzustellen oder zumindest durch geeignete Streckenführungen mittelfristig anzustreben.

Ein zukünftiges Radverkehrsnetz der Verbandsgemeinde soll insbesondere entlang der Hauptachsen (Verbindungsrouten zwischen den Ortsgemeinden) über erforderlich breite, verkehrssichere und möglichst ganzjährig befahrbare Wege, mit nutzbarer Oberflächenbeschaffenheit, verfügen.

Grundlage hierzu sind die Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz (HBR).

Bezug genommen wird auf den Erläuterungsbericht zur Erstellung eines Radroutenkonzeptes für die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach aus dem Jahr 2022. Dieses Radroutenkonzept stellt eine Gesamtübersicht des geplanten Netzes für die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach dar.

Bedingt durch einen Zeitraum von Juni 2022 bis zum heutigen Tag, erfolgte im Jahr 2025 bis heute nochmals eine intensivere Betrachtung der Situation durch eine politische Arbeitsgruppe, die sich mit den geplanten Radrouten aus 2022 sowie die anzubindenden Ziele befasste. Dabei erfolgt eine umfangreichere Analyse vor Ort und Rücksprache mit den beteiligten Ortsgemeinden der VG Rengsdorf-Waldbreitbach.

Auf Basis des Erläuterungsberichtes aus dem Jahr 2022 sowie den Erkenntnissen bzw. der Analyse der Arbeitsgruppe Alltagsradwegenetz der VG Rengsdorf-Waldbreitbach sollten nachfolgende Maßnahmen und Arbeitsschritte durch einen externen Dienstleister bzw. Planungsbüro vollzogen werden:

1.

Prüfung und eventuelle Verdichtung von bereits vorhandenen HBR-Beschilderungen auf bereits ausgewiesenen Radrouten in der VG Rengsdorf-Waldbreitbach (in Abstimmung mit dem Auftraggeber)

2.

Verdichtung des Radroutennetzes der VG Rengsdorf-Waldbreitbach, unter Berücksichtigung der o. g. favorisierten Ziele mit Anbindungserfordernis

3.

In Verbindung mit Punkt 2 die Verbindung des Radroutennetzes mit dem Radroutennetz der VG Puderbach sowie der Stadt Neuwied

Ausgeschrieben wurde:

Phase 1:

Vorarbeiten, inkl. Streckenfindung

Phase 2:

Erstbefahrung mit Dokumentation der Ergebnisse in Wort und Bild

Phase 3:

Netzeingabe zur Planung der wegweisenden Beschilderung

Phase 4:

Zieleingabe zur Planung der wegweisenden Beschilderung

Phase 5:

Standortplanung der wegweisenden Beschilderung

Phase 6:

Ausschreibung bzw. Materialanfrage

Phase 7:

Baubegleitende Maßnahmen in der Umsetzung und Abnahme

Nach einer überschlägigen Ermittlung der zu überplanenden bzw. neu zu planenden Radstreckenrouten wurden die folgenden Streckenlängen angefragt.

1.

Überprüfung und Ergänzung (Planung sowie Ergänzung) der bereits nach HBR beschilderten Radwegeabschnitte in den Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Rengsdorf.

Streckenlänge ca. 15 Km

2.

Neuplanung und begleitende Umsetzung von Radwegeabschnitten in der ehemaligen Verbandsgemeinde Rengsdorf mit Abstimmungsaufwand, Planung und abschließender begleitender „HBR-Beschilderung“ wie vorstehend beschrieben.

Streckenlänge: ca. 50 km

Zum Leistungsumfang gehört auch die Antragstellung von staatlichen Fördergeldern für die Planung, Ausführung und Erstellung des Konzeptes.

Verwaltungsseitig wurden 5 Ingenieurbüros mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes angerfragt. Abgegeben wurden 4 Angebote die alle gewertet werden konnten.

Die Prüfung und Zusammenstellung der abgegebenen Angebote brachten das nachfolgende Ergebnis:

1. Fa. Stadt-Land-plus GmbH, Boppard  —  18.738,10 €

2. Anbieter  —  19.742,10 €

3. Anbieter  —  77.394,03 €

4. Anbieter  —  278.407,38 €

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag der Planung, des Ausbaus und der Verdichtung des Radwegeverkehrsnetzes in der Verbandsgemeinde an das Büro Stadt-Land-Plus GmbH in Boppard zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

9.

Verschiedenes/Informationen

Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kühn erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zur Ortsumgehung Straßenhaus. Bürgermeister Fischer erläutert, dass er bereits vor seinem Amtsantritt eine Anfrage an das Land Rheinland-Pfalz gerichtet habe. Die Stellungnahme des Landes sei öffentlich online einsehbar.

10.

Einwohnerfragestunde

Von den anwesenden Einwohnern werden keine Fragen gestellt.

13.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde einer Personalangelegenheit zugestimmt.

14.

Verabschiedung Verbandsgemeinderatsmitglied Tim-Jonas Löbeth

Herr Tim-Jonas Löbeth legt sein Mandat im Verbandsgemeinderat nach zweijähriger Zugehörigkeit nieder. Bürgermeister Fischer bedankt sich für sein Engagement im Verbandsgemeinderat sowie für die Zusammenarbeit. Er hebt insbesondere seine Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender der Fraktion FDP/Grüne hervor und überreicht ihm als Zeichen des Dankes ein Präsent.

Herr Löbeth bedankt sich für die gute und kollegiale Zusammenarbeit im Verbandsgemeinderat. Im Anschluss richtet die Fraktion FDP/Grüne einige Worte an Herrn Löbeth.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:07 Uhr und wünscht allen Anwesenden eine schöne politische Sommerpause.