1. | Flächenphotovoltaik in der Ortsgemeinde Roßbach |
a) Sachverhalt:
Ein Investor ist an die Gemeinde herangetreten und hat Interesse an der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage bekundet.
Der genaue Standort der Anlage, soll in Abstimmung mit der Ortsgemeinde festgelegt werden.
Sofern ein konkreter Geltungsbereich festgelegt wurde, kann ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Weiterhin wird ein städtebaulicher Vertag erstellt, in dem die Kostentragung durch den Investor vereinbart wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt soll im Gemeinderat zunächst beraten werden, ob eine solche Anlage überhaupt umgesetzt werden soll.
Beschluss:
Der Gemeinderat bekundet ein grundsätzliches Interesse einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf geeigneten Flächen der Gemeinde.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 2 | Enthaltungen: 2 |
2. | Haushalt 2026; Beratung und Beschlussfassung |
a) Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Anlagen und einem erläuternden Vor-bericht wurden allen Gremienmitgliedern mit der Einladung zu der heutigen Sitzung zur Verfügung gestellt.
Weitere Erläuterungen zum Haushaltsplan erfolgen in der Sitzung.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen und dem Stellenplan.
Die Verwaltung wird ermächtigt den veranschlagten Investitionskredit bei Bedarf aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
3. | Kindertagesstätte Roßbach; Abschluss einer Vereinbarung über einen finanziellen Ausgleich |
a) Sachverhalt:
Der Gemeinderat Roßbach hat in seiner Sitzung am 19.08.2025 einstimmig den Abschluss einer Vereinbarung über eine Ausgleichszahlung bei Aufnahme von Kindern aus Breitscheid in die KiTa Roßbach beschlossen; vorbehaltlich der Zustimmung durch die OG Breitscheid. Nach der Vereinbarung vom August 2025 sollte die Ausgleichszahlung 3.000,00 Euro/Platz/Jahr betragen.
Der Gemeinderat Breitscheid verständigte sich in seiner Sitzung am 25.08.2025 darauf, dass die Verwaltung vor der Entscheidung über die Ausgleichszahlung eine Kostenermittlung als Grundlage vorlegt.
Die Kosten je KiTa-Platz belaufen sich auf 2.261,45 Euro/Jahr. Grundlage sind Abschreibungen und Zinsen für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahme der KiTa Roßbach sowie der jährliche Aufwand und der Trägeranteil/der sog. Gemeindebeteiligung an den ungedeckten Personalkosten der Tageseinrichtungen im Bereich der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.
Die Ortgemeinden einigen sich auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 2.500,00 Euro/Platz/Jahr für Kinder aus Breitscheid, die in der KiTa Roßbach betreut werden. Der Differenzbetrag zwischen Kosten und Ausgleich wird pauschal für die nicht erfassten Ausgaben der Ortsgemeinde Roßbach für die KiTa angesetzt. Die Ausgleichszahlung wird auf den Monat genau abgerechnet.
Ein entsprechendes Formular für die Dokumentation und die Abrechnung wurde zwischen beiden Betriebsträgern und den KiTa-Leitungen bei einem Treffen Ende März 2026 abgestimmt. Stand Mai 2026 werden sieben Kinder aus Breitscheid in der KiTa Roßbach betreut.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Breitscheid hat in seiner Sitzung am 27.04.2026 den Abschluss einer Vereinbarung über einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 2.500,00 Euro/Platz/Jahr beschlossen.
Der Entwurf der Vereinbarung, die Berechnung der Ausgleichshöhe und der Vordruck für die Dokumentation können im Rats- und Bürgerinformationssystem eingesehen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Roßbach beschließt den Abschluss einer Vereinbarung über einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 2.500,00 Euro/Platz/Jahr bei Aufnahme von Kindern aus Breitscheid in die KiTa Roßbach.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
4. | Gästebeitrag; Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages vom 13.12.2016 |
a) Sachverhalt:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat im März 2026 ein aktualisiertes Satzungsmuster zur Erhebung eines Gästebeitrages veröffentlicht. Gegenüber der bisherigen Fassung wurden insbesondere gesetzliche Grundlagen sowie einzelne Regelungen und Formulierungen an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Im Rahmen der Überarbeitung der Gästebeitragssatzung der Ortsgemeinde Roßbach (Wied) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
| - | Der Eingangssatz wurde entsprechend der aktuellen gesetzlichen Grundlagen geändert, |
| - | § 1 wurde durch Satz 2 ergänzt. |
Darüber hinaus erfolgten weitere Anpassungen seitens der Verwaltung entsprechend dem aktuellen Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.
Zur besseren Übersicht ist die aktuelle Satzung mit den angepassten Änderungen (rot markiert) beigefügt. Außerdem sind die vorherigen Textpassagen ersichtlich, sodass ein direkter Vergleich mit Änderungen möglich ist.
Dementsprechend wurde die Satzung der Ortsgemeinde Roßbach (Wied) aktualisiert.
Beschluss:
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) entsprechend der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsänderung auszufertigen und Änderungen bzw. Anpassungen bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
5. | Zertifizierung Anerkennung "Luftkurort" |
a) Sachverhalt:
In den Jahren 2024/2025 wurde eine 1-jährige „Luftqualtitätsmessung“ durch den Deutschen Wetterdienst, bezüglich der Weiterführung des Prädikates „Luftkurort“ durchgeführt. Die Kosten für die „Luftqualitätsmessung“ beliefen sich in diesem Jahr auf € 7.423,22. Das Prädikat ist bis 2031 gültig. Im Jahr 2031 würde ein neues Gutachten für die Weiterführung des Prädikates anstehen.
Bis 2016 war für die Erhebung des Gäste- und des Tourismusbeitrages die Führung des Prädikates „staatlich anerkannter Luftkurort“ erforderlich. Durch die Änderung des § 12 KAG 2017 wurde allen Gemeinden zugestanden, diese Beiträge, auch ohne das Prädikat zu führen, zu erheben. Bei Verzicht auf die Führung dieses Prädikates braucht die Gemeinde folglich auf keine Einnahmen zu verzichten, die Ausgaben würden jedoch entfallen.
Daher wird der Ortsgemeinde empfohlen auf die Weiterführung des Prädikates „staatlich anerkannter Luftkurort“ ab dem Jahr 2031 zu verzichten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt ab dem Jahr 2031 auf das Prädikat „staatlich anerkannter Luftkurort“ zu verzichten und dieses nicht weiterzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
6. | Berichte aus der Einwohnerversammlung der OG Roßbach gem. §16 Abs. 1 GemO und der VGV gem. §64 Abs. 2 Nr. 3 GemO |
Am 29. April 2026 fand eine gemeinsame Einwohnerversammlung der Ortsgemeinde Roßbach und der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach statt. Schwerpunkte waren aktuelle Themen aus der Gemeindepolitik sowie der Hochwasser- und Katastrophenschutz.
Ortsbürgermeister Thomas Boden informierte über die Haushaltslage sowie über abgeschlossene und geplante Projekte. Hervorgehoben wurden die Fertigstellung der Kindertagesstätte „Im Zwergenreich“, die Veranstaltungsreihe „50 Jahre Wiedhalle“, Entwicklungen am Campingplatz, Grundstücksverkäufe im Bereich „Auf’m Scheuerchens Kopf“ sowie Infrastrukturmaßnahmen wie der Nahversorger „Nah Super“, der Glasfaserausbau und die Sanierung von Landesstraßen. Als nächster größerer Investitionsschwerpunkt wurde die Sanierung des Kunstrasenplatzes einschließlich der Erneuerung der Flutlichtanlage im Sportzentrum genannt.
Bürgermeister Pierre Fischer stellte das Hochwasserschutzkonzept der Verbandsgemeinde und die daraus resultierenden Maßnahmen für Roßbach vor. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf weiteren Untersuchungen und möglichen Schutzmaßnahmen im Bereich der Masbach.
Wehrleiter Peter Schäfer erläuterte die Aufgaben der Feuerwehren im Hochwasser- und Katastrophenschutz und betonte die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger für den Schutz ihrer Grundstücke. Auch Landrat Achim Hallerbach und der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Holger Kurz unterstrichen die Bedeutung des Eigenschutzes. Holger Kurz veranschaulichte anhand von Pegelständen und Simulationen mögliche Hochwasser- und Starkregenszenarien für Roßbach.
Landrat Achim Hallerbach stellte die Investitionen des Landkreises in den Brand- und Katastrophenschutz dar und verwies auf die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Altenkirchen zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Krisenfällen.
Abschließend wurde den ehrenamtlichen Kräften der Feuerwehren sowie der Hilfsorganisationen für ihren Einsatz gedankt.
7. | Informationen aus der Gemeinde; Beantwortung von Anfragen |
| • | Die Anmeldung zur Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf“ erfolgte am 24. April 2026. Eine Rückmeldung liegt bislang noch nicht vor. |
| • | Die Glasfaserarbeiten im Tiefbau stehen kurz vor dem Abschluss. Die gemeinsame Endabnahme mit den beteiligten Unternehmen steht noch aus. Zudem sind noch einzelne Nachbesserungsarbeiten erforderlich. |
| • | Die Sanierung der L255 wird mit dem zweiten Bauabschnitt zwischen Niederbuchenau und Oberbuchenau fortgesetzt. Der erste Bauabschnitt wurde bereits für die Veranstaltung „Wieder ins Tal“ freigegeben. |
| • | Für den Astsammelplatz ist geplant, den Grünabfall ab Oktober 2026 in der neuen Grünabfallaufbereitungsanlage in Linkenbach zu verarbeiten und dem regionalen Wertstoffkreislauf zuzuführen. Weitere Abstimmungen über notwendige Anpassungen am Astsammelplatz stehen noch aus. |
| • | Bei den Verbandsgemeindetagen am 20. und 21. Juni 2026 in Waldbreitbach wird die Ortsgemeinde mit einem Informationsstand vertreten sein. Hierfür wurden Präsentationsmaterialien in Form von „Roll-Ups“ zu den Themen Fremdenverkehr und Infrastruktur erstellt. |
| • | Die Bürgerinnen und Bürger wurden über Möglichkeiten informiert, Störungen im Bereich Telekommunikation sowie defekte Straßenbeleuchtungen direkt zu melden. |
| • | Das Ordnungsamt wurde auf ungenehmigte Plakatierungen im Ortsbereich hingewiesen und hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Ebenso wurde wegen eines dauerhaft parkenden LKW am Wanderparkplatz oberhalb der Brücke Richtung Reifert um Lösungsvorschläge gebeten; eine Rückmeldung steht noch aus. |
| • | Die alte Linde am Zebrastreifen in der Dorfmitte muss aufgrund ihres schlechten Zustands entfernt werden. Eine Ersatzpflanzung ist vorgesehen. Hierfür werden Fördermöglichkeiten geprüft. |
8. | Einwohnerfragestunde gem. § 16a GemO |
Die Einwohnerfragestunde entfällt, da keine Einwohner anwesend sind.
13. | Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil |
Einer Bauangelegenheit wurde zugestimmt. Zudem wurden zwei Grundstücksangelegenheiten zugestimmt.